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Kampfschwimmer und Brille

Begonnen von Olek, 14. Juni 2012, 21:42:48

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Olek

Hallo,

viele werden jetzt wahrscheinlich denken "Bitte nicht schon wieder ein 14 Jähriger Counter Strike spieler". Allerdings bezieht sich meine Frage auf die Tatsache, dass auf der Homepage der Bundeswehr angegeben ist, dass es möglich ist, mit einer Sehschwäche die Tätigkeit des Kampfschwimmers durchzuführen.
Zitat
Besteht die Möglichkeit, als Brillenträger an der Kampfschwimmerausbildung teilzunehmen?
Ja, bei Tauglichkeitsgrad 2 (Werte von +/-8 Dpt (sph), +/-5 (cyl)). Es bedarf dennoch Vorstellung und Genehmigung durch den Augenarzt.

Jedoch ist unter der zdv 46/1 aufgelistet, dass unter dem Anforderungs Symbol D700, welches das der Waffentaucher darstellt eine Sehschwäche jeder Art zum Ausschluss führt.
Dazu kommt noch, dass ich mir schlecht vorstellen kann, wie jemand mit Brille Kampfschwimmer wird.

Ich bedanke mich bereits im Vorraus für Antworten
Olek

PS. Bitte nehmen sie mir nicht übel, falls ich etwas in der zdv falsch verstanden habe, da ich erst seit kurzer Zeit weiß, dass es eine solche Liste gibt und selbst kein Angehöriger der Bundeswehr bin.

ulli76

Kann sein, dass die Vorschrift inzwischen geändert wurde.
Wenn in der aktuellen 46/1 der Ausschluss für D700 bei Sehschwäche drin ist, dann wird das so passen.

Ich kann mir das anders ehrlich gesagt auch nicht vorstellen. Und schon gar nicht bei den zitierten Grenzwerten.
Kannst ja schlecht, wenn du als Kampfschwimmer aus dem Wasser kommst, erstmal die Brille wechseln und/oder sauberwischen, bevor du kämpfst.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Olek

Laut dem Internet ist die aktuellste 46/1 die vom 01.09.2010, welche auch die ist, aus dieser ich diese Informationen habe.
Allerdings lasse ich mich gerne eines besseren belehren, da dies, wenn es ein Fehler währe ziemliche Auswirkungen auf die Bewerberzahlen haben könnte.

ulli76

Woher hast du denn das Zitat und von wann ist das?
Die von dir genannte Vorschrift ist die aktuelle. Bewerben könnte man sich ja trotzdem, bekommt dann aber halt keine Tauglichkeit wenn man Ausschlüsse hat.

Von welchen Werten sprechen wir bei dir denn?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html


ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Olek

Mir geht es allerdings darum, dass bekannt ist, dass die Bundeswehr einen Mangel an Bewerbern hat und ich mir sorgen mache, dass diese Subvention in den Vorraussetzungen sich als Gefahr für zukünftige Mitglieder solcher Spezialkräfte herausstellen, da diese erst nach dem Unterschreiben der Verpflichtung merken könnten, dass sie stark eingeschränkt sind und somit ihr eigenes Leben und das ihrer Kameraden gefährden könnten.

ziju

Medizinische Fälle sind natürlich nicht 1zu1 auf jemand anderen übertragbar, aber ich hab genau die gleiche Sehschwäche wie du und habe einen Ausschluss für Waffentaucher, sonst steht mir bis auf Roland und Wachbataillon alles frei, kann also eng werden!

ulli76

Nein, keine Angst- wenn es ein Ausschluss ist, dann gibt es eben keine Tauglichkeit. Wenn man damit tauglich ist UND das entsprechende Auswahlverfahren erfolgreich absolviert, dann kann es kein Problem für die eigene oder die Sicherheit der Kameraden darstellen.

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Olek

Zitat von: ziju am 14. Juni 2012, 22:43:04
Medizinische Fälle sind natürlich nicht 1zu1 auf jemand anderen übertragbar, aber ich hab genau die gleiche Sehschwäche wie du und habe einen Ausschluss für Waffentaucher, sonst steht mir bis auf Roland und Wachbataillon alles frei, kann also eng werden!

Waren es wirklich nur die 3 Ausschlüsse?


Zitat
Nein, keine Angst- wenn es ein Ausschluss ist, dann gibt es eben keine Tauglichkeit. Wenn man damit tauglich ist UND das entsprechende Auswahlverfahren erfolgreich absolviert, dann kann es kein Problem für die eigene oder die Sicherheit der Kameraden darstellen.

Mir ging es hauptsächlich darum zu wissen, ob die Bundeswehr aufgrund Bewerbermangel, die gesundheitlichen Anforderungen heruntersetzt, da dies für meine Entscheidung mich dort zu bewerben wichtig ist.

ulli76

Nein- insbesondere in solchen Verbänden nimmt man lieber einen Personalmangel in Kauf als Abstriche bei der Eignung zu machen.
Wobei da eine Personalknappheit eher nicht aus zu wenig Bewerbern resultieren dürfte. Es ist aufgrund der hohen Anforderungen allerdings eine besondere Aufgabe die wenigen geeigneten Bewerber zu finden.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Paramedic

Bewerbermangel herrscht bei Kampftauchern nicht.

Hab bei nem Lehrgang mit einem geredet, der es dort versucht hatte und der meinte die Abbrecherquote liegt bei ~90%. Weiß jemand ob das hinkommt? War doch recht erstaunt
- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

KlausP

ZitatMir ging es hauptsächlich darum zu wissen, ob die Bundeswehr aufgrund Bewerbermangel,

Von was füe einer Art "Bewerbermangel", besonders für die Kampfschwimmer, fabulieren Sie hier eigentlich?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

LwPersFw

#13
Hallo Olek,

wenn Sie Waffentaucher bei der Bw werden wollen (Also Kampfschwimmer oder Minentaucher),

müssen Sie die sogenannte

"Taucher-, Ubootfahrer- und Kampfschwimmerverwendungsfähigkeit TUKV"

nachweisen können. Diese ist in der ZDv 46/8 geregelt.

Dort wird unter Nr 317 u.a. ausgeführt:

"...Der Kampfschwimmerdienst setzt eine Mindestsehschärfe ohne Korrektur von 0,5 auf jedem Auge voraus..."

Und laut der aktuellen 46/1 - Stand 01.03.2011 - schließen die Fehlerziffern II 22 1 und II 22 2 eine Verwendung aus.

Letztendlich kann aber nur eine augenärztliche Befundung das genaue Ergebnis ermitteln!

Wenn dies Ihre Wunschverwendung ist ... bewerben Sie sich und warten Sie das Ergebnis der Ärzte ab.

Fassen Sie aber bereits jetzt andere Verwendungen ins Auge!

Zum Beispiel den Pioniertaucher / AnfSymbol D100. Hier sind die gesundheitlichen Anforderungen "Auge" nicht so hoch.

Zum Thema Bewerbermangel...

Die Waffentaucher, wie das KSK haben keinen Bewerbermangel ... sondern das Problem der bereits erwähnten hohen
Ausfallquote im Auswahlverfahren. Dadurch können viele Dienstposten nicht besetzt werden.

Aber, wie schon von Ulli erwähnt, für diese Einheiten zählt nur Qualität ! Ohne Abstriche !
Wer nicht das Gesamtpaket der gestellten Forderungen erfüllt - wird auch nicht übernommen!
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

ulli76

@Para: Die 90% dürften allerdings nicht unbedingt von sich aus abbrechen.
Das wird ne Mischung aus sehr hohen Anforderungen, Unterschätzen der Anforderungen (und damit mangelnde Vorbereitung), Überschätzen der eigenen Fähigkeiten, falsche Vorstellungen vom realen Leben in so einem Verband, sowie Krankheits- und Verletzungspech sein.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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