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Kleine Rechtsfrage^^

Begonnen von Mr. Curry, 25. Juli 2014, 12:03:24

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Mr. Curry

Moin Moin,
ich hab einmal eine Frage an euch, besonders an die Leute die sich mit dem Gesetz etc. ein wenig auskennen.
Folgender Sachverhalt: Habe mich als Saz9 beworben, wurde angenommen, eingeplant und ein Dienstantrittsschreiben mit Bahnkarte etc. habe ich auch bereits erhalten.
Jetzt habe ich hier im Forum verschiedene Beiträge gelesen wo es im späteren Verlauf noch zu Komplikationen kam, weil man mal vor ein Gericht musste.
Bei mir ebenfalls der Fall...
Ist jetzt etwa 4-5 Jahre her, bei mir ging es um Körperverletzung. Will jetzt hier nicht die ganze Story reinschreiben, war aufjedenfall nichts alzu wildes, also keine großartigen Verletzungen o.ä. Ne typische kleine Rauferei. Kam aber jedenfalls zu einer Anzeige gegen mich. Paar Monate später musste ich dann vor ein Amtsgericht. Ich hab da nichts bestritten, die Sache geschildert wie es war und nach gefühlt 5 Minuten durfte ich wieder Nachhause. Keine Zeugen und auch keiner der Geschädigten wurden überhaupt in den Raum geholt.
Der Richter selbst meinte das es untypisch sei, dass man überhaupt für so eine Kleinigkeit vors Gericht muss, zumal ich ohnehin auch nichts bestritt o.ä . Er konnte mich damals dann aber nicht komplett ungestraft Heim fahren lassen. Sein Vorschlag: Ich mache 50 Sozialstunden bei einem Institut meiner Wahl bis zum Ende der Sommerferien, ich bekomme keinen Eintrag und müsste keine Kosten tragen. Sollte ich den Vorschlag ablehnen oder mich an Frist nicht halten müsste ich erneut vors Gericht. Ich habs natürlich angenommen und die Stunden sofort in der folgewoche abgeleistet. Bescheinigung zum Gericht geschickt, nie mehr irgendwas gehört.
Ca. ein Jahr später musste ich für meinen neuen Arbeitgeber ( im sozialen Bereich ) ein "erweitertes Führungszeugnis " von unserem Rathaus holen. ---> Kein Eintrag, wie der Richter versprochen hatte.

Bei dem Bewerbungsbogen der Bundeswehr wo die Frage gestellt ist ob man mal von einem Gericht verurteilt worden wäre verneinte ich. Meiner Meinung nach Wahrheitsgemäß, ich wurde nie verurteilt und habe keinerlei Einträge.
Hat der Rechtsberater der Bundeswehr die Möglichkeit woanders als im Führungszeugnis nachzusehen ? Gibt es irgendein Verzeichnis wo trotzdem steht das ich vor Gericht war ? Und sollte ich evtl. versuchen meine Angabe zu korrigieren ?
Ich hab keine Lust irgendwann von der Bundeswehr ein drüber zu bekommen wegen angeblicher Falschaussage o.ä .

Habt ihr n Tipp für mich ?

miguhamburg1

Entweder es erfolgte eine Einstellung des Verfahrens gegen Ableistung der Sozialstunden oder Sie wurden zu den Sozialstunden verurteilt. Im einen Fall wurden Sie verurteilt, im anderen nicht. Dies ging allerdings nicht aus Ihren Angaben hervor.

Dennoch dürfen Sie sicher sein, dass - wenn es ein Einstellungshindernis aufgrund Ihres damaligen Verfahrens gegeben hätte - Sie nicht eingestellt worden wären. Falls Sie also, wie oben beschrieben, zu Sozialstundenverurteilt wurden, würde ich Ihnen raten, eine Kopie dieses Urteils an das zuständige KC zu senden mit Hinweis darauf, dass Sie dies der OOrdnung halber nachliefern wollen.

just-do-it

Irre ich mich, oder sind Sozialstunden jetzt keine Veurteilung mehr?!

ulli76

Warum macht man sich eigentlich nicht Gedanken um sowas, BEVOR man die Bewerbung abgibt?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Mr. Curry

Kopie des Urteils ? Sowas hab ich nicht. Ich hab darüber gar nichts, das einzige was ich hatte ( weiß nicht mal ob ich das noch irgendwo habe ) ist die Vorladung zu dem Gerichtstermin. Ich hab vom Gericht damals nichts mitbekommen und nachdem ich meine Bescheinigung über die Stunden abgeschickt habe kam gar nichts mehr.
Wieso ich mir da keine Gedanken gemacht habe ? Ich hatte das erweiterte Führungszeugnis in meiner Hand, kein einziger Eintrag und ich hatte das Wort des Richters das es nicht eingetragen wird. Also hab ich das auch gar nicht wirklich aufm Schirm. Für mich war das keine Verurteilung im eigentlichen Sinne.

KlausP

ZitatHat der Rechtsberater der Bundeswehr die Möglichkeit woanders als im Führungszeugnis nachzusehen ? Gibt es irgendein Verzeichnis wo trotzdem steht das ich vor Gericht war ?

Ja. Im Bundeszentralregister. Wenn Sie sich für die Unteroffizierlaufbahn beworben haben, haben Sie im Bewerbungsbogen auch zugestimmt, dass die Bundeswehr von dort eine unbeschränkten Auskunft bekommt. Ob da was eingetragen wurde weiß ich nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mr. Curry

@ okay...und der Rechtsberater der Bundeswehr schaut wann in dieses Verzeichnis ? Bevor ich die Aufforderung zum Dienstantritt bekomme ? Weil wie gesagt die hab ich schon. Oder kann das auch im späteren Verlauf meiner Zeit bei der Bundeswehr passieren ? Wäre ja quatsch, die schauen doch bevor die jemanden einstellen oder nicht ?

KlausP

Zitat von: Mr. Curry am 25. Juli 2014, 12:29:03
@ okay...und der Rechtsberater der Bundeswehr schaut wann in dieses Verzeichnis ? Bevor ich die Aufforderung zum Dienstantritt bekomme ? Weil wie gesagt die hab ich schon. Oder kann das auch im späteren Verlauf meiner Zeit bei der Bundeswehr passieren ? Wäre ja quatsch, die schauen doch bevor die jemanden einstellen oder nicht ?

Im Normalfall schaut er vorher auf die Auskunft. Wenn da drinsteht "keine Eintragung" stimmt er der Einstellung zu.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Chakou

Im Bundeszentralregister hingegen stehen Sozialstunden drin. Auch Verfahrenseinstellungen nach § 45 JGG

wolverine

Die Kenntnis des RB kann sich auch verzögern. Ich kenne mehrere Fälle, wo es erst nach Diensteintritt bekannt wurde.

Aber mal aus Neugier: Sie haben nichts Schriftliches bekommen? Sie haben die Sozialstunden einfach auf die Aussage des Richters in der Verhandlung gemacht? Kann ich so fast nicht glauben ...
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Helft mit, dass es so bleiben kann

F_K

ZitatKann ich so fast nicht glauben ...

Och, Wolverine, sei ehrlich - Du hälst das für eine glatte Falschmeldung.

Es hört sich ja nach einer Einstellung gegen Auflagen vor Beginn der Hauptverhandlung an - und das wird selbstverständlich schriftlich protokolliert und "abgearbeitet".

.. und auch vorher gibt es ggf. eine Vernehmung bei der Polizei, eine Beschuldigtenbefragung, was von der StA usw.

Mr. Curry

JGG ? Hat das was mit Jugendgesetz da zutun ? Bei mir wurde damals auch nach dem Jugendstrafrecht verhandelt.

Ja richtig. Bin direkt den nachfolgenden Tag zum örtlichen Friedhof, Sachverhalt geschildert. Für die wars okay, die kannten sich damit aus und dann hab ich da zeitnah die Arbeit aufgenommen. Dann hat der zuständige Mann vom Friedhof für solche Fälle die Bescheinigung fertig gemacht und das wars.

Ich hatte damals einen Anwalt, vielleicht sollte ich da mal nachhören ? Die haben darüber doch bestimmt noch die ganzen Unterlagen.
Ich glaub der ganze Papierkram ging ohnehin überwiegend über die Anwaltskanzlei, ich musste damals dort gelegentlich vorbeischauen und wurde vom Stand der Dinge unterrichtet...

Polizeibefragung gab es...also in schriftlicher Form, ich hab einen Aufsatz darüber verfassen müssen was genau passiert ist. Wurde aber nie zur Polizei eingeladen.
Ich musste nur einmal zu einem, boa ich weiß nicht mehr genau, Sozialarbeiter oder irgendwas in die Richtung. Mit dem habe ich den besagten Abend nochmal durchgesprochen und er musste vor Gericht auch erscheinen und einen persönlichen Eindruck von mir abgeben. Das ich Reue zeige usw usw. Das war wichtig weil ich frisch 18 Jahre alt war und es musste entschieden werden ob ich nach dem Jugendstrafrecht oder nach dem Erwachsenenstrafrecht verurteilt werde. Glaub ich...^^

Naja, also eurer Meinung nach bin ich also ziemlich angeschmiert, richtig ?

F_K

Mr. Curry:

- WENN es eine Einstellung gegen Auflage war, ist nichts anzugeben (im Feld 22 des Bewerbungsbogens).
- WENN es ein Strafurteil war, wäre es anzugeben.

WAS es gewesen ist, sagt Dir Dein Anwalt.

FmUffz

Und mal was anderes. Normal wird man im Bewerbungsverfahren auch immer gefragt ob man schon mal mit der Polizei zu tun hatte,
ob man schon mal verurteilt wurde. Was sagtest du da dem Offizier oder Psychologen?

Ich war mir nämlich auch nicht ganz sicher, weil mal Strafantrag oder was es auch war gestellt wurde,
dann aber gegen Auflage und milde Umstände das Verfahren eingestellt wurde.

Das habe ich so auch wörtlich wiedergeben, dass es da etwas gab (auch beschrieben was war), es eingestellt wurde und ich nicht weiß ob das irgendwo eingetragen ist.
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

Mr. Curry

Jaa richtig, wurde gefragt ob ich schonmal vor Gericht war...ich verneinte^^ Wie gesagt der Richter sagte es würde nirgendwo eingetragen werden, und da ich ursprünglich zur Polizei wollte hab ich da auch nachgeharkt und er meinte es steht nirgendwo. Das es was anderes als ein Führungszeugnis gibt, wusste ich nicht mal. Das wiederum hatte ich ja persönlich in meiner Hand und da stand nichts also ging ich davon aus es existiert nichts. Also wieso selbst ein Bein stellen dachte ich mir.
Jetzt Rückblickend seh ich die Dummheit dieser Entscheidung, daher auch die Frage ob ich da nicht besser telefonisch mal Kontakt aufnehmen sollte und die Angelegenheit versuchen sollte zu richten.

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