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Übergangsgebührnisse Steuererklärung

Begonnen von AlexandraS, 15. Februar 2013, 15:16:56

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AlexandraS

Guten Tag zusammen,
ich wollte gerade die Steuererklärung machen. Habe nun alles brav in das Elster-programm eingetragen und der berechnet mir nun eine Nachzahlung von 1700 Euro.
Stand der Dinge ist:
Mein Freund absolviert eine Ausbildung im öffentlichen Dienst, die nach Steuerklasse 6 versteuert wird. Die Übergangsgebührnisse sind nach Steuerklasse 1 versteuert.
Kann diese Nachzahlung wirklich stimmen?

F_K

Ja - Details gibt Dir Dein Steuerberater oder der Steuerbescheid.

(... aber Du teilst uns sicher mit, wie wir ohne weitere Angaben hier eine Antwort geben sollen?)

AlexandraS

Ich bin gerade ja dabei die Lohnsteuerbescheinigung zu erstellen.

Gerne geben ich auch weitere Angaben bekannt, wie gewünscht

AlexandraS

Mir ging es in erster Linie um Erfahrungen von anderen, ob es bei denen auch vorgekommen ist?

AriFuSchr

ich habe schon Steuerbescheide gesehen, da waren mehrere 100 T€ nachzuzahlen. Die stimmten auch, waren aber Einzelfälle  8)

Fakt ist, es kommt bei der Steuer immer auf die Verhältnisse des Einzelfalles im betreffenden Veranlagungszeitraum an. Pauschal kann keine vernünftige Antwort gegeben werden. Bei einer Nachzahlung dieser Größenordnung würde ich einfach mal einen Fachmann drüber schauen lassen.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

LuftwaffenSLD

Klar kann das stimmen. Nämlich dann, wenn zuvor zu wenig Steuer abgeführt wurde. Bei zwei Steuerkarten keine Seltenheit. Es kann aber auch von dir bei der Eingabe ein Fehler gemacht worden sein, aber ohne weitere Infos kann dir hier niemand helfen.
Entweder Steuerberater, Nachzahlung akzeptueren oder am besten nochmal alles Schritt für Schritt durchgehen. Die Software guided einen meist ganz gut.

justice005

Du schreibst von deinem "Freund", das klingt danach, dass ihr verheiratet seid. Auch spricht weder die Steuerklasse 1, noch die Steuerklasse 6 für eine Ehe. Daher dürfte es völlig egal sein, was dein Freund für Steuern bezahlt.

Wenn du das ganze Steuerjahr bereits Lohnsteuer nach Klasse 1 abgeführt hast und du keine zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung, Kapital, Nebenverdienst oder sonstwas hast, dann halte ich eine Steuernachzahlung von 1.700,- Euro für äußerst merkwürdig.

Vielleicht könnte man dir noch einen besseren Tip geben, wenn du etwas mehr erzählen würdest, z.B, ob du

- ledig/verheiratet bist, wenn ja seit wann?
- welche Lohnsteuerklasse bei den monatlichen Abzügen angesetzt wurde (steht auf der Gehaltsmitteilung)
- ob du irgendwelche sonstigen Einnahmen hast


justice005

ZitatDu schreibst von deinem "Freund", das klingt danach, dass ihr verheiratet seid.

Ich meine natürlich, das klingt nicht danach, dass ihr verheiratet seid, also gemeinsam steuerlich berücksichtigt werdet.


PS: Wann kommt endlich die Editierfunktion ? ;)


AlexandraS

Zitat von: justice005 am 16. Februar 2013, 08:48:37
Du schreibst von deinem "Freund", das klingt danach, dass ihr verheiratet seid. Auch spricht weder die Steuerklasse 1, noch die Steuerklasse 6 für eine Ehe. Daher dürfte es völlig egal sein, was dein Freund für Steuern bezahlt.

Wenn du das ganze Steuerjahr bereits Lohnsteuer nach Klasse 1 abgeführt hast und du keine zusätzlichen Einnahmen aus Vermietung, Kapital, Nebenverdienst oder sonstwas hast, dann halte ich eine Steuernachzahlung von 1.700,- Euro für äußerst merkwürdig.

Vielleicht könnte man dir noch einen besseren Tip geben, wenn du etwas mehr erzählen würdest, z.B, ob du

- ledig/verheiratet bist, wenn ja seit wann?
- welche Lohnsteuerklasse bei den monatlichen Abzügen angesetzt wurde (steht auf der Gehaltsmitteilung)
- ob du irgendwelche sonstigen Einnahmen hast

Vielen Dank für deine Antwort, aber wie oben erwähnt sind wir nicht verheiratet und es geht um die Steuer von meinem Freund, der sich in Ausbildung befindet (nun nach der Bundeswehr). Diese Einnahmen werden nun nach Steuerklasse 6 veranlagt und die Übergangsgebührnisse nach Steuerklasse 1.

AlexandraS

Die andere Frage ist, ob diese Übergangsgebührnisse als Einkommen oder als Versorgebezüge angerechnet werden und somit steuerlich anders behandelt werden.

justice005

Ach so, ich dachte, es ginge um Deine Steuern.

Dann kann ich dir auch keinen besseren Tip geben als die anderen. Eine Nachzahlung ist theoretisch durchaus möglich. Genaueres kann wohl nur ein Steuerberater sagen, insbesondere, was man beispielsweise absetzen kann...


BulleMölders

Die Übergangsgebührnisse sind keine Versorgungsbezüge im Steuerrechtlichen Sinn.
Die Frage ist, welche der beiden Einnahmen sind höher das laufende Gehalt aus der Ausbildung oder die Übergangsgebührnisse.
Eine weitere wichtige Frage wäre, sind weitere Einnahmen vorhanden für die eventuell bisher noch kein Steuerabzug vorgenommen worden ist.

So wie die Schilderung bisher ist