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Trageerlaubnis Abzeichen ausländischer Streitkräfte

Begonnen von 勝者, 24. Juli 2015, 22:01:08

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勝者

Hallo,

ich habe mal eine Frage bezüglich Abzeichen, die von ausländischen Streitkräften oder anderen Stellen verliehen worden sind. Mir wurde zum Beispiel während meiner Zeit der Joint Meritorious Unit Award des US Verteidigungsministeriums verliehen. Damals durfte man meines Wissen das Abzeichen nicht tragen. Hat sich dahingehend etwas geändert. Steht das in der ZdV 37/10 ? Bin schon länger draußen. Daher die doofe Fragen. In den USA werden Unit Awards auf der rechten Seite getragen. Wenn es eine Trageerlaubnis gibt, wird das Abzeichen dann links bei den deutschen Abzeichen getragen oder auch rechts wie im verleihenden Landes.

Danke.

dunstig

Ist alles in der 37/10 zu finden. Soweit mir bekannt, hat sich in Hinsicht der Trageerlaubnis von Orden und Ehrenzeichen in den letzten Jahren aber nichts geändert.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

勝者

Habe gerade das gefunden. Es gab wohl bis 2009 eine Liste mit genehmigten ausländischen Abzeichen. Diese ist inzwischen ungültig.

Zitat
1.   Die nach § 5 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen erforderliche Genehmigung zur Annahme von
Orden und Ehrenzeichen wird in folgenden Fällen mit dem Zeitpunkt der Aushändigung der Auszeichnung
erteilt:
a)   für Orden und Ehrenzeichen, die von den Vereinten Nationen, der Nordatlantikvertrags-Organisation, der
Westeuropäischen Union oder einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europarates oder des
Nordatlantikvertrages oder mit deren Genehmigung verliehen werden;
b)   für Orden und Ehrenzeichen, die im Rahmen eines Ordensaustausches anlässlich von Staatsbesuchen
verliehen werden;
c)   für Orden und Ehrenzeichen, die an abberufene Diplomaten im Rahmen der Gegenseitigkeit verliehen
werden.

2.   Die Genehmigung, Orden und Ehrenzeichen nach Nummer 1 Buchstabe a bis c, die vor dem Inkrafttreten
dieser Bekanntmachung ausgehändigt worden sind, zu tragen, wird hiermit nach § 5 des Gesetzes über Titel,
Orden und Ehrenzeichen erteilt.

3.   Diese Bekanntmachung tritt am 7. Mai 2009 in Kraft.

(Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/ordeng_5bek_2009/gesamt.pdf)

Für andere Fälle benötigt es wohl weiterhin eine besondere Erlaubnis für das Tragen. Somit darf ich den Joint Meritorious Unit Award tragen, da dieses Gesetz erst nach meinem Ausscheiden in Kraft getreten ist, stimmt es, dass ich den Ribbon nicht tragen durfte, da er nicht in der Liste auftauchte (Quelle: Wikipedia), sollte ich jedoch noch einmal zur Bundeswehr dürfte ich ihn tragen.


In der ZDv 37/10 steht dann wohl wo und wie ich diese zu tragen habe. Finde allerdings nur eine sehr alte Version online.

F_K

Diese Art von Abzeichen (Ehrenzeichen sind es nicht) sind hier nicht bekannt und dürfen daher nicht getragen werden.

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