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IGF Leistung nicht erfüllt

Begonnen von FWDLer215, 21. Oktober 2015, 07:24:40

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FWDLer215

Guten Morgen.

Und zwar hatte sich mir heute Morgen folgende Frage gestellt:

Was hat ein Soldat zu befürchten wenn er seine IGF Leistungen nicht erfüllt?

Die Frage rührt daher das in meiner Einheit gerade länger dienende Soldaten ihre IGF Daten noch nicht komplett haben, es ihnen aber auch egal zu sein scheint.

Danke!

FWK

Wir haben Disziplinarverfahren angedroht bekommen, wird aber von Einheit zu Einheit verschieden sein.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Ralf

Eigentlich stellt sich die Frage nicht. Der DV, der das feststellt, befiehlt die Soldaten per Dienstplan zum Ablegen der Leistungen.
Der DV muss den Stand der IGF-Erfüllung gegenüber seiner vorgesetzten Dienststelle vertreten. Wenn er dafür Begründungen hat (die gibt es in der Tat in Einzelfällen) mag das ja o.k. sein, ansonsten wird er sich die Fragen gefallen lassen müssen.

Grundsätzlich wird das mit in Auswahlkonferenzen oder andere Personalentscheidungen mit einbezogen. Es gibt den SK-gemeinsamen Katalog der Bedarfsträgerforderungen, hier ist für versch. Auswahlverfahren IGF als zu erbringende Leistung enthalten (BS, OffzMilFD...)
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DanB

Da IGF ein jährlicher Befehl ist der durch den Kdr bis zu einem bestimmten Zeitpunkt im Jahr (hier spätestens der 31.12. - meist ~ II . - III. Quartal) erfüllt sein muss ist alleine dadurch schon klar was auf einen zukommen KÖNNTE. Ausnahme bilden natürlich befreite Kameraden. Da ist aber natürlich, je nachdem wo man eingesetzt ist, darauf zu achten das 90/5er nur eine gewisse Zeit Gültigkeit haben und dementsprechend erneuert werden. Wie jeder weiss, gibt es natürlich auch diejenigen welchen die seit Jahren sich auf einen Wisch stützen und meinen sie wären damit raus...

Tommie

In jeder Beurteilung ist ein Feld zum ankreuzen, ob die IGF erfüllt sind oder nicht. Und wer sie eben nicht erfüllt hat, muss mit den Konsequenzen leben, die sich bei der Betrachtung seiner Beurteilung daraus ergeben! So einfach ist das ...

Andi

Zitat von: FWDLer215 am 21. Oktober 2015, 07:24:40
Was hat ein Soldat zu befürchten wenn er seine IGF Leistungen nicht erfüllt?

Unmittelbar an sich gar nichts. Wenn er sie nicht ablegt, obwohl es ihm befohlen wurde schon eher.
Nicht erfüllte IGF-Leistungen holen einen aber dann wieder ein, wenn man sich z.B. länger verpflichten will, eine Laufbahn oder einen Laufbahnwechsel anstrebt oder Förderungsentscheidungen anstehen.
Mir ist ein durchaus repräsentatives Beispiel bekannt bei dem drei Obristenstellen zu besetzen waren. Zur Auswahl standen über 100 Oberstleutnante, die auch beurteilungstechnisch miteinander vergleichbar ähnlich dastanden. Dann hat man also genauer hingeschaut und nach der Frage, wer denn immer brav seine IGF Leistungen erfüllt hat waren noch sechs Kameraden im Rennen von denen dann drei die Förderung erhalten haben.

Gruß Andi
the rest is silence...

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FoxtrotUniform

Zitat von: Andi am 21. Oktober 2015, 08:32:44
...Dann hat man also genauer hingeschaut und nach der Frage, wer denn immer brav seine IGF Leistungen erfüllt hat waren noch sechs Kameraden im Rennen von denen dann drei die Förderung erhalten haben....

