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Luftwaffen Sicherer Barrett im "nicht aktiven" Dienst

Begonnen von jakob-22, 30. September 2021, 18:22:17

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jakob-22

Guten Abend Kameraden,

meine heutige Frage dreht sich um das Barrett der Luftwaffensicherungstruppe.

Mir wurde in meiner Ausbildung erzählt, ausgebildet, was auch immer, dass es nur dann den Soldaten der Luftwaffensicherungstruppe erlaubt ist ihr Barrett mit entsrprechendem Abzeichen zu tragen, wenn sie derzeitig Soldaten des Objektschutzregimentes sind und dort einen Dienstposten innehaben.

Nun habe ich einige Widersprüche zu dieser Aussage erlebt und möchte nun wissen, ob dies überhaupt der Wahrheit entspricht.

Kann mich jemand auf eine passende Vorschrift verweisen, oder habe ich wie so oft nur mal wieder alte Kriegsgeschichten erzählt bekommen? Auf erleuchtende Antworten freue ich mich sehr.

mkG


ObiWan

#2
Ja es stimmt im Übrigen. Nur die Soldaten des Objektschutzregimentes tragen diese Kopfbedeckung. Wer sollte es auch sonst tragen? Jeder der möchte? Ehemalige?

Es gibt das ungeschriebene Gesetz, dass man auch als ehemaliger Angehöriger, immer Angehöriger dieser elitären Gemeinschaft ist und somit immer dieses Kopfbedeckung tragen darf. Das entspricht aber nunmal nicht der Vorschrift.

S C
ObiWan

edit: Beitrag auf den sachlichen Anteil gekürzt.

Ralf

Es heißt in der Vorschrift aber auch
Zitat"b) Luftwaffe
Soldatinnen und Soldaten im Wachbataillon BMVg, der Objektschutzkräfte, im Militärmusikdienst (bei
Einsätzen im protokollarischen Dienst) und im Organisationsbereich CIR sowie Soldatinnen in den
Laufbahnen des Sanitätsdienstes tragen zur Kennzeichnung ein marineblaues Barett.".

An anderer Stelle zum Barettabzeichen steht dann jedoch
Zitat"Soldatinnen und Soldaten des Objektschutzregiments der Luftwaffe und der Fliegerhorstgruppe/Luftwaffensicherungsstaffeln des Taktischen Luftwaffengeschwaders 33 sowie zur
Verstärkung dieser Truppenteile herangezogene Kräfte tragen das marineblaue Barett mit dem
Abzeichen gem. Abbildung 367."

Das lässt schon Interpretationsspielraum, denn ObjS-Kräfte ist deutlich weiter gefasst, als der 2. Absatz.

ZitatEs gibt das ungeschriebene Gesetz
Das beruht eher auf eine Billigung des ehem. InspL.
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Ryuuma

Hey @F_K,

es gibt Menschen, die kennen sich nicht gut mit der Bundeswehr aus. Ebenso ist nicht jeder Soldat mit ein paar Monaten Dienstzeit direkt Experte in jedem Fachgebiet. Das wird man nie.
Dementsprechend ist es doch wundervoll, wenn du diese hast und anderen Menschen weiterhelfen kannst. Mit einer etwas wohlwollenderen Art habt ihr sogar beide was davon.

@ObiWan, ich vermute, dass jakob-22 evtl. als Sicherer eingesetzt werden soll, sich in Ausbildung befindet oder an einem anderen StO (bspw. Germersheim) eingesetzt wird.
Daher die Frage.

@jakob-22 Ansonsten ebendas meiner Vorredner. Ich gehe stets von der Intention des Sachverhalts aus, was hierbei meines Erachtens nach Ausnahmen ausschließt - sonst wäre es explizit erwähnt. Ralf zitiert aus der Vorschrift A1-2630/0-9804, falls du selbst nachlesen möchtest. Dennoch triffst du vermutlich nicht auf Zuspruch, da es wohl kaum Soldaten außerhalb der beiden genannten Einheiten gibt, die dein Interesse teilen. Dementsprechend fällst du auf uns es kann dir negativ angehaftet, ggf. du sogar vom Chef darauf angesprochen werden - wir sind Menschen.

LG
Ryuuma
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jakob-22

Guten Morgen,

danke für die Antworten, die die genaue Vorschrift werd ich mir mir bald mal genauer durchlesen.

Wer das Barrett trägt ist mir bewusst, es handelt sich eher um den Fall, dass ein aktiver Soldat, eigentlich Lw-Sicherer, zb. eine Lehrverwendung an einer Schule, oder eine Verwendung im BMVg, Amt o.ä. durchläuft. Mein Wissenstand war, dass er eben während diesem Zeitraum das Barrett nicht tragen darf, warum auch immer.

Und nein, ich möchte kein Teil der Sicherungstruppe werden. Ich bin mit meiner derzeitigen Verweundung sehr zufrieden. Es war einfach nur kindliche Neugier.

mkG

Gast86

Einfach mal in die 'C1-2630/0-2002 Ergänzung zum Tragen des Barett, marineblau mit Abzeichen der Objektschutzkräfte der Luftwaffe' schauen.
Da ist es geregelt.
Kurz: Ehemalige dürfen das Barett weiterhin als Zeichen der Verbundenheit zum Regiment tragen.
Ein- zwei Ausnahmen gibt es trotzdem.

panzerjaeger

Bei den Heimatschutzverbänden z.B. wird von den beorderten Reservisten das Barett (oder Schiffchen) der letzten, ehemaligen aktiven Verwendung getragen, und zumindest in Berlin sieht man hier auch das Barett der Luftwaffensicherungstruppe.

Ob das rechtlich einwandfrei ist kann ich nicht beurteilen, aber bisher habe ich mir auch noch nie Gedanken darüber gemacht, warum ausgerechnet diese Truppe hier eine Ausnahme machen sollte.

InstUffzSEAKlima

Bei längerfristigen Dienstleistungen bei anderen Verbänden wurden auch teilweise die Kameraden aus Gründen der "einheitlichen Ansicht" beim Antreten usw. für diese Zeit mit einem andersfarbigen Barrett und entsprechendem Abzeichen versehen. Trotz bekannter Vorschriftenlage (seinerzeit regelmäßig noch die 37/10) sind einige solcher Abweichungen über die Jahre praktiziert bzw. bekannt geworden.

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