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Schirmmütze Unteroffizier Heer

Begonnen von TIC90, 07. Mai 2012, 09:20:49

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TIC90

Guten Morgen,
vor geraumer Zeit habe ich mir eine Schirmmütze für Unteroffiziere des Heeres geholt (keine ahemals dienstlich gelieferte, sondern die Version die vom Stoff her zum hellen Dienstanzug der LHD passt). In der Vorschrift steht ja (ZDv 37/10 240. A1), dass das Tragen dieser Schirmmütze , sofern nicht anders befohlen für (Teil-)Selbsteinkleider gestattet ist, sofern diese selbst beschafft wurde. Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Trageerlaubnis explizit auf den Status "Teilselbsteinkleider" bezogen ist? Aufgrund meiner bisherigen Festsetzung (FwAnw., festgesetztes DZE 30.09.2014 kann ich diesen Status derzeit nicht erlangen, würde die Mütze jedoch trotzdem gerne zum Dienstanzug tragen.
Also nochmals die Frage: Nur für Soldaten mit dem Status "Teilselbsteinkleider" oder ist einfach gemeint, dass man das Teil tragen darf, sofern man es, woher auch immer, besitzt?

bayern bazi

#1
nachdem du aktiver soldat bist - frag deinen KpChef  ;D ;D ;D




viel spaß bei de sprengung  ::)


mehr infos findest du hier


wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

TIC90

Moin, erstmal habe ich in dem Sinne keinen KpChef. Der Kommandant hier weiß, dass ich sie trage, hat dieses auch schon des öfteren gesehen und ebenso wie der Spieß kein Problem damit.

Paramedic

- The easy way is always mined.

Hauptfeldwebel d.R.

F_K

ZitatDer Kommandant hier weiß, dass ich sie trage, hat dieses auch schon des öfteren gesehen und ebenso wie der Spieß kein Problem damit.

Dieses Verhalten kann und darf man nicht als "Duldung" verstehen, vermutlich WISSEN der Kommandant / Spieß gar nichts von der UNZULÄSSIGKEIT dieser Trageweise.

Jeder Vorgestzte kann das ABNEHMEN des unzulässigen Kleidungsstückes befehlen und entsprechende EM einleiten (sofern dazu befugt).
Eine Meldung an den Vorgesetzten (oder dessen Vorgesetzten) wegen mangelnder Dienstaufsicht ist immer zusätzlich möglich.
(.. dies nennt sich dann : "Dem Chef ein faules Ei ins Nest legen".).

... und in einem solchen Fall erkennt jeder gebildete Vorgesetzte am Dienstgrad, dass das Tragen nicht zulässig ist - ist also außerhalb dieser Insel der Ahnungslosen nicht unwahrscheinlich .. wers brauch ...

(Sprich: Laufe z. B. Andi, Tommie oder mir "übern Weg" - und Du bekommst die notwendige "Sprengung" ...)

Tommie

#5
Nicht dass da jetzt ein falscher Eindruck entsteht ;) ! Es ist keineswegs mein Hobby, wenn ich im Dienst bin, irgendwelche Soldaten "anzusprengen", weil irgendetwas an ihrem Anzug nicht passt. Aber es fällt mir ein wenig leichter, weil ich einen Anzug trage, der der ZDv 37/10 entspricht, jemanden bei dem das nicht so ganz der Fall ist, kameradschaftlich auf einen Mangel hinzuweisen. Solche Hinweise wurden in der Vergangenheit dann auch in den meisten Fällen derart berücksichtigt, dass der angesprochene Mangel ziemlich zügig abgestellt wurde, ohne dass ich "dienstlich werden" oder etwas ausdrücklich befehlen musste. Allerdings habe ich für den Fall mangelnder Einsicht bei den angesprochenen Kameraden dann auch das "volle Programm" auf Lager, angefangen bei einem zackigen "Achtung!" und bis hin zu ... open end ;) ! Im Normalfall ist es jedoch nicht nötig, das auch auszureizen, weil die meisten Kameraden eben auch "kameradschaftliche Hinweise" ganz genau verstehen, dabei ganz kurz das "Display checken" und anschließend enttäuscht feststellen, dass sie beim "virtuellen ...vergleich" den Kürzeren ziehn und dann ... ;) !

