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Mindestdienstzeit als Fahnenjunker?

Begonnen von Robert MP, 03. Mai 2009, 13:07:59

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Robert MP

Guten Tag zusammen,

Ich bin sei dem 01.10.2007 seit der Bundeswehr und ich beschreite die Ausbildung zum Offizier der Reserve. Ich habe alle Lehrgänge erfolgreich bestanden und habe nun den letzten, den Offizierslehrgang der Reserve.
Ich bin im 19 Dienstmonat und immer noch OGefr ROA da es kein HG in meiner Laufbahn gibt und die einplanung vergesseh hat mich zum OffzLg letztes Jahr zu schicken.

Der OffzLehrgang endet am 26.06.2009
Beförderung wäre nach Katalog nach 21 Dienstmonaten sprich am 01.07.2009
Nun meine Frage:

Nach erfolgreichen bestehen werde ich dann gleich zum Fähnrich befördert oder gibt es eine Mindestdiestzeit im Rang Fahnenjunker die ich absolvieren muss?
Lehrgangsteilnehmer meinten, ich muss erst knapp 1 Monat mit dem Fahnenjunker rum rennen bis zum Fähnrich befördert werden kann.

wolverine

#1
Wenn der Fehler tatsächlich bei anderen ("Einplanung") lag, würde ich einmal mit meinen Vorgesetzten (Chef/ S1) über die Schadlosstellung sprechen, da Ihnen so schlicht Geld veroren gegangen ist. Das klingt nach einer Schadensbearbeitung.
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MediNight

Das kliongt nicht nach "Schadensbearbeitung", sondern nach WBO ;) !

Wir wissen nicht, was da abgelaufen ist, aber wenn da wirklich jemand "vergessen" hat, den Kameraden zum Offz-Lehrgang anzumelden, dann ist das schon ein Grund für ein nettes Email in Richtung Platz der Republik 1! Der Wehrbeauftragte des Deutschen Bundestages findet dann schon den Schuldigen ;) !

Wenn einer meiner Soldaten mit so etwas zu mir kommt und mein S1 hat das verbockt, dann brennt aber der Baum!

Ach ja, wichtig wäre noch zu wissen, ob "Robert MP" seinen ROA als FWDL23 oder als SaZ 2 macht! Sollte er SaZ sein, käme nämlich ein Verdienstausfall durch dieses "Vergessen" in Betracht, der nicht unerheblich ist! Daher rate ich in diesem Falle ganz dringend zur Beschwerde bzw. zur Eingabe an den Wehrbeauftragten!

wolverine

Wenn Termine versäumt und Lehrgänge nicht besucht wurden, ist eine Beförderung eben oft nicht rechtlich möglich. Dann bleibt nur die Schadensbearbeitung (entgangene Vergütung). Und dabei ist es völlig unabhängig ob SaZ oder FWDL. Auch der Wehrsold eine Fahnnjunkers ist höher.

Wenn sich das ohne Beschwerde regln lässt, ist es gut. Wenn nicht, bleibt diese ein legitimes Mittel.
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Robert MP

Ich bin SAZ 2.

Also hier der Hintergrund:
Ich habe mich in der AGA zum ROA beworben. In der AGA fing´s doch schon an, wie man so ist fragt man ja erst mal den Chef (InstChef), der sagte zu mit, ich soll den ROA Antrag Fertig machen und abgeben. Leider hab ich es einen meiner strafversetzten Gruppenführer, Rang OFw gegeben, der Antrag ist nie im Gezi oder Chef angekommen. Am Ende der AGA musste ich den neu schreiben und dann hat die Bearbeitungszeit nicht mehr gereicht und der Antrag wurde zu meiner Stamm geschickt, nur war ich zu diesen Zeitpunkt anschließend bei der SGA. Und als ich in der Stamm war kam erst alles langsam ins Rollen. Ich durfte noch nicht mal auf das Dienstkommando, weil es immer hieß, "solange Sie die Ernennung zum SAZ nicht bekommen dürfen sie nicht in das Dienstkommando " (als Feldjäger... war dann statt möglichen 2 Monaten 2 Wochen auf Dienstkommando.... Völlig sinnlos) So .. dann ging's weiter.... statt mich zum OffzLg zu schicken ... wurde ich anstatt zur Vollausbildung geschickt, nur komisch, dass es auf meinem OffzLehrgang jetzt ein Dutzend Lehrgagsteilnehmer sind, die noch auf ihre Ernennung zum ROA warten oder noch nicht mal SAZ sind, quasi das selbe zum Teil durchmachen wie ich damals, nur das sie auf diesem Lehrgang sind.

Ich habe auch bei meinem Personaleinteiler in Köln angerufen, der meinte er kümmert sich drum, dass ich einen Ausgleich bekomme, nur hab ich seit dem (ca. 5 Monate) nichts weiter vom hin gehört, nach den Berichten hier, sollte ich echt mal zu S1 oder KpFw gehen.

Nur noch eines.... meine Frage von oben, kann ich den Fahnenjunker überspringen und gleich Fähnrich werden? Habe ja meine Dienstzeit am Ende des OffzLg von 21 Monaten erfüllt!

wolverine

Tut mir leid - wirklich verständlich ist Ihr Vortrag nicht, jedenfalls für mich. Und warum Sie erst nach zig Monaten und Rücksprache in einem Internetforum mit den verantwortlichen sprechen wollen, verstehe ich auch nicht. Wenn ich auf einen Antrag keine Antwort bzw. Eingangsbestätigung /Zwischenbescheid bekomme, bin ich nach spätestens 14 Tagen aktiv.

Und nein: Man kann grundsätzlich keinen Dienstgrad einer Laufbahn überspringen.
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