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SAZ oder Berufssoldat

Begonnen von GRené80, 22. Juli 2013, 09:02:01

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GRené80

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage. Ich habe am Freitag ein Infogespräch beim Kwea Köln. Ich möchte mich wiedereinstellen lassen. Ich bin 33 Jahre alt und von Beruf Schlosser. Was habe ich für Möglichkeiten? Ich würde gerne bis zur Rente da bleiben. Weiss aber nicht ob das geht. Könnt ihr mir da weiterhelfen?

Gruss

BulleMölders

Berufsoldat kann man erst werden wenn man mindestens den Dienstgrad Feldwebel erreicht hat.
Und mehr braucht man eigentlich nicht schreiben, da mir dieser Satz zeigt:
Zitat von: GRené80 am 22. Juli 2013, 09:02:01
Ich würde gerne bis zur Rente da bleiben.
Das Sie sich bisher in keinster weise mit dem Berufsoldaten beschäftigt haben, den sonst wüssten Sie das ein Berufsoldat nicht in Rente geht.

GRené80

Richtig,

deswegen frag ich ja. Also käme erst einmal eine Verpflichtung auf Zeit auf mich zu?  Der Mensch beim KwEa sagte mir das Feldwebel im teschnischen Dienst eine Option wäre. Und Rente war eher symbolisch gemeint. Was ich damit sagen wollte war das mir SAZ 12 nicht viel hilft da ich dann 45 bin und auf dem normalen Arbeitsmarkt wohl keine Chance mehr hätte.

Grüsse

Ralf

Wenn dein Beruf "Modellschlosser" heißt, wäre er für ein paar Verwendungen militärisch nutzbar. Denn nur dann könntest du aufgrund diens Alters in die Laufbahn der Uffz (SaZ 08)/Fw (SaZ 12) eingestellt werden.
Das mit dem "Berufssoldaten" solltest du nicht in deine Planung einbeziehen. Zum einen müsstest du erst einmal eine Fw Stelle bekommen und dann auch noch zu der Leistungsspitze gehören. Auch hier kann dir dein Alter einen Strich durch die Rechnung machen.

Ins KWEA Köln? Da gibst nicht mehr. Du wirst wohl eher zum Karrierberater Köln gehen.
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KlausP

ZitatDas mit dem "Berufssoldaten" solltest du nicht in deine Planung einbeziehen. ... dann auch noch zu der Leistungsspitze gehören. Auch hier kann dir dein Alter einen Strich durch die Rechnung machen.

Genau, weil Sie sich in Ihrem Alter genau noch ein einziges Mal im Rahmen der Erstbewerberregel zur Übernahme zum BS bewerben können.
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aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

GRené80

Oha,

das stimmt mich eher pessimistisch. :-\  Meine genaue Berufsbezeichnung ist Metallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik. Naja mal sehen was der Berater am Freitag sagt.

Du hast Recht, nicht KwEa sondern Karriereberater wars.

Ralf

ZitatMetallbauer Fachrichtung Konstruktionstechnik
Da gibt es deutlich mehr zugeordnete Verwendungen. allerdings gibts auch viele Bewerber mit so einem o.ä. Beruf.
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PzHurra

Hallo,

ich bin selbst mit 32 Jahren als Wiedereinsteller zurück. Vormals SaZ 8. Aussage KWEA 2011/12 Einstellung über 30j nur mit Beruf der verwendbar, wobei es ja eigentlich keine Altersgrenze mehr gibt. Das sind meistens nur Berufe auf Meisterebene. Verpflichtungszeit bis max. SaZ bis 25j möglich Vordienstzeit/Wehrübungen werden mit eingerechnet. Altersgrenze 40j gibt es nicht mehr. Berufssoldat werden nur ab Fw aber Alter ist beim Erstbewerber erst mal egal wobei er in seinem Jahrgang natürlich von den punkten sehr hoch kommen müsste.


Ralf

ZitatAltersgrenze 40j gibt es nicht mehr.
Doch, die gibt es insoweit, als dass bei Einstellung/Ernennung SaZ oder BS  über 40 dem BMF ein Einzelantrag zur Genehmigung vorgelegt werden muss. Und die Genehmigung ist kein Automatismus, dort müssen schon zwingende dienstl. Gründe vorliegen.