Und ein solcher "kameradschaftlicher Hinweis" wäre durchaus angebracht, wenn ich einen Kameraden im Dienstgrad SU (FA) mit dem "Schallplattenschmuggler" auf dem Haupte erblicke ;) !

F_K

ZitatIm Normalfall ist es jedoch nicht nötig, das auch auszureizen, weil die meisten Kameraden eben auch "kameradschaftliche Hinweise" ganz genau verstehen, dabei ganz kurz das "Display checken" und anschließend enttäuscht feststellen, dass sie beim "virtuellen ...vergleich" den Kürzeren ziehn und dann ...  !

Eben.

Beispiel: "Wilder Haufen" in der EEH A Ausbildung - Auffrischung. Ein "junger" OFw wird bezüglich seiner besticken Truppengattunglitzen von einem OStFw "aufgezogen" bzw. auch an den Litzen gezogen (spaßeshalber) - da dieser "kameradschaftliche Hinweis" wohl nicht ausreichend war, merkte ich nach diesem "Wortwechsel" ebenfalls kurz an, dass diese Litzen so nicht zulässig seien und der Mangel doch bitte bei nächster Gelegenheit abzustellen sei - nach dem Mittagessen war dann wieder alles im grünen Bereich.

... oder besser - ich sehe ein Lederarmband bei einem HptGefr - bevor ich etws sagen kann, sagt schon der anwesende HptFw "... wollen Sie mir nun erzählen, dies sei ein Verlobungsarmband" .. "Nein?, Problem erkannt?" und alles wieder "schön".

... aber ab  und zu, gibt es tatsächlich Kameraden, die "wollen die Sprengung" (.. und dann gerne auch schriftlich, so über Kdr und Chef - damit diese Beiden sich dann auch sicher bei der nächsten Beurteilung an den Kameraden erinnern ....  wie geschrieben- wer es braucht ...)

Tommie

Zitat von: F_K am 07. Mai 2012, 17:04:03- wer es braucht ...)

Ja sicher, bei mir hat auch noch keiner vergebens um eine Sprengung gebettelt :D !

bayern bazi

Zitat von: F_K am 07. Mai 2012, 15:34:50
(Sprich: Laufe z. B. Andi, Tommie oder mir "übern Weg" - und Du bekommst die notwendige "Sprengung" ...)

ach


der  bazi kann das auch  ;D ;D

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

Tommie

Das mag sein, aber bei Dir verstehts wieder keiner der nördlich des "weisswurst-Äquators" geboren wurde :D ! Die sehen dann alle nur einen bärtigen Zausel toben und verstehen gar nicht, was der will ;) !

boxenmax2000

Eine Frage :
Wie ist es eigentlich bei der Luftwaffe ? Wird da noch die Schirmmütze getragen ?

Ich glaube mich daran erinnern zu können, dass es dort ab Unteroffizier, 30. Lebensjahr gestattet ist. Oder bin ich jetzt komplett falsch ?

Was sagt hier die ZDV ?

KlausP

Wie wär's mit Onkel Google? Die Vorschrift ist die ZDv 37/10.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

#12
ZDv 37/10, Ziffer 244 und 245:

Zitat"Zur Grundform und den Varianten darf als Kopfbedeckung auch die Schirmmütze, blau, getragen werden."

Ergänzend dazu steht in einer Fußnote:

Zitat"nur Offiziere und Unteroffiziere nicht in Verbindung mit Pullover, blau"

Und in Ziffer 249 der ZDv 37/10 wird diese Variante auch für Mannschaften ab dem 30. Lebensjahr gestattet!

Ups, das war schon bei der Marine! Sorry, nicht für die Luftwaffe!

KlausP

Ich weiss gar nicht, was ein paar Leute so Tolles an der Schirmmütze finden. 19 Dienstjahre mit so einem Ding haben mich jedenfalls davon ein für alle mal geheilt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Tommie

Musstest Du wirklich 19 Jahre lang den Schallplattenschmuggler tragen ;) ? Armer KlausP ;) !

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