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Probezeit Einberufung!

Begonnen von swissboy1302, 05. März 2009, 08:32:52

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swissboy1302

Hallo,

ich bin letztes Jahr gemustert wurden (T2) und war zu der Zeit in einem befristeten Arbeitsverhältnis. Jetzt bin ich übernommen wurden und jetzt ist es ein unbefristeter Arbeitsvertrag mit 6 Monaten Probezeit.
Diese Woche kam ein Schreiben vom Kreiswehrersatzamt, dass ich am 01.04.2009 eingezogen werden soll.

Meine Frage, kann ich auf das Kreiswehrersatzamt gehen und mit guten Argumenten eine Rückstellung für ein weiteres Jahr beantragen?
Ich habe angst, dadurch, dass ich in der Probezeit bin, dass ich gekündigt werde. Klar muss mir der Arbeitgeber den Job wieder geben, aber nach den 9 Monaten bin ich ja immernoch in der Probezeit (da die Zeit ja stillgestellt wird während des Bundes) und dann kann der Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen mich entlassen.

Ich bin jetzt extra 700 km weit weggezogen, habe alles aufgegeben um den Job anzutreten und jetzt werde ich eingezogen und dann noch gekündigt?

Was würde es noch für Optionen geben auf mein Fall bezogen?


Ich danke für jede Antwort.

wolverine

Mit vernünftigen Argumenten kann man alles beantragen und eine Verschiebung von 3 oder 6 Monaten erscheint hier durchaus möglich. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht.
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swissboy1302

#2
Hallo, was kann man denn für gute Gründe nennen?
Ich bin datenbankadmin und habe bishe rnur folgende Gründe.

- individuelle Arbeit (Kunde direkt vor Ort)
- spezielle Ausbildung mit Seminar für meinen Bereich
- extra umgezogen, extra gekündigt (der befristete Arbeitsvertrag (war ne auffanggesellschaft meienr jetzigen Firma))
- kosten wohnung, kredite etc

StOPfr

Zitat von: swissboy1302 am 05. März 2009, 09:16:29
- extra umgezogen, extra gekündigt (der befristete Arbeitsvertrag (war ne auffanggesellschaft meienr jetzigen Firma))
Ich halte dies, sachgerecht vorgetragen mit Hinweis auf die Probezeit, für den wesentlichen Grund, der ein positives Entgegenkommen rechtfertigen könnte.
Um eine Regelung Deiner finanziellen Verpflichtungen (kein Rückstellungsgrund!) musst Du Dich auch im Hinblick auf die später fällige Einberufung kümmern. Da gibts die Unterhaltsicherungsbehörde (Suchfunktion zum Thema hier im Forum). 
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