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minus Urlaubstage

Begonnen von GastSoldt, 21. Juli 2020, 10:22:00

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GastSoldt

Guten Tag,
ich bin vor 1/2 Jahr von der ZAW zurückgekehrt. Habe damals meine UKK im GeZi abgegeben.

Bei uns in der Einheit wird Fehlzeit über Primeweb geregelt, also auch die Urlaubszeiträume und Urlaubskonten. Habe vor 2 Monaten dann mal nachgefragt im GeschZ, ob meine Urlaubstage im System korrekt sind. ( Habe über die ZAW keinen Überblick mehr, wie viele Tage ich angespart hatte).

Nun heißt es, dass ich zu viele genommen habe und ich stehe nun mit -14 Tagen da, da die Zahlen im System angeblich doch nicht gestimmt haben.

was soll ich tun?....

dunstig

Zunächst würde ich erst einmal zusehen, dass die Urlaubskartei auf einem Stand ist, der auch der Realität entspricht.

Also: Kopie der Urlaubskartei geben lassen und mit den tatsächlich genommenen Urlaubszeiträumen abgleichen und notfalls korrigieren lassen.

Dann hat man jedenfalls einen aktuellen und tatsächlichen IST-Zustand, auf dessen Grundlage man dann weitersehen kann.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

KlausP

Ich würde Einsicht in die gesamte Urlaubsakte nehmen. Erholungsurlaub ist zwingend schriftlich zu beantragen und zu genehmigen. Der genehmigte Antrag ist nach Rückkehr aus dem Urlaub zur Urlaubsakte zu nehmen, abgegoltenerErholungsurlaub ist auf der Karteikarte vom Jahresurlaubsanspruch abzubuchen. Minus-Tage beim Erholungsurlaub (und nur davon schreibe ich hier) kann es gar nicht geben, weil es z.B. nicht gestattetes, Erholungsurlaub im Vorgriff auf das neue Urlaubsjahr zu gewähren.
Alles was mit Ausgleich für Überstunden, Mehrarbeit und sonstigen Sachen zu tun hat, hat auf der Urlaubskarteikarte nichts zu suchen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

GastSoldt

Das heißt, dass es nicht mein Verschulden war, wenn ich Urlaub genommen habe, dieser vom Chef im System genehmigt wurde und dann auffällt, dass die Urlaubstage nicht ausgereicht hätten, wenn die Akten ordentlich gepflegt wären?


F_K

Es geht nicht um Verschulden - der Urlaub wäre "weg", weil genommen.

Al Terego

Wenn Du keinen Urlaub mehr hast, hätte Dir auch eigentlich auch keiner genehmigt werden dürfen.
Wenn es dann aber doch mal passiert ist, ist es so geregelt, dass dieser mit neuem Urlaubsanspruch auszugleichen ist.

GastSoldt

D.h. ich hab nächstes Jahr nur 16 Urlaubstage??? Das ist ja lächerlich... ich bin doch nicht dafür Verantwortlich aus den letzten 8 Jahren meine Urlaubstage im Kopf zu haben

KlausP

Wieso ,,im System genehmigt"? Haben Sie keinen Urlaubsantrag (Papier) ausgefüllt? Der genehmigte Urlaub ist dem Soldaten dienstlich bekannt zu geben.

Aus meiner Praxis als Spieß: Mein GeZi hat jeden Antrag auf Erholungsurlaub daraufhin geprüft, ob der Soldat noch genügen Urlaubstage auf der Karteikarte hatte. Erst dann wurde mir der Antrag vorgelegt, weil ich genau das meinem Chef mit meiner Unterschrift bestätigt habe - und erst dann ging der Antrag zum Chef.
Und ja, ich habe bei Urlaubsakten, als ich den Spieß einer anderen Kp vertreten durfte, die dollsten Sachen erlebt. Da wurde z.B. KzH vom Erholungsurlaub abgebucht oder der Urlaub eines ganz anderen Soldaten. Und dann kann es schon dazu kommen, dass auf der Kartei weniger Tage stehen als der Soldat nach seiner eigenen Rechnung noch hatte.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

KlausP

Zitat von: GastSoldt am 21. Juli 2020, 12:39:35
D.h. ich hab nächstes Jahr nur 16 Urlaubstage??? Das ist ja lächerlich... ich bin doch nicht dafür Verantwortlich aus den letzten 8 Jahren meine Urlaubstage im Kopf zu haben

Deshalb sollen Sie sich ja die ganze Urlaubsakte (also die Kartei und alle Urlaubsanträge) zeigen lassen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Al Terego

Zitat von: KlausP am 21. Juli 2020, 12:40:50
Wieso ,,im System genehmigt"?.

Weil Urlaub in vielen Bereichen (z.B. Gleitzeitdienststellen) schon seit einiger Zeit elektronisch bearbeitet wird.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

GastSoldt

Wir müssen Urlaub digital in einem System beantragen, also nicht mit Urlaubsantragsformular. Dann wird das von TE-Fhr, Spieß und Chef genehmigt und verbucht.
Als ich vor paar  Monaten meine Urlaubskartei sehen wollte, konnte der GeZi Sdt diese nicht auffinden und sagte mir, dass das im System schon alles seine Richtigkeit hat.

Al Terego

Zitat von: GastSoldt am 21. Juli 2020, 12:39:35
D.h. ich hab nächstes Jahr nur 16 Urlaubstage??? Das ist ja lächerlich... ich bin doch nicht dafür Verantwortlich aus den letzten 8 Jahren meine Urlaubstage im Kopf zu haben

Grundsätzlich ist der Vorgesetzte tatsächlich dafür zuständig. Er muss auch kontrollieren, ob ein Soldat überhaupt noch genügend Tage zur Verfügung hat. Geht es doch einmal in der Betriebsamkeit unter, gibt es eben den Passus in der Vorschrift, den ich oben angesprochen habe (A1420/12, Nr. 209).

Aber ganz ab davon, natürlich solltest Du auch im Kopf haben, wieviele Urlaubstage Du noch hast.

KlausP

Zitat von: GastSoldt am 21. Juli 2020, 12:46:59
Wir müssen Urlaub digital in einem System beantragen, also nicht mit Urlaubsantragsformular. Dann wird das von TE-Fhr, Spieß und Chef genehmigt und verbucht.
Als ich vor paar  Monaten meine Urlaubskartei sehen wollte, konnte der GeZi Sdt diese nicht auffinden und sagte mir, dass das im System schon alles seine Richtigkeit hat.

Und genau das kann nach meinem Verständnis nicht angehen.

Zitat... Aber ganz ab davon, natürlich solltest Du auch im Kopf haben, wieviele Urlaubstage Du noch hast. ...

Sehe ich ähnlich, zumindest sollte man das grob wissen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

GastSoldt

Zitat von: KlausP am 21. Juli 2020, 12:52:31

Und genau das kann nach meinem Verständnis nicht angehen.


Eben.. Jetzt soll ich dafür dann 2021 nur noch 16 Urlaubstage bekommen? Das finde ich sehr ungerecht, da ich den Urlaub sonst niemals genommen hätte..

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