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Spezialkräfte - KSK, SEK M

Begonnen von Gast58984651, 13. Juli 2016, 05:54:22

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Gast58984651

Guten Morgen,

ich war kein Langdienender und bin nun zum zweiten Mal auf eine Info gestoßen, dass für Spezialkräfte scheinbar andere Gesetze gelten, als für Reguläre.
Das erste Mal damals in meiner Grundausbildung, wo meiner Frage nicht sonderlich Beachtung geschenkt wurde, und dieses Mal in einem Artikel von welt.de.

Folgender Artikel;

"Bundeswehr setzt eigene Kampfretter außer Gefecht"

besagt:

"Kampfretter müssen in der Lage sein, im Einsatz bis zu 36 Stunden lang eine medizinische Erstversorgung zu gewährleisten, bis sie Verwundete an qualifizierte Sanitäter oder Ärzte übergeben können. Kurse dafür gibt es in der Bundeswehr, sie sind allerdings Spezialkräften wie dem KSK vorbehalten. Trotz ihrer hochwertigen Ausbildung gelten die Kampfretter aber nur als "spezialisierte Kräfte", den Status Spezialkräfte haben sie nicht.

Die Lösung wäre einfach. Die Kampfretter müssten wie international üblich den Spezialkräften zugeordnet werden. Der Alternative, Sanitäter oder Ärzte mit in den Einsatz zu nehmen, ist völkerrechtlich der Weg versperrt. Die Genfer Konvention verbietet, dass Sanitätspersonal "an der Umsetzung eines Auftrages unter Anwendung militärischer Gewalt" beteiligt wird. "Die Bundeswehr muss sich entscheiden, ob sie diese Fähigkeit haben möchte oder nicht", bilanziert Lindner. "Die derzeit halbherzige Umsetzung macht wenig Sinn."
"

Daraus kann ich entnehmen, dass z.B. das KSK Sanitätspersonal bei sich haben darf.
Bloß weil sie Kommandosoldaten oder eben Spezialkräfte sind.

Aber in welchem Gesetz, Regelwerk, ZDv, oder so, steht geschrieben, dass für diese andere "Soldatengesetze" gelten als für reguläre?
Z.B. Wurde uns auch erzählt und ich hab jetzt keine Ahnung ob das Quatsch ist oder nicht, wurde uns sehr ernst rüber gebracht, dass KSK Soldaten keine festen Dienstgrade mehr tragen und ebenso Namensbänder nach Belieben wechseln können, da sie aufgrund der Geheimhaltung eh keiner wirklich zuordnen können darf und sie sich untereinander sowieso kennen...
ICH PERSÖNLICH STELLE DAS JA STARK IN FRAGE!!!

Allerdings frage ich mich, warum man uns das damals hat weiß machen wollen und jetzt eben wieder ein, meiner Meinung nach, ähnliches Thema.

Falls es jemand weiß, vlt sogar ein ehemaliger Soldat aus den SK der dazu eine Antwort liefern möchte (oder DARF?),

Vielen Dank!

miguhamburg1

Da gibt es überhaupt nicht so viel hinein zu interpretieren. Vieles davon können Sie auch auf den ganz offiziellen Seiten der Bundeswehr, des Heeres und des Sanitätsdienstes.

Zunächst einmal müssen Sie unterscheiden zwischen spezialisierten Kräften und Spezialkräften. Spezialkräfte der Bundeswehr sind ausschließlich Kommandosoldaten der Kommandokompanien des KSK sowie die Kampfschwimmer der Marine (Kommando Spezialkräfte Marine).

Seit jeher vereinigen die Kommandotrupps der Bundeswehr neben derselben Basisausbildung fachliche Spezialiiserungen ihrer Soldaten: Waffentechnik, Zugangstechnik, Fernmelder und Combat First Responder B) Diese letztgenannten Soldaten haben eine spezielle Ausbildung erhalten, um überlebenssichernde Sanitätsmaßnahmen aus dem sonst Ärzten vorbehaltenen Eingriffsspektrum bei ihren verwundeten Kameraden durchführen zu können.

Insofern ist niemand "außer Gefecht" gesetzt worden, der für Operationen von Spezialkräften erforderlich wäre.

schlammtreiber

Zitat von: Gast58984651 am 13. Juli 2016, 05:54:22
Daraus kann ich entnehmen, dass z.B. das KSK Sanitätspersonal bei sich haben darf.
Bloß weil sie Kommandosoldaten oder eben Spezialkräfte sind.

Eben nicht. Eben WEIL sie ohne Sanis operieren, sind einzelne so ausgebildet, dass sie das Sanitätspersonal ersetzen können.
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F_K

Ach Jungs, einfach mal genau lesen:

Sanitätspersonal darf nicht an Kampfhandlungen teilnehmen - über Qualifikation wird da nicht gesprochen.

D. h. Ich kann sehr wohl einen Arzt / Sanitäter / First responder / whatever mit kämpfen lassen - der dann im Bedarfsfall Hilfe leistet - dieser Soldat darf halt kein Sanitätspersonal sein.

schlammtreiber

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