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Keine Verpflegung während ZAW - keine Vergütung

Begonnen von Blackgrieve, 13. Oktober 2017, 09:31:01

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Blackgrieve

Ich grüße,

wie dem Titel zu entnehmen ist, richtet sich meine Frage in Richtung der Verpflegung währned der ZAW. Dem Hörsaal ist es nicht möglich, während der Mittagspause des zivilen Ausbildungsträgers, die Verpflegungsaufnahme in der Truppenküche sicher zu stellen. Lediglich die Morgen- und Abendverpflegung können eingenommen werden.
Nun teilte uns der Hörsaalleiter mit, dass seit kurzem die Ausgleichszahlung in Höhe von ca. 7€ (wenn ich mich recht entsinne) entfallen ist. Die Lehrgangsteilnehmer müssen also selbst für die Verpflegung aufkommen.

Ist dies so richtig und rechtens?

Vielen Dank
Denken - Drücken - Sprechen. Die Beiträge aller Mitglieder bitte ganz durchlesen, darüber nachdenken und sich sachlich und auf die Themen bezogen äußern.

F_K


neuer-ITler

Das ist so.
Nur die TG Empfänger habe was damit zu tun.
Wenn keine Verpflegung bereitgestellt werden kann, dann musst das beim Antrag mit angeben und bekommst Anteilig ein erhöhten Satz, soweit ich mich erinnern kann.
Aber unsere Spezialisten können mehr dazu sagen.

Blackgrieve

@F_K
Jeder muss seine Verpflegung selbst zahlen, korrekt.
Aber korrigieren Sie mich - die Verpflegung müsste doch seitens des Dienstherren sichergestellt werden. Nicht?

@neuer-ITler
Also TG-Empfänger erhalten eine Ausgleichszahlung und der Rest muss beantragt werden?
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F_K

@ Blackgrieve:

Nein, es gibt Situationen, in denen der Dienstherr eben NICHT die Verpflegung zur Verfügung stellt.

Dies ist "heutzutage" auch kein Problem mehr - nicht teilnehmen, nicht zahlen.

Richtig ist, dass es für TG Empfänger ggf. andere Tagessätze gibt, wenn es dienstlich nicht zur Verfügung gestellt wird.

Blackgrieve

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neuer-ITler

Ja sie erhalten eine Ausgleichszahlung. Wenn der Dienstherr keine Verpflegung stellen kann, dann musst du das auch in deinem Antrag mit reinschrieben. Normalerweise kreuzt du ja die Tage an wo du an der Truppenverpflegung teil genommen hast, oder schreibst per Chipkarte.

Wenn keine Truppenverpflegung da ist erhöht sich der Satz, wie hoch und auf welche Voraussetzung muss ein ReFü beantworten, da hab ich keine Ahnung von.

Da es ja Frühstück und Abendbrot gibt, kann man beantragen, das es für die Mittags Verpflegung ein Lunchpaket gibt und Abends die warme Mahlzeit. (So kenne ich das und natürlich gegen Bezahlung!)

MiraC

Es gibt kaum Truppenküchen, die abends noch warme Verpflegung bereitstellen.

Was auf jeden Fall geht, ist beim Lohnsteuer Jahreausgleich den Verpflegungssatz geltend zu machen.
Aber da kann sicherlich ein Steuerberater oder ein Lohnsteuerhilfeverein mehr dazu sagen.

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