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Kinderzuschlag

Begonnen von Madi, 11. Juni 2007, 18:39:29

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Madi

Hallo erst einmal :)

Mein Anliegen:
Mein Sohn ist seit 10 Wochen als Wehrpflichtiger in Coesfeld.
Er hat eine Freundin und einen 10 wöchigen Sohn zu Hause.
Die Beiden sind nicht verheiratet.

Erst hiess es, dass er einen Kinderzuschlag bekommt und den
rückwirkend für 3 Monate.
Nun rief er gerade seine Freundin an und sagte ihr,
dass es kein Geld für sein Kind gibt.

Möchte mich jetzt nicht unbedingt auf Aussagen seinerseits verlassen,
da die "Kids" mit 19 Jahren immer noch viel falsch verstehen wenn ihnen was gesagt wird. ::)

Wer kann mir verlässliche Infos zu der Angelegenheit geben? ???

Gruss Madi




Andi

Schau mal hier.

Ich würde mal bei der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde nachfragen, denn das Geld gibt es nicht von der Bundeswehr sondern von der Gemeinde.

Gruß Andi
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Madi

Hi Andi

Danke für die fixe Antwort :)

Ich habe wohl Kinderzuschläge gefunden,
die allerdings nur für Zeit- und Berufssoldaten gelten.

Und mit deinem Link kann ich leider nicht viel anfangen,
da dort auch nix von Wehrpflicht oder Zeitsoldat steht.

Unterhaltssicherungsbehörde hört sich gut an.
Aber was ist das??? ??? ;)

Ich google mal durch, wäre aber nett, wenn du
da etwas genauer werden könntest. ;)

Kommen aus einer Grosstadt und haben wohl Stadtverwaltung uä.
Aber von einer o.g. Behörde hab ich noch nie was gehört.. ::)

Gruss Madi


Andi

Zitat von: Madi am 11. Juni 2007, 18:59:35
Und mit deinem Link kann ich leider nicht viel anfangen,
da dort auch nix von Wehrpflicht oder Zeitsoldat steht.

Dann geh mal auf "Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis" unter dem Link, dann siehst du wie das Gesetz heißt bzw. dann kannst du auch in den §1 schauen.

ZitatUnterhaltssicherungsbehörde hört sich gut an.
Aber was ist das??? ??? ;)

Eine Behörde die von der Stadt/Gemeinde oder dem Bezirk/Kreis den Autrag bekommen hat die Anträge gemäß dem (bereits verlinkten) "Gesetz über die Sicherung des Unterhalts der zum Wehrdienst einberufenen Wehrpflichtigen und ihrer Angehörigen" - kurz "Unterhaltssicherungsgesetz" zu bearbeiten und rechtmäßigen Ansprüchen nachzukommen.
Je nach Größe von Stadt oder Gemeinde kann es hierfür eine eigene Behörde geben oder eine Behörde übernimmt diese Aufgaben als Zweit- oder Drittfunktion.

ZitatKommen aus einer Grosstadt und haben wohl Stadtverwaltung uä.
Aber von einer o.g. Behörde hab ich noch nie was gehört.. ::)

Kein Wunder, nur Grundwehr- oder Zivildienstleistende oder Wehrübende kommen im Normalfall mit dieser Behörde in Kontakt. ;)

Gruß Andi
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StOPfr

In manchen Städten ist diese Behörde beim Amt für Soziales und Senioren (Beispiel: Köln) o.ä. angesiedelt. Meist gehts da um die Mietbeihilfen für die Wehrpflichtigen, die eine eigene Wohnung haben.
Beim Thema Kindergeld bin ich mit einem Tipp zurückhaltend. Eventuell verweist man bei der USB an den "Servicebereich Kind+Jugend+Familie" (wieder Beispiel Köln).

Einfach mal nachfragen.
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