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Kreiswehrersatzamt Fachuntersuchung

Begonnen von Momo_S, 08. Dezember 2011, 09:59:46

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Momo_S

Guten Morgen,

Ich bin gerade etwas entsetzt, ich wurde T2 gemustert und hatte eine Nachträgliche Untersuchung bei einem Facharzt weil ich damals einen Fieberkrampf hatte.

Ich habe nahezu überall Verwendungsausschlüsse da der Musterungsarzt meint ich könnte Epileptische Anfälle bekommen.

Ich habe heute morgen also gerade eben noch einmal den Facharzt angerufen und habe mir alles erklären lassen, Der EEG-Test war Negativ, mit mir ist alles in Ordnung, ich habe keine Anzeichen auf Epileptische Anfälle.

Habe also direkt beim KWEA angerufen und die meinten, die könnten nichts ändern, die bleiben dabei dass ich Epileptische Anfälle bekommen könnte. Ich werde dort Regelrecht abgewimmelt.

Meine Frage ist jetzt, was kann ich dagegen tun, wo ich kann mich sonst noch melden außer beim Kreiswehrersatzamt in Jülich?

schlammtreiber

"Die" können auch nichts dagegen tun. Das ist einzig und allein Entscheidung des Musterungsarztes (wohlgemerkt des Musterungsarztes am KWEA und nicht des Facharztes) und dieser muss sich an seine Vorschriften halten. Wenn die Vorschrift besagt, dass eine Epilepsie oder Fieberkrämpfe in der Kindheit oder Jugend oder was auch immer zu dieser und jener Fehlerziffer führt... wenig Chancen.
Die Sachbearbeiter im KWEA (die Du am Telefon hast) können da überhaupt nichts machen, denn sie sind keine Ärzte. Die müssen das so hinnehmen und weitergeben wie es ist.
Auch der Facharzt kann nicht wirklich viel machen, weil er eben nicht der Musterungsarzt ist. Er liefert seinen Fachbeitrag ab, welche Schlüsse der Musterungsarzt daraus zieht ist aber dessen Sache, und dabei siehe oben.

Was Du nun machen kannst? Relativ wenig.
Rechtliche Schritte o.ä. fallen aus (es gibt keinen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit).
"Woanders melden" kannst Du auch vergessen, da eben das KWEA zuständig ist (und selbst wenn Du umziehst um in den Zuständigkeitsbereich eines anderen zu wechseln, kriegen die dort trotzdem die Akten/Informationen zu den Verwendungsausschlüssen aus Jülich)

Bleibt eigentlich nur um eine erneute Musterung zu bitten und auf ein anderes Ergebnis zu hoffen, aber das muss man begründen, daher also evtl mit dem Facharzt reden und eine Stellungnahme von dem beilegen. Vielleicht hilft es ja.
Semper Communis
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ulli76

In welchem Alter hattest du denn die Fieberkrämpfe?
Davon hängt es nämlich ab, welche Gesundheitsziffer du bekommst.
(Schau mal in der ZDv46/1- weiss grad ned welche Gesundheitsziffer- musst dich mal selber durchwurschteln).
Bei Fieberkrämpfen bis zu einem bestimmten Alter gibt es nämlich nur wenige Ausschlüsse, bei den späteren deutlich mehr.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Momo_S

guten abend,

das war aufjedenfall im vorschulalter ich selber kann mich nicht dran erinnern aber ich müsste da 2 jahre alt gewesen sein

gruß

Hei-Ko

#4
Mit 2 ist man aber nicht im Vorschulalter.

Meine Tochter hatte vor kurzem auch einen Fieberkrampf. Die Ärzte sagten uns, dass alles was vor dem sechsten Lebensjahr passiert in den meisten Fällen keine Folgeerscheinungen auslöst. Ab dem sechsten Lebensjahr wirds kritisch und kann dazu führen, dass die Kinder im späteren Leben Epilepsie bekommen.

ulli76

Schaut einfach in die Vorschrift, da ist es eindeutig.
Es gibt übrigens die Möglichkeit gegen das Musterungsergebnis Widerspruch einzulegen. Das ist dafür gedacht, wenn man der Meinung ist, dass die entsprechenden Vorschriften nicht eingehalten wurden.
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Momo_S

das problem ist, ich muss am 2 januar zur kaserne ich glaube nicht dass es sich noch lohnt ein wiederspruch einzulegen?

ist es den nicht möglich beim truppenarzt sich untersuchen zu lassen und dort einen antrag auf verwendungswechsel zu schreiben? sofern ich dafür tauglich erklärt werde

gruß

ulli76

Es geht doch nicht um eine Untersuchung, sondern darum, ob die Bestimmungen der Vorschrift eingehalten wurden.
Und du solltest keine Verwendung annehmen, die du nicht willst. Denn ob ein Wechsel funktioniert, selbst wenn du tauglich bist, steht noch auf einem ganz anderen Blatt.

