Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Nato-Marschbefehle

Begonnen von TIC90, 18. Juli 2012, 20:03:15

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

TIC90

Guten Abend,

meine Frage bezieht sich auf die Ausstellung eines Nato-Marschbefehles.
Wer ist zur Ausstellung dieses Befehles berechtigt und wofür kann er überhaupt ausgestellt werden.
Ich befinde mich gerade in einer heißen Diskussion mit einem Kameraden, der für eine private Reise zum Fallschirmspringen in den Niederlanden einen derartigen Befehl in kürze per Post erhalten soll.
Wir sind uns beide alles andere als sicher ob diese Praktik überhaupt möglich bzw. zulässig ist.

Der Kern der Sache ist, dass er eine Uniformtrageerlaubnis für die o.g. Veranstaltung bekommen wollte, woraufhin ihm mitgeteilt wurde, dass dies nur durch den Marschbefehl möglich ist.

Um es kurz zu machen:

NATO-Marschbefehl für private Vorhaben im EU/NATO-Ausland möglich ja/nein?!
Uniformtrageerlaubnis für selbiges möglich ja/nein?!

Dazu muss gesagt werden, dass dieses Springen von der FJK Kaiserslautern veranstaltet wird und es sich bei uns beiden um aktive Soldaten handelt.

MkG TIC90

leedrag

Ein NATO Marschbefehl wird ausgestellt, wenn sich ein Soldat zu dienstlichen Zwecken ins Ausland begibt.
Das kann ein Einsatz in AFG sein, ein Lehrgang in Deci;), oder ein int. Militärwettkampf.
Da dein Kamerad in Uniform springen und sich bewegen möchte ist in NL so ein Befehl notwending.

Schreiben kann ihn ein GeziSdt, unterschreiben euer DV.

by Tapatalk 3.0

TIC90

Das hört sich ja recht einfach an. Hätte gedacht, dass es höhere Befugnisse erfordert, als die eines DV.

Andi

Zitat von: leedrag am 18. Juli 2012, 20:13:26
Das kann ein Einsatz in AFG sein

Ich sag ja, die Nato-Osterweiterung geht viel zu schnell...
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

erdpichel

Mit dem DV (=Kp-Chef) bin ich mir nicht ganz sicher! Meinen hat damals der KKommandeur unterschrieben...
Anfangen im Kleinen, Ausharren in Schwierigkeiten, Streben zum Großen.
-Friedrich Alfred Krupp-

Waffen mit heißen Kirscheln =)

miguhamburg1

Der Disziplinarvorgesetzte beantragt für die ihm unterstellten Soldaten einen NATO-Marschbefehl und fügt diesem Antrag die begründenden Anlagen bei (also z.B. Einladung zur Teilnahme am ..., Jahresausbildungsbefehl für ... etc.). In diesem Antrag ist auch aufzunehmen, mit welchen Verkehrsmitteln der Soldat/die Soldaten transportiert werden, wie die Übernachtungs- und Verpflegungsaspekte vorgesehen sind etc. Allein hieraus ergibt sich, dass ein NATO-Marschbefehl nur zu dienstlichen Zwecken erteilt werden kan/darf. Zu diesem Antrag nimmt der Knächsthöhere DV Stellung, darüber entschieden wird durch den dieser Person Vorgesetzten. Ist die Entscheidung positiv, unterschreibt ihn dann der nächsthöhere DV des/der Soldaten, die auf Reisen geschickt werden sollen.

Hieraus folgt, dass für den Zweck der Fragensteller KEIN NATO-Marschbefehl ausgestellt werden darf. Vielmehr wäre durch die Soldaten eine Uniformtrageerlaubnis Ausland für diesen Anlass zu beantragen, die dann a.d.D. dem Streitkräfteamt zugeleitet und dort beschieden wird.

F_K

Zitatder für eine private Reise zum Fallschirmspringen in den Niederlanden einen derartigen Befehl

Dass erklärt doch alles - für eine private Reise gibt es keinen dienstlichen Befehl.

Es wäre vielmehr eine UTE zu beantragen - die natürlich zu VERSAGEN ist (weil es hierfür weder dienstlichen Zweck, noch Notwendigkeit, noch überhaupt Unterstützung durch die Bw gibt - wenn Sprungvorhaben im Ausland notwendig ist, macht dass die LLTruppe schon sehr gerne "freiwillig" im Dienst).

(... womit nicht ausgeschlossen ist, dass hier etwas vorschriftenwidrig passiert - ich habe auch schon von DVags für solche Veranstaltungen gehört - war nur "peinlich", als dieses vorschriftenwidrige Verhalten durch einen Unfall "ans Licht" kam).

F_K

Nachbrenner:

ZitatDazu muss gesagt werden, dass dieses Springen von der FJK Kaiserslautern veranstaltet wird und es sich bei uns beiden um aktive Soldaten handelt.

Nur zur Sicherheit: Weder deren noch die NL Springerabzeichen, die privat erworben wurden, dürfen auf der deutschen Uniform getragen werden.

(... und der Erlaubnis vom NL Verteidigungsministerium bezieht sich nur auf NL Soldaten - für die natürlich die NL Bestimmungen gelten - die keinerlei Auswirkungen auf die deutschen Vorschriften haben).

Heim, OStBtsm

Wer weiß, auf welcher rechtlichen Grundlage der NATO-Marschbefehl steht?
Ich finde weder in der VMBl-Erlass-Sammlung noch in Vorschriften Online irgendetwas darüber.
Vielen Dank für die freundlcihe Unterstützung ...

Heim, OStBtsm

Andi

Nato Truppenstatut als Rechtsgrundlage und zugehörige Nato-Vorschrift in Bezug auf Natomarschbefehle als Ausführungsbestimmung.
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau