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Preis der Diensthose

Begonnen von Pantloser, 18. Oktober 2013, 16:47:20

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Pantloser

Hi hab meine Diensthose (Hose für Dienstanzug) verloren, muss nun ein Bericht schreiben und blechen?
Weiß jemand wie teuer der Spaß dann wird, also der Preis der Hose ???

KlausP

Was für einen Bericht? Oder meinen Sie die "Sachschadensmeldung"?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Pantloser

Ja genau eine Sachschadensmeldung, wie teuer ist ist so eine Hose

LoggiSU

Bei ebay gibts die Beinkleider original für unter 10€.
Darfst halt nur keine mit nem A-Stempel erwischen.
Gott und den Soldaten ehret man in Zeiten der Not und zwar nur dann.
Ist aber die Not vorüber und die Zeiten gewandelt, wird Gott bald vergessen und der Soldat schlecht behandelt.

mailman

Und was ist dann mit der SSM? Dem Dienstherr ist ja durch den Verlust ein Schaden entstanden?
Wenn dann würde ich eine neue  kaufen von der LHD.

Andi

Alle besoffen? Hört mit so einer kriminellen Scheisse auf!
Was die Hose kostet sagt einem der Versorger (oder wie die sich gerade nennen) und der sagt einem auch, was da noch an Abnutzung runtergerechnet wird. Und dann wird später vom Disziplinarvorgesetzten überhaupt erst entschieden, ob der Soldat haften muss.
Und mal ganz ehrlich, die vielleicht 20€ hat man vielleicht noch gerade so über, wenn man es sich schon leisten konnte seine Hose im Puff zu verlieren... ;D (oder habe ich mir das nur eingebildet?)
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justice005

Du musst nur haften, wenn du grob fahrlässig deine Sorgfaltspflichten verletzt hast. Wie hast du denn die Hose verloren? Wie begründet der Chef die grobe Sorgfaltspflichtverletzung?

Wichtig ist, dass du keinesfalls (!) die Haftung durch Unterschrift anerkennen solltest. Ob du tatsächlich grob fahrlässig gehandelt hast oder nicht, geht aus deinen bisherigen Schilderungen nicht hervor. Vorsichtshalber aber besser keine Schuld anerkennen!


InstUffzSEAKlima

Wenn man nicht gerade den kompletten Bestand oder Teile der Friedenzusatzausstattung verloren hat, bieten sich auch Verlustmeldungen nach Übungen oder größeren Ausbildungsvorhaben an. Die Umstände des Verlustes sind dort erfahrungsgemäß nicht nachvollziehbar und die Nichthaftung in den meisten Fällen die Regel. Aber der Chef weiß auch, was hier nicht mit rechten Dingen zugeht.

boxenmax2000

Also ich muss Justice und InstUffzSEAKlima wiedersprechen
@ Justice : im gründe Hast du recht, allerdings trifft dies nicht auf persBekleidung zu, hier ist es etwas anders, nennt sich alleinige Obhut. Da wird der Kamerad Zahlen müssen. Der prozentuale Abzug des Wertes wird der MatBewFw festlegen.
@ InstUffzSEAKlima : wird schwer den Verlust einer Diensthose auf einer Übung zu erklären.

Außerdem muss ich Andi vollkommen Recht geben. Im Internet auf einer bestimmten auktionsplattform kaufen ??? Wegen sowas haben Kameraden die Bundeswehr schon verlassen dürfen... Und das wegen ca. 20,00 € ???

Also Sachschadensmeldung schreiben, beim MatBewFw abgeben und abwarten was kommt.


justice005

Es gilt IMMER der Grundsatz, dass nur für grobe Fahrlässigkeit gehaftet werden muss. Richtig ist aber, dass bei persönlicher Ausrüstung die grobe Fahrlässigkeit nahezu pauschal unterstellt wird und dies auch in vielen Fällen völlig ok ist. Insoweit gebe ich boxenmann recht.

Trotzdem sagt der Sachverhalt nichts (!) über den Hergang aus. Und alleine aus Prinzip und zur persönlichen Absicherung sollte eine Haftung auf keinen Fall durch Unterschrift anerkannt werden. Das mag zwar für den Chef am bequemsten sein, weil er sich dann keine Gedanken mehr über die grobe Fahrlässigkeit machen muss, aber das sollte ja kein Grund sein.

Wie gesagt: Solange wir nicht wissen, wann, bei welcher Gelegenheit und warum die Hose verschwunden ist, lässt sich dazu nichts genaues sagen.

Zitatwird schwer den Verlust einer Diensthose auf einer Übung zu erklären.


Auch hier stimme ich zu.  ;D


F_K

Zitatallerdings trifft dies nicht auf persBekleidung zu, hier ist es etwas anders, nennt sich alleinige Obhut.

Dafür hätte ich gerne eine Quelle!?

Wie Justice schon geschrieben hat, kommt es auf den Sachverhalt an.

Nehmen wir das Beispiel "Brigadesprungbiwak" - die sind alle Soldaten in 8 Mann Zelten untergebracht - die nicht abgeschlossen sind und auch nicht abschließbar sind. Das Zelt ist auch nicht abgeschlossen bzw. abschließbar. Eine "Zeltwache" gibt es nicht.

... und wenn dann das gesamte Zelt mit Inhalt verschwindet - ist da kaum von grober Fahrlässigkeit auszugehen.

(Selbstverständlich wird man da üblicherweise keinen DA mitführen - aber viel sonstige persönliche Ausrüstung, Ausstattung usw. - und wenn man direkt vorher auf einer entsprechenden Veranstaltung war, mag im Einzelfall auch mal ein DA mitgeführt werden).

wolverine

Zitat von: justice005 am 24. Oktober 2013, 07:14:48
Es gilt IMMER der Grundsatz, dass nur für grobe Fahrlässigkeit gehaftet werden muss.
Äh, streiche "grobe", oder?!  :o
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justice005

ZitatÄh, streiche "grobe", oder?!

nein, wieso? Für einfache bzw. "normale" Fahrlässigkeit muss nicht gehaftet werden. Der Soldat haftet nur für grobe Fahrlässigkeit.


wolverine

Anders § 276 Abs. 1 BGB. Das im Arbeitsrecht - und davon abgeleitet auch im Dienstrecht - der allgemeine Haftungsgrundsatz abgemildert ist, ist schon die Ausnahme und gerade nicht der immerwährende Grundsatz.
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Andi

Für Soldaten schon, siehe §24 Soldatengesetz. Was Ausrüstung und Bekleidung angeht gibt es aber irgendeinen Erlass, den ich gerade nicht finde, der auf die hier schon genannte alleinige Obhut abstellt. Ist aber nicht unumstritten das Ding, denn an sich führt er zu einer Beweislastumkehr, weil der DV durch diesen Erlass bei Bekleidung/pers Ausr. grundsätzlich von grober Fahrlässigkeit auszugehen hat. Aber spätestens bei der Verwaltungsbearbeitung die durch das Nichtanerkennen einer Haftung automatisch eingeleitet funktioniert das Rechtssystem wieder irgendwie. ;)

Gruß Andi
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