Ich hab dir doch die entsprechende Vorschrift genannt und wo in dieser Vorschrift du suchen musst. Ruf doch einfach morgen mal im KWEA beim ärztlichen Dienst an und frag nach, warum der Musterungsarzt so entschieden hat.
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Momo_S

Habe ich schon, der Arzt ist leider erst wieder ab Montag im KWEA.

Ich werde am Montag aufjedenfall einmal Anrufen und nachfragen.

Werde dann am Montag hier schreiben was der Arzt gesagt hat, danke trotzdem für die Hilfe.

Gruß

Momo_S

Guten Morgen,

Ich war heute nochmals bei der Fachärztin und habe diese Dienstvorschrift mit den Gesundheitsziffern für Cerebrale Anfälle mitgenommen. (http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-77.pdf)

Die Ärztin hat sich alles durchgelesen und hat mir gesagt dass meine EEG Untersuchung auf keins dieser Vorschriften zutrifft. Es könnte höchtens Nr.4 Absatz 3 sein aber das trifft nicht zu da ich diesen Fieberkrampf nicht in der Aktuellen Zeit erlitten habe sondern als Kleinkind, Sie will jetzt Anfall Experten für Epilepsie aus Bonn einschalten und will sich mit dem Musterungsarzt in Verbindung setzen, der Musterungsarzt und ein Facharzt aus dem ZnWG bleiben dabei, das ich Akut gefährdet bin, einen Epileptischen Anfall zu erleiden.

Ihr sagt jetzt sicherlich der Fachärztin hat da kein Einfluss drauf, dass ist auch richtig, ich hätte ja T1 werden können hat mir der Musterungsarzt am anfang der Musterung gesagt, nur es sei nötig dass ich ein EEG nachträglich machen muss damit die es bewerten können weil ich es erwähnt habe dass ich einen Fieberkrampf hatte. Zack bums war das Ergebnis da, T2 -> Nahezu überall Ausschlüsse da ich ja Akut gefährdet bin.

Ich denke mal ich habe jetzt alles getan, mehr fällt mir nicht ein was ich machen oder tun soll, ich hoffe mal ihr könnte mir hier noch ein paar Ratschläge einholen da ich sonst keinen Ansprechpartner habe.

Gruß, Maurice.

F_K

Welche Gradation hast Du den erhalten?

Ich denke, III ist ja sachlich richtig, wenn es einen Fieberkrampf als Kind gegeben hat.

ulli76

Es  gibt bei derIIIer Tradition 2 verschiedene Abschnitte. Da liegt ja gerade das Problem nach welchem beurteilt wurde. Es sieht aber so aus,dass mit dem EEG was nicht stimmt.
Übrigens:Für akut gefährdet hält man dich nicht,sonst würde man dich komplett ausmustern .
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Momo_S

Morgen,

Soeben hat die Fachärztin mich angerufen, Sie hat sich mit dem Musterungsarzt in Verbindung gesetzt und es war kein so schöner Anruf.

Sie hat mit ihm über mein EEG-Ergebnis gesprochen, da wurde der Musterungsarzt recht Unfreundlich und meinte zu der Ärztin ob Sie an seine Fähigkeiten zweifelt {...} Der Arzt hat also absolut nicht mit sich reden lassen und meinte nur recht Unfreundlich am Ende "Das Ergebnis bleibt so wie es ist, dort wird nichts mehr geändert!" und da war der Anruf auch schon zuende.

Sie hat meine Unterlagen ja auch noch Bonn zu den Anfallsexperten geschickt und hat sich dort auch die Bestätigung eingeholt.

Ich bin langsam wirklich zum Entschluss gekommen, dass ich zu unrecht behandelt wurde. Der Arzt kam schon bei der Musterung extrem unfreundlich rüber.

Die Gradation hat er auch nicht erwähnt, weiß der guguck warum.

Meine letzte Hoffnung ist jetzt das ich ab Januar beim Truppenarzt irgendwas erreichen kann, hoffentlich werde ich dort Freundlicher behandelt...

Gruß, Maurice.

F_K

ZitatIch denke, III ist ja sachlich richtig, wenn es einen Fieberkrampf als Kind gegeben hat.

KlausP

Zitat... Die Gradation hat er auch nicht erwähnt, weiß der guguck warum. ...

Warum sollte er auch? Und wem gegenüber? Er ist derjenige der zu entscheiden hat. Mit der Gradation gemäß der ZDv kann niemand etwas anfangen, weder Sie noch die zivile Ärztin, weil die Vorschrift nun mal nicht öffentlich zugänglich ist.

ZitatMeine letzte Hoffnung ist jetzt das ich ab Januar beim Truppenarzt irgendwas erreichen kann, hoffentlich werde ich dort Freundlicher behandelt...

Was sollten Sie dort erreichen? Der TrArzt hat die gleiche Vorschrift wie der Musterungsarzt. Warum sollte er dessen Urteil und die Feststellungen auf dem Verwendungsausweis infrage stellen?

Niemand hat einen Rechtsanspruch auf Tauglichkeit oder auf Verwendungsfähigkeit für bestimmte Tätigkeiten.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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