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Trennungsgeld (ab welcher Entfernung)

Begonnen von Murphy, 10. Januar 2006, 12:21:23

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Murphy

Mahlzeit. Im Betreff steht es eigentlich schon.... wie hoch ist die Entfernung zwischen Wohnort und Standort, ab der man Trennungsgeld beziehen kann? Gibt es da Abstufungen, je nach Entfernung?

Chuckie85

Du meinst wahrscheinlich den Mobilitätszuschlag, sone Art Kilometergeld.
Den gibts ab einer Entfernung von 30km bis höchstens 400km. Pro km bekommst du dann 0,51€.


mib

#3
Als SaZ oder BS wird Dir die Umzugsfibel im Service-Bereich der offiziellen Bundeswehrseite www.bundeswehr.de sicher weiterhelfen.
Wahrhaft siegt, wer nicht kämpft.

Murphy

Danke für den Tip, ich habe dazu folgenden Link gefunden:

http://www.bundeswehr.de/C1256EF40036B05B/vwContentByKey/W2678H3E751INFODE/$File/Umzugsfibel.pdf


Dort steht, dass man seinen Anspruch auf Trennungsgeld verliert, sobald man einen Wohnort gewählt hat, der näher als 30km Straßenentfernung von der Dienststätte entfernt ist. Kann jemand diesen Wert bestätigen? Hat schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

cryss22

Servus

also ich beziehe trennungsgeld und wohne 70 km von meiner Stammeinheit. (in der regel werden bis zu 50 km gewährt). Trennungsgeld erhälst du wenn du einen anerkannten eigenen Hausstand vorweisen kannst. Ich bin aus der Verpflegung draußen (ausser mittags) und erhalten trennungsgeld wenn ich auf lehrgänge gehe bzw den standort wechsel (die höhe des dann zu zahlenden Trennungsgeldes hängt von der entfernung des anderen Standortes zu deiner Stammeinheit ab)

Der Neue

mhhh wie sieht das aus hab ich das jetzt richtig verstanden wenn ich mit dem autofahre kriege ich sozusagen kilometer geld? ??? weil meine kaserne ist ca. 300-400km entfärnt und ich werde am 3.04.06 eingezogen für 4jahre wie sieht das aus mein einplaner meinte zu mir ich kriege 1200euro von anfang an ist das brutto oder netto? danke jetzt schon mal ;D

BPz M88

#7
Trennungsgeld steht einem nur zu (SAZ und BS)wenn die Umzugskostenvergütung (UKV) NICHT zugesagt wurde.
Dies geschieht bei einer Versetzung/ Kommandierung aus dienstlichen Gründen von nicht länger als 3 Jahren wenn ein anerkannter eigener Hausstand besteht.
Ein Hausstand wird anerkannt wenn er
- sich unmitelbarer Nähe des Standortes befindet ( in der Regel im Umkreis von 30 km) und bei nicht Verheirateten: alleiniger Mieter

Fazit: Tritt jemand in die Bundeswehr ein und hat eine Wegstrecke von 100 km vom Wohnort zum Dienstort, wird sein Hausstand nicht anerkannt- folglich kein Trennungsgeld.

(alle Angaben ohne Gewähr)

In der Grundausbildung wird der Rechnungsführer einen Unterricht halten. Fragt ihn nochmal, er ist der Fachmann.



Murphy

Danke für die Antworten, ich werde noch mal berichten, wenn ich konkrete Ansagen vom ReFü habe.

wolverine

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Helft mit, dass es so bleiben kann

BPz M88


Murphy

#11
Also... hier das Ergebnis der Rücksprache mit dem ReFü:

TG gibt es ab einer Entfernung von 30 Straßenkilometern, es bleibt gleich hoch, unabhängig davon, ob man jetzt 31 oder 600 Kilometer vom Standort entfernt wohnt. Von der Entfernung ist lediglich die Reisebeihilfe abhängig, die einem ein Mal im Monat zusteht. Die Reisebeihilfe orientiert sich an der günstigsten Bahnverbindung in der zweiten Klasse und wird halbiert, wenn man eine BahnCard50 hat, dafür bekommt man die BahnCard50 zu 50% gesponsort.

Alle Klarheiten beseitigt?

Murphy

Zitat von: BPz M88 am 13. Januar 2006, 18:12:27


Fazit: Tritt jemand in die Bundeswehr ein und hat eine Wegstrecke von 100 km vom Wohnort zum Dienstort, wird sein Hausstand nicht anerkannt- folglich kein Trennungsgeld.


Also das trifft nicht zu, wenn man in die BW eintritt und mehr als die besagten 30km von Dienstort entfernt wohnt, dann wird einem der Hausstand auch (unter bestimmten Voraussetzungen) anerkannt. Das gilt aber nur bei einem eigenen Hausstand, Kameraden die zur Einstellung noch bei ihren Eltern wohnen, haben da Pech, die bekommen "nur" ihre Umzugskosten vergütet.

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