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Maximale Haarlänge des männlichen Soldaten?

Begonnen von Typ87, 03. April 2021, 21:19:11

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Typ87

Hallo zusammen,

ich lasse mir zur Zeit die Haare wachsen und möchte sie so lange tragen wie es die Vorschrift maximal vorgibt.
Die Vorschrift sagt in Bezug auf die Haarlänge ja folgendes:

Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Ohren und Augen dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter
Körperhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.
Zur Zeit sind meine Haare ca 15 cm lang, welche ich eng anliegend nach hinten gestyled trage. Weder verdecken sie meine Ohren oder die Stirn noch berühren sie meine Uniform.

Meine Frage ist jetzt natürlich was genau als kurzer Haarschnitt definiert ist? Das man die Haare nicht bis zu den Schultern tragen darf ist mir klar.

Aber welche Länge definiert einen "kurzen" Haarschnitt? Habe einen Kumpel dessen Haare knapp 18cm lang sind und das ist kein Problem.

Wäre so eine Frisur wie im Bildanhang erlaubt?




Hauptmann Offensichtlich

Hier ist eine Antwort. Die Antwort besticht durch seine relative Aussage, da nicht jeder Soldat dieselbe, absolute Haaransatz -zu- Ohren/Augen Länge vorzuweisen hat.
Die Antwort lautet::
Zitat von: Typ87 am 03. April 2021, 21:19:11
Die Haare von Soldaten müssen kurz geschnitten sein. Ohren und Augen dürfen nicht bedeckt sein. Das Haar ist so zu tragen, dass bei aufrechter Körperhaltung Uniform- und Hemdkragen nicht berührt werden.

Ich habe lange Haare, die Augen sind bedeckt. Da ich aber durch Pflegeprodukte und Kopfbedeckung die langen Haare bändige und meine Seiten fast rasiert sind, fällt das auch nur sehr wenigen Kameraden auf. Wenn ich aber einen abstecher zum Äquator machen werde, wird die komplette Machalla abgemacht.

Ralf

Der Gradmesser ist der jeweilige Disziplinarvorgesetzte, dieser legt den Zentralerlass aus.
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