;D Ein sehr wichtiges Kriterium für die Perspektive A16; interessant wäre noch wer von den 6 auch wirklich immer alles persönlich abgelegt hat  ;)

Aber ich verstehe das Problem auch nicht. Mich persönlich nervt dieser IGF-Kram - der über die Jahre immer mehr wurde - auch ungemein. Mein Verständnis warum ein Ü40 Oberstleutnant oder Stabsfeldwebel nachweisen muss, dass er unfallfrei 6 km mit dem Rucksack spazieren oder 100 m in seiner Kleidung planschen kann, erschließt sich mir nicht. Aber: Auch als alter Sack erfülle ich jedes Jahr (ausgenommen ein Teil der Zeiträume meiner ersten Einsätze sowie meine Beurlaubungen - insgesamt 3 Jahre - ), jährlich die geforderten Leistungen, da es mein Arbeitgeber im Arbeitsvertrag so fordert!

Hinsichtlich der Rolle des Chefs wird dieser an den IGF-Leistungen seiner Einheit - konkret die Erfüllungsquote - gemessen. Das ist für viele Einheitsführer der wesentliche Grund, hier sehr hinterher zu sein. Ein von mir auch schon angewendetes sehr probates Mittel ist übrigens, das großzügige anbieten eines Sondertermins auf dem Dienstplan im Bereich Weihnachtszeit. Viele können plötzlich noch sportliche Höchstleistungen abrufen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

miguhamburg1

Ehrlich gesagt, verstehe ich die ganze Aufregung, die hier und dort wegen der IGF aufkommt, egal auf welcher Ebene wirklich nicht.

Es gibt objektive Gründe, die dazu führen, dass Soldaten ihre IGF nicht oder besser nicht vollständig in einem Kalenderjahr erfüllen können. Sind diese objektiven Gründe gegeben, werden diese Personen auch keinerlei Nachteile erfahren.

Anders sieht es aus, wenn der jeweilige Dienststellenleiter oder Soldat die geforderten IGF-Leistungen nicht einfordern, dafür im Dienstplan hinreichende Möglichkeiten einräumen oder schuldhaft "versäumen". Während sich der Eine diesbezüglich gegenüber seinem Vorgesetzten zu veantworten hat (und ggf. auch eine entsprechende Berücksichtigung in der nächstfolgenden Beurteilung zu erwarten hat), wird der Andere ggf. bei Personalfördermaßnahmen das Nachsehen haben. Und das bezieht sich nicht nur auf die Auswahl für A 16/B 3 Verwendungen ....

DanB

Was sollen deiner Meinung nach Gründe sein, außer die ärztlichen Empfehlungen kein BFT/DSA abzulegen usw., die einen Soldaten daran hindern, in den 365 Kalendertagen nicht ihre Leistungen abzulegen.

Außer natürlich die Kandidaten "die immer soooo viel zu tun haben".  Mein Chef zieht immer die Urlaubssperre in der Weihnachtszeit um die Kameraden zu sensibilisieren ihren Hintern zu den, seien wir mal ehrlich, lächerlich zu erreichenden Leistungen zu bewegen.

Tommie

Jo, unser Chef hat auch verkündet, dass diejenigen Kandidaten, die ihre IGF noch nicht komplett haben, die Gelegenheit haben werden, diese am 21./22. und 23.12.2015 in aller Ruhe abzulegen ;) ! Und schon kamen die Anfragen an mich, wann wir denn die nächsten Termine hätten, an denen man sich dieser Herausforderung stellen könne ;) !

Ralf

ZitatWas sollen deiner Meinung nach Gründe sein, außer die ärztlichen Empfehlungen kein BFT/DSA abzulegen usw., die einen Soldaten daran hindern, in den 365 Kalendertagen nicht ihre Leistungen abzulegen.
Da fallen mir spontan einige ein: Einsatz, Beurlaubung, anhaltender Übungsbetrieb und dazwischen Zeitausgleich, Urlaub etc, Arbeitsanfall (ja auch das gibt es, dass Einheitsführer abwägen müssen, ob sie ihren einzigen verbliebenen Nachprüfer lieber für die Freigabe eines LFF einsetzen oder ihn aber IGF machen lassen bzw. dafür trainieren lassen).
Und ich muss kein Prophet sein, wenn das ab 01.10.2016 ein ganz brisantes Thema werden wird, wenn nämlich jemand alleine durch den Fachdienst seine durchschn. Wochenstundenarbeitszahl erfüllt hat und der DV dann sogar gegen ein Gesetz verstößt.
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DanB

