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Impfstatus nach der Bundeswehr Zeit

Begonnen von Thormir, 27. Juni 2016, 11:09:03

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Thormir

Hallo hab da ein Problem ....Ich war von 1998-1999 in Varel FschJgBtl 313 stationiert, leider wurde der Standort irgendwann geschlossen und nun nach langer zeit hab ich das Problem mein Impfbuch ist weg und ich hab auch sonst keinen Nachweis , ich weiss zwar das ich damals alle impfungen bekommen habe... weiss jetzt nur nicht an welche Stelle ich mich wenden kann... brauche einen Nachweis für meine Firma.

Danke im Vorraus

Merowig

Naja, da mehr als 10 Jahre nun vergangen sind, muesstest du eh fast alles wiederauffrischen.

Vielleicht hast du Glueck und das ist mit deinen Akten im Karrierecenter gelandet.
Fortuna audaces iuvat

miguhamburg1

Eher nicht dort, weil dort nicht die Stammakte liegen wird. Der Impfstatus wird eher in der G-Karte zu finden sein, die mikroverfilmt und in der Papiervariante vernichtet sein dürfte, wenn seit Ausscheiden aus dem Dienst keine Beorderung als Reservist erfolgte.

LwPersFw

Richten Sie ein Auskunftsersuchen an:

Institut für Wehrmedizinalstatistik und Berichtswesen der Bundeswehr
Krahnenberg-Kaserne
Aktienstr. 87
56626 Andernach

Geben Sie dabei an
+ Name, Vorname
+ Personenkennziffer
+ Genaue Angabe welche Inhalte Sie aus den G-Unterlagen benötigen
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

MMG-2.0

Die Anfrage kann er sich sparen, denn sein Impfschutz ist nach 10 Jahren schon lange abgelaufen. 

LwPersFw

Das sollte der Fragesteller doch selbst entscheiden...

Dessen ungeachtet gibt/gab es Impfungen, die nicht nach 10 Jahren ablaufen...
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

wolverine

Ist es nicht trotzdem einfacher beim Arzt die Immunisierung prüfen und gegebenenfalls neu auffrischen zu lassen? Die Wiederherstellung von Microfishes dauert und ist aufwendig. Ein dienstliches Interesse wurde nicht einmal angedeutet.
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LwPersFw

@ wolverine,

ja... würde ich auch zuerst versuchen...

Wenn dies aber nicht zum Erfolg führt... ist Andernach die richtige Ansprechstelle.

Für das Auskunftsersuchen bedarf es keines dienstlichen Zweckes, da auch nach DZE ein Auskunftsrecht des ehem. Soldaten fortbesteht.


Aus Hinweisen zur Arbeit des Institutes:

Wer darf auf die Daten zugreifen?

Aus den Gesundheitsunterlagen erteilt das Institut jährlich etwa 35.000 Auskünfte, überwiegend in Versorgungsangelegenheiten,
zur Anerkennung von Wehrdienstbeschädigungen (WDB) und für Tauglichkeitsüberprüfungen.

Natürlich wird dabei auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur ärztlichen Schweigepflicht besonders streng geachtet.

Rückvergrößerungen vom Mikrofilm oder Kopien von Papierdokumenten können auf Anforderung ehemaligen Soldatinnen und Soldaten
selbst und mit dem ausdrücklich für den Einzelfall erklärten Einverständnis auch anderen Personen und Einrichtungen
sowie Ärzten zur Verfügung gestellt werden.

Bedeutung hat dies vor allem für die erfolgversprechende Geltendmachung von Ansprüchen und die fachgerechte
Weiterbehandlung länger bestehender Krankheiten.

Im Rahmen gesetzlicher Vorgaben (Wehrpflichtgesetz) hat die Wehrersatzbehörde Zugriff auf militärärztliche
Begutachtungsunterlagen, nicht jedoch auf die Behandlungsdokumentation.

Auskünfte werden unentgeltlich und meistens innerhalb von 2 Wochen erteilt.

Voraussetzung ist, dass die Personenkennziffer (PK) angegeben wird, die aus dem Geburtsdatum (6-stellig)
dem Anfangsbuchstaben des Geburtsnamens und einer fünfstelligen Folgezahl besteht.
Ist die PK nicht oder nicht mehr bekannt, sind zeitaufwändige und nicht immer zum Ziele führende Nachforschungen erforderlich.


Ansprechstelle zur Erteilung von Auskünften aus Gesundheitsunterlagen
Telefon: 02632 / 9462 - 2101
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

wolverine

Das Recht der informationellen Selbstbestimmung ist mir geläufig. Aber auch der sparsame Umgang mit öffentlichen Mitteln gem. Bundeshaushaltsordnung. Die Kassenleistung Impfschutz ist für ein paar Euro zu haben; das Auskunftsersuchen würde hier bestimmt einen dreistelligen Betrag verbrauchen.
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LwPersFw

@ wolverine

Ich sagte ja das ich Dir folge... und nur bei Nichterfolg den Weg Andernach gehen würde...

Das Recht beruht nicht auf dem Recht der informellen Selbstbestimmung, sondern dem Soldatengesetz,
dass in diesem Fall auch nach DZE weiterwirkt - § 29 (7) SG.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

wolverine

Was hier die einfachgesetzliche Ausgestaltung des vom BVerfG entwickelten grundrechtsgleichen Recht darstellt.
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ulli76

Also- zum einen geht es drum, ob der Soldat schon einmal eine Grundimmunsierung hatte- entweder über die Bundeswehr oder über den alten Hausarzt.
Ist das geklärt, geht es um die Auffrischungen. Die üblichen wie Tetanus, Diphterie und Keuchhusten laufen nach 10 Jahren ab. Masern-Mumps-Röteln halten nach 2maliger Impfung lebenslang, Gelbfieber nach einmaliger.

Dann gibt es noch ein paar Exoten wie FSME und Tollwut wo die Grundimmunisierung durchaus interessant ist.
Und ein paar wie Meningokokken wo es egal ist, weil die Impfung nur aus einer Dosis besteht.

Evtl wäre noch eine Möglichkeit über die PersAkte an alte Impfüberwachungsblätter zu kommen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Ralf

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