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Mietkosten

Begonnen von BullyDame, 13. März 2012, 12:09:04

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BullyDame

Hallo an alle die es besser wissen....

Ich geh ab 02.07.2012 zur Bundeswehr als Personalfeldwebel in Munster ca. 100 Km von meinem jetzigen Wohnort entfernt (Luxus war?)
Naja ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe irgendwo von irgendwem mal auf geschnappt das die Bundeswehr zu der Miete etwas dazu gibt...

Was wisst Ihr darüber.. klärt mich bitte genau auf...

Vielen Dank...

KlausP

Nein, das tut die Bundeswehr nicht. Wenn die UKV nicht zugesagt und der Hausstand anerkannt ist, kann man Trennungsgeld bekommen. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, beantwortet Ihnen Ihr ReFü.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Bei Wehrpflichtigen können unter bestimmten Umständen Mietkosten übernommen werden- dafür wäre dann aber die Unterhaltssicherungsbehörde zuständig und nicht die Bundeswehr.

Und wenn du keine UKV zugesagt bekommen hast, die Bundeswehr aber keine Unterkunft zur Verfügung stellen kann, dann gibt es auch Möglichkeiten für Mietkosten- dann aber für ein Zimmer am Standort.

Vielleicht meinst du ja eins davon.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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