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Inkasso und Bundeswehr

Begonnen von Besa, 30. Juni 2008, 18:27:11

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Besa

hallo zusammen.
Hier mein Problem und meine Frage zugleich.
Ich habe momentan durch nichtzahlung einiger rechnungen ein inkassoverfahren am Hals.
Ich soll dieser inkassofirma 800 bezahlen und werde das bis zum 01.10.08 zu 10000% nicht schaffen.
am 01.10.08 beginnt aber mein Grundwehrdienst.
Ist es ein Grund nicht gezogen zu werden... ich mein.. meine einberufung habe ich ja schon.
wäre schön eine antwort zu erhalten.

Vielen Dank

- Besa

wolverine

Eine Einberufung bleibt solange gültig, bis sie aufgehoben wird! Überschuldung kann ein Grund sein, als "Sicherheitsrisiko" zu gelten. Für GWDL ist das unschädlich (man wird lediglich von einigen sicherheitsrelevanten Tätigkeiten ausgeschlossen). Als SaZ in Vorgesetztenverwendung und in sensiblen Bereichen kann das anders aussehen.

Da Inkassogesellschaften oft über die Grenzen des Zulässigen hinausgehen, rate ich dazu, die Rechnung über die Verbraucherzentrale überprüfen zu lassen oder eine Schuldnerberatung aufzusuchen.
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Besa

Vielen Dank für die schnelle und Aussagekräftige Antwort.
Dies ist einer der Gründe warum dieses Forum bei mir an erster Stelle steht.
Ich werde einen Schuldnerberater aufsuchen und hoffentlich einen Weg finden meine Schulden los zu werden.
Eine Frage hätte ich trotzdem noch wenn es möglich ist :-\

Sie können mich nun für den letzten Idioten halten (wenn sie wollen =P )
Ich habe schon vor einigen Monaten einen Brief der Staatsanwaltschaft erhalten in dem Stand :

Ihre Anzeige wegen Verstoßes des Niedersächsischen Schulgesetzes ist nun in Kraft getreten.
Zum Jugendarrest werden sie gesondert geladen.

All diese Sachen sind laaaange vor der Zeit entstanden , als ich mich dazu entschied freiwillig meinen Grundwehrdienst mit freiwilliger Verlängerung anzutreten.
Meine befürchtungen sind halt das ich erstens meine Einberufung verliere und zweitens , dass in der Zeit meines GWD zum Arrest geladen werde und damit Ausgemustert werde.



peppie

Ich bin nicht sicher ob ein laufendes Strafverfahren (sofern es denn eines ist) jetzt schon dem KWEA mitgeteilt werden muss (immerhin gilt ja noch die Unschuldsvermutung und ohne Urteil kein Täter), aber spätestens bei Diensteintritt müssen Sie einen Bogen ausfüllen und das wahrheitsgemäß. Entweder ist das Verfahren dann abgeschlossen oder offen. Es könnte sein, dass Sie dadurch den Status FWDL verlieren, muss aber nicht. Es kommt wohl auf die Schwere der Schuld an (vermute ich).
Zitat
Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!

Andi

#4
Zitat von: Besa am 30. Juni 2008, 19:11:37
Ich habe schon vor einigen Monaten einen Brief der Staatsanwaltschaft erhalten in dem Stand :

Ihre Anzeige wegen Verstoßes des Niedersächsischen Schulgesetzes ist nun in Kraft getreten.
Zum Jugendarrest werden sie gesondert geladen.

Also ist gegen dich wegen nicht Erfüllung der Schulpflicht Jugendarrest verhängt worden? Wie viele Tage, wenn ich fragen darf?

ZitatMeine befürchtungen sind halt das ich erstens meine Einberufung verliere und zweitens , dass in der Zeit meines GWD zum Arrest geladen werde und damit Ausgemustert werde.

