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Haftung ZAW-Praktikum

Begonnen von Poist, 06. Juli 2015, 23:41:24

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Poist

Gute Abend zusammen,
ich bin momentan auf ZAW und seit einigen Monaten im Praktikum. Vorige Woche habe ich Mist gebaut und das Fenster in einem der Räume offen gelassen und es hat stark geregnet. Der Laminat ist nun stark hochgekommen und muss erneuert werden. Ich werde morgen mit meinem Chef reden und den Bundeswehrverband zwecks meiner Leistungen kontaktieren, aber wollte mich hier mal erkundigen, ob es jemanden gibt, der davon Ahnung hat. Wie sieht es mit der Haftung aus? Gibt es ein Szenario, in dem ich wirklich haften muss? Dazu muss ich sagen, dass ich Spätschicht hatte und der einzige im Betrieb war, was mMn eigtl. nicht erlaubt ist.

Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

lg,
Poist

F_K

ZitatVorige Woche habe ich Mist gebaut

ZitatWie sieht es mit der Haftung aus? Gibt es ein Szenario, in dem ich wirklich haften muss?

Realsatire, oder?

Wenn man das Verhalten als grob fahrlässig / vorsätzlich betrachtet, bist Du, und nur Du, haftbar.

Ggf. bist "Du" versichert, und Deine Versicherung übernimmt die Kosten des Schadens.

Elvis22

Das Einsehen Mist gebaut zu haben ist ja löblicherweise schonmal vorhanden. Im gleichen Atemzug aber gleich nach jemandem zu suchen dem du es in die Schuhe schieben kannst ("alleine im Betrieb darf nicht sein, also ist jemand anders Schuld") zeugt wiederum nicht von gänzlicher Einsicht.

Ich denke dein bester Ansprechpartner ist in dem Fall deine (Dienst-)Haftpflichtversicherung. Wenn du keine hast: Schön blöd - wieder was gelernt.

ulli76

Bist du für das Schließen der Fenster verantwortlich? Oder gibt es eine Dienstanweisung, dass Fenster bei Verlassen des Büros auf Verschluss zu prüfen sind?
Ist halt die Frage ob das Ganze als grob fahrlässig angesehen wird oder nicht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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