ZitatBerufssoldat werden nur ab Fw aber Alter ist beim Erstbewerber erst mal egal wobei er in seinem Jahrgang natürlich von den punkten sehr hoch kommen müsste.
Das Alter ist nicht egal, den der Bedarf richtet sich u.a. nach dem Alter und wieviel Möglichkeiten im Wedregang in dem Jahrgang ist (ob das so bleiben kann und man eine normative Grundlage schafft oder ggf. andere Wege geht, ist derzeit in der Erarbeitung).
Der Punktsummenwert ist auch nicht vom Alter abhängig sondren davon, wie der zuletzt übernommene Antragsteller im Werdegang und Jahrgang gepunktet hat. Hier findet dann der Vergleich ob "gleichgut oder besser" statt und anschl. die Bedarfsfrage.
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PzHurra

Dann gibt es aber zur Zeit viele Einzelanträge bzw. Genehmigung. Mir wurde es halt anders mit geteilt.

Ich meinte das jeder unabhängig vom Alter stellen kann und es nicht von vornherein wegen Alter abgelehnt wird.

Ralf

Rischtisch...das betrifft das derzeit geltende Notverfahren, dass jeder stellen kann und nicht nur bestimmte Jg aufgerufen werden und zwar bis
Zitat(ob das so bleiben kann und man eine normative Grundlage schafft oder ggf. andere Wege geht, ist derzeit in der Erarbeitung).
Das heißt aber nicht, dass bei Auswahl entgegen jeden Bedarf in allen Altersbändern übernommen wird. Wie willst du sonst Förderchancengleichheit realisieren?
Es geht bei der Sache um das Ausschließen eines Personenkreises zur Antragstellung aufgrund seines Alters. Das ist völlig getrennt zu sehen von der Übernahme. Hier ist der Bedarf vorhherschend und es ist gerichtlich abgesegnet, dass den Streitkräften eine homogene Alterstrktur zugestanden werden kann.
Nicht alles in einen Topf werfen so nach dem Motto "Die Bundeswehr wählt nun alles ohne Altersbetrachtung aus". Das wäre falsch.
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Dustin87

Zitat von: KlausP am 22. Juli 2013, 09:58:56
ZitatDas mit dem "Berufssoldaten" solltest du nicht in deine Planung einbeziehen. ... dann auch noch zu der Leistungsspitze gehören. Auch hier kann dir dein Alter einen Strich durch die Rechnung machen.

Genau, weil Sie sich in Ihrem Alter genau noch ein einziges Mal im Rahmen der Erstbewerberregel zur Übernahme zum BS bewerben können.

Stimmt es, dass wenn die Bewerbung nur mit der Erstbewerberregel einreichen kann, wenn der Jahrgang in dem man sich befindet bereits geschlossen wurde, der Berwerber in der FW-Lehrgangsnote (weiß nicht genau wie das heißt) nur besser sein muss als der von dem Jahrgangsschlechtesten der zum BS ernannt wurde? Und wenn das der Fall ist, man zum BS ernannt werden muss?

Hoffe meine Frage ist einigermaßen verständlich.. Immer diese Bandwurmsätze ;D

KlausP

ZitatStimmt es...

Nein, das stimmt nicht. Auch hier wird der (Erst-)Bewerber in seiner Ganzheit betrachtet, also Note Fw-Lehrgang, (Anlass-)Beurteilung, IGF und was heutzutage alles dazugehört.
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Ralf

ZitatUnd wenn das der Fall ist, man zum BS ernannt werden muss?
Und auch hier kann man das nur gebetsmühlenartig wiederholen: es gibt keinen Automatismus, denn der Status Berufssoldat ist weder Besitzstandswahrung noch eine soziale Unterstützungskomponente. Es ist ausschließlich der BEDARF, der eine Übernahme bestimmt.
Da kann der Erstbewerber überirdische Leistungen und Ergebnisse gezeigt haben, ist kein Bedarf, darf er nicht übernommen werden. Oder wie will man em Steuerzahler erklären, dass man sein Geld für etwas benutzt, wofür es keine dienstliche Begründung gibt?
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wolverine

Oh, ich kann mir lebhaft vorstellen welche Latrinenparolen das in der Truppe zeitigt! ;D
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