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Kindergeld

Begonnen von Mary Poppins, 11. Oktober 2012, 13:51:55

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Mary Poppins

Moin,

wenn ich den FWD in meinem 24. Lebensjahr beginne und ihn ca. 1 Jahr mache, wird dann das Kindergeld über das 25. Lebensjahr hinausgezahlt, für die Zeit, die ich FWD geleistet habe? Möchte danach nämlich weiter studieren.

Beim Amt wissen die das auch nicht so genau, vielleicht habt ihr Erfahrungen.

Mary

miguhamburg1

Werfen Sie am besten einen Blick in das Bundesgesetz, das das Kindergeld regelt. Darauf können Sie sich dann auch berufen.

Spiritus

Die Verlängerung über das 25. Lebensjahr hinaus erfolgt nach §32 EStG, dort heisst es:
Zitat(5) In den Fällen des Absatzes 4 Satz 1 Nummer 1 oder Nummer 2 Buchstabe a und b wird ein Kind, das
   1. den gesetzlichen Grundwehrdienst oder Zivildienst geleistet hat, oder
   2. sich anstelle des gesetzlichen Grundwehrdienstes freiwillig für die Dauer von nicht mehr als drei Jahren zum Wehrdienst verpflichtet hat, [...]
für einen der Dauer dieser Dienste oder der Tätigkeit entsprechenden Zeitraum, höchstens für die Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes oder bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern für die Dauer des inländischen gesetzlichen Zivildienstes über das 21. oder 25. Lebensjahr hinaus berücksichtigt.

Bleibt nur noch die Frage nach der gegenwärtigen Dauer des inländischen gesetzlichen Grundwehrdienstes  ;)

Spiritus

Oder um es einfacher zu gestalten: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26532/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Anspruchsvoraussetzungen.html#d1.9

Zitath) Freiwilliger Wehrdienst

Infolge der Aussetzung der allgemeinen Wehrpflicht wurde der freiwillige Wehrdienst eingeführt. Dieser begründet keinen Berücksichtigungstatbestand. Es kommt aber eine Übergangszeit z. B. zwischen dem Schulabschluss und der Ableistung des freiwilligen Wehrdienstes in Betracht.

AriFuSchr

@ spiritus

die richtigen Gesetze hast Du, nun must Du nur noch richtig zusammenfügen:

während des FWD - kein Anspruch auf Kindergeld/Kinderfreibetrag

nach FWD: Studium ..... ;)
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Mary Poppins

Ich danke euch,

das war auch mein Kenntnisstand, es besteht eben eine Unschärfe bzgl. der Begrifflichkeit "freiwilliger Verpflichtung zum Wehrdienst". Der FWD in der jetztigen Form fällt wohl nicht darunter, weshalb ich auch kein Kindergeld für die Zeit beim Bund nachgezahlt bekomme. Deswegen kann ich den FDW nicht machen, weil ich mein Studium somit bis zum 25. Lebensjahr abschließen muss. Na toll. Wer hat sich diesen Mist wieder ausgedacht.

LG Mary

F_K

ZitatDeswegen kann ich den FDW nicht machen, weil ich mein Studium somit bis zum 25. Lebensjahr abschließen muss.

Hä?

Wer sagt denn, dass das Studium bis 25 beendet sein muss. Die paar Euros Kindergeld sollte man im FWD doch locker beiseite legen können.

AriFuSchr

@ bitte die Gesetze nochmals lesen,

du verstehst sie falsch. Nimm den § 32 EStG den Du schon zitiert hast und lese nochmals Abs. 5 Nr. 2

Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

AriFuSchr

Zitat von: AriFuSchr am 12. Oktober 2012, 09:00:56
@ bitte die Gesetze nochmals lesen,

du verstehst sie falsch. Nimm den § 32 EStG den Du schon zitiert hast und lese nochmals Abs. 5 Nr. 2
sorry habe einen Teil Deines posts überlesen.

Hier ein link, interessant für Dich die Seiten 10/11.

Du bekommst hier sehr gut erklärt, für welche Wartezeiten mit Kindergeldansprüchen versehen sind.
Aufgrund des Wegfalls des gesetzlichen Wehrdienstes gibt es  für Kinder die älter als 25 sind natürlich keine Verlängerung (für die Ableistung des Wehrdienstes) mehr.


http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-Kindergeld.pdf
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

Mary Poppins

Komischerweise bekommt man Kindergeld wenn man andere Freiwilligendienste macht. Naja so ist das Gesetz und mit dem Kindergeld fällt auch Beihilfe weg. Also adé FWD.

itschie

Mary, ehm vielleicht liegt es einfach daran das ein FWD von den Geld was er vom Bund bekommt leben kann, was bei anderen Freiwilligen Diensten nicht der Fall ist. Der Wehrsold beträgt um die 1000 Euro, das bekommt grade mal ein fertig Ausgebildeter Bürokaufmann nach Tarif!

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