Ist alles richtig und meiner Meinung auch vertretbar. Aber alle diese genannten Punkte sind auch im Zusammenhang nicht das ganze Jahr im Dauerzustand. Besonders nicht, wenn man bedenkt, wie wenig Zeitansatz man für die notwendigsten IGF Daten erbringen muss. Der große Pluspunkt ist auch, das man diverse Dinge sogar in seiner Freizeit machen kann/darf. Dann bekommt der so oft genannte Punkt in Beurteilungen "[...]stellt persönliches dem Dienst hinten an[...]" auch mal Gewichtung. Ich habe jedenfalls die Meinung, das man "keine Zeit" mit "keine Lust"  (oftmals) gleichsetzen kann, sofern natürlich gerade Ärztliche Befreiungen nicht dagegensprechen. 

Möchte ich die IGF Leistungen erbringen, so ist es sicherlich JEDEM in einem Kalenderjahr ermöglicht.

Ralf

Nicht jeder Einsatz ist nur 4 Monate, es gibt auch 12 Monate. Und selbst wenn man "nur" 6 Monate im Einsatz ist, so ist mit dre gesamten einsatzvorbereitenden Ausbildung, Urlaubsabgeltung und Einsatznachbereitung oftmals nur schwer, an genau den Tagen im Dienst zu sein, wenn auch Abnahmetage sind.
ZitatDer große Pluspunkt ist auch, das man diverse Dinge sogar in seiner Freizeit machen kann/darf.
Fast alle Dinge kann ich nun einmal nicht "in meiner Freizeit" machen. Marsch, ABC, SanAusb, Schießen, BFT, da bin ich immer auf andere angewiesen und das ist in aller Regel während der Dienstzeit. Alleine das Kleiderschwimmen kann ich u.U. "zivil" machen.
Du hast natürlich Recht, die Masse wird die Leistungen erfüllen können, wenn der Wille dazu da ist. Was mich nur stört sind immer zwei Dinge. Zum einen zu pauschalisieren, dass man immer in der Lage ist und zum anderen, dass es immer mehr Dinge "nebenher" gibt, die es zu erledigen gilt, aber der Schlüssel, der in der SollOrg-Berechnung angewendet wird, sich nicht verändert. Es kommt immer etwas Neues hinzu und so nach dem Motto "na das bisschen kann man nebenher noch machen". Ich schiebe dieses Jahr bereits knapp 400 Überstunden vor mir her (und damit bin ich nicht alleine), mache mein IGF und anderen Kram. Wenn ich das alles nicht machen würde, hätte ich nur die Hälfte der Überstunden.
Also, ja, es ist möglich, aber manchmal muss man sich fragen "zu welchem Preis"? Und wenn dann in so einer Lage ein Soldat und/oder sein Chef halt eben Prioritäten setzt, dann kann man das nicht unter fehlendem Willen abtun.
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DanB

Zitat von: Ralf am 21. Oktober 2015, 14:00:08[...]
Ich möchte auch nicht pauschalisieren. Ich schrieb auch bewusst "diverse Dinge, bezugnehmend auf IGF in Freizeit machen. Gerade in dem Punkt das "Einzelschicksale" die IGF Leistungen auf Grund von zu vieler Arbeit/falscher Priorisierung der Vorgesetzten etc. nicht ableistbar sind, steht nach geführten Gesprächen warum und wieso sowieso der DV gerade. Dafür könnte er, wenn er ja wolle, dem einzelnen die Zeit Freiräumen. Er muss halt nur wissen was ihm wichtiger ist. Aber ich denke, alles wichtige ist gesagt worden und wir drehen uns ein wenig im Kreis. ;)

Bezüglich Einsatz: Aber, aber man hat doch 'nen Baseday für sowas  :P

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