Die Bundeswehr kann den Arrest selbst vollstrecken, was beispielsweise bedeuten kann (wäre zumindest das sinnvollste), dass du tagsüber Dienst haben würdest und nachts im "Kaffee Viereck" sitzen würdest. Wenn es keine besonderen Gründe gibt, die dafür sprechen und du gute Leistungen zeigst sähe ich als Disziplinarvorgesetzter keinerlei Grund dir den FWDL-Status zu nehmen.

Gruß Andi
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Besa

Wieviel tage kann ich nicht sagen... mir wurde noch nichts mitgeteilt.
ich habe mich mal auf einer schule angemeldet um meinen realschulabschluss zu machen habe aber durch falsche freunde und sozialem umkreis auf voller linie versagt und abgebrochen.
habe mich bei dieser schule aber nicht abgemeldet.
beim einwohnermeldeamt war ich zu derzeit auch nicht gemeldet.
ich wohnte in einem sozialem brennpunkt was mann auch als "no go" gegend bezeichnet.
war alles ein bisschen schwierig früher.
auf jeden fall kahm 3 monate danach ein schreiben das ich angezeigt worden bin wegen verstoßes des niedersächsischem schulgesetz.
bin aus dieser gegend weg gezogen und wieder zu meiner mutter die mir ein wenig unter die arme greift um wieder wirklich zu " leben " .
nun holt mich meine vergangenheit wieder ein und alles kommt auf einmal. inkasso - staatsanwalt - rechnungen

wie gesagt habe ich nur ein schreiben bekommen in dem steht : Zum Jugendarrest werden sie gesondert geladen.
jetzt ist wieder 1 monat ins land gezogen und immernoch keine post.
habe versucht mich beim staatsanwalt zu melden aber der scheint wohl mehr urlaub zu machen als zu arbeiten.

fakt ist : inkasso verfahren von ca. 2500 euro
            staatsanwaltschaft - jungendarrest wegen verstoßes gegen das niedersächsische schulgesetz.
            rechtsanwaltsgesellschaft wegen schulden (kein inkasso)


könnte ich meine vergangenheit ändern wäre es schon lange passiert...

wolverine

Der Verstoß gegen das Schulgesetz des Landes Niedersachen wird wohl eine Ordnungswidrigkeit sein. Evtl. einmal bei der StA anrufen (unter dem Az findet man das zuständige Dezernat) und nachfragen. Dabei könnte man die Einberufung zum (F?)WDL erwähnen wg. "positiver Sozialprognose". Macht nichts ungeschehen und es wird gemaßregelt, wenn es was zu maßregeln gibt. Vielleicht kommt einem die StA aber etwas - und sei es im Rahmen der Volstreckung - entgegen.
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schlammtreiber

In den Knast weil man die Schule abgebrochen hat. Es gibt Tage, da erschaudere ich in Ehrfurcht vor der Weisheit des deutschen Rechtssystems, das in seiner Erhabenheit dem proletarischen Verstand des gemeinen Untertan so viel zu hoch ist  :D
Semper Communis
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erdpichel

mein tipp:
ganz viel mit den leuten reden!
vielleicht, auch wenn es gerade schwierig ist einen zu nehmen, einen anwalt aufsuchen, weil:

eine niedrige strafe hindert deinen wehrdienst nicht, und der wehrdienst führt dazu, dass du zumindest nach 10 monaten mehr geld bekommst und damit deine schulden abbezahlen kannst!
nach deinem wehrdienst wärst du als rehabilitiert... nur diese sache muss eben noch vor dem 01.10 geschehen!
weiss ja nicht, wie das jetzt mit deinen schulden aussieht?
die inkassofirma hat die 800 euro anspruch aus den 2500 heraus, oder sind das zwei paar schuhe!? wenn nicht mit dem, bei dem du die schulden hast reden, deswegen auch am besten der anwalt... der kann dann n förmliches schreiben aufsetzen, dass die das geld entweder in eineinhalb jahren auf einmal bekommen, oder, wenn die das wollen, du denen raten zahlst....
so etwas kommt den gläubigern immer entgegen, weil die dadurch zumindest n bisschen geld bekommen, und sich dadurch ihr forderungsanspruch verlängert, und sie sich damit auf der sicheren seite befinden...

PS: anwälte, wenn man nix hat, kann man manchmal auch über ämter gestellt bekommen meine ich...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Andi

Zitat von: schlammtreiber am 01. Juli 2008, 08:01:31
In den Knast weil man die Schule abgebrochen hat.

Nein, Jugendarrest, weil er der Schulpflicht nicht nachgekommen ist! In Niedersachsen besteht für jeden eine 12jährige Vollzeitschulpflicht. Der Schulpflichtige hat nicht die Option die Schule "abzubrechen", er kann höchstens eine andere Schule bzw. eine andere Schulform besuchen oder eine Ausbildung beginnen. Und ja, in gewissen Fällen kommen solche Konsequenzen viel zu spät - und wie man auch in diesem Fall sieht nicht in direktem zeitlichen Zusammenhang mit der Tat bzw. Unterlassung. Und bis Arrest verhängt wird gibt es im Normalfall ein längeres "Vorspiel", das hier wahrscheinlich nicht erwähnt wurde.

Gruß Andi
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Besa

@Andi : Das ding ist ich war , bevor ich mich an einer realschule hab einschreiben lassen , schon 2 jahre aus der schule.ich habe mich aus eigenem interesse an dieser realschule beworben.nach ca 2 monaten wurde ich durch soziale umstände dazu gezwungen die schule abzubrechen heißt:die schule zu verlassen.
Mein Fehler war : Keine Abmeldung.
jetzt ca ein 3/4 Jahr später flattert dieser Brief bei mir ins Haus von der StA.
ohne vorwarnung z.b. sozialstunden oder sonstiges.
Vielleicht auch der "erste" Brief der StA , da ich nicht gemeldet war und keiner mich erreichen konnte.


vielen dank für eure hilfreichen tips.endlich wird einem , in einem forum , auch mal geholfen.
Ich habe heute 500 euro zur bank gebracht und kann schonmal ein bisschen bezahlen. (ein anfang allemal)



Andi

Wie gesagt, in Niedersachsen besteht eine 12jährige Vollzeitschulpflicht, völlig unabhängig davon, ob du an einer Schule angemeldet bist oder nicht. Solange du nicht 12 Schuljahre an einer Schule bzw. in einer Ausbildung verbracht hast bist und bleibst du in Niedersachsen schulpflichtig.
Durch die Anmeldung an einer Schule war es aber sicherlich erst möglich festzustellen, dass du deiner Schulpflicht nicht nachgekommen bist.

Gruß Andi
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Besa

Naja... die konsequenzen muss ich ja so oder so tragen  :-X

ich befolge einfach mal all eure ratschläge und halt euch auf dem laufenden =P

Dankeschön.


-Besa

erdpichel

wobei sich mir eine sache nicht erschliesst:
wenn es doch eine 12jährige schulpflicht gibt, dann muss diese doch auch irgendwo nachgeprüft sein....
wenn er doch schon aus der schule raus war, und keiner sich gemeldet hat, dann kann man doch eigentlich davon ausgehen, dass er diese 12 jahre dann schon rum hatte!?
darf ich mal fragen, wie alt du bist /wann du von der schule jeweils runter , bze drauf bist?
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-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

Andi

Zitat von: erdpichel am 01. Juli 2008, 17:49:16
wenn es doch eine 12jährige schulpflicht gibt, dann muss diese doch auch irgendwo nachgeprüft sein....

Nein, wer eine weiterführende Schule auf die eine oder die andere Weise (also mit Abschluss oder ohne) verlässt, der fällt mehr oder weniger aus dem System raus. Da fragt erst mal keiner mehr.

Gruß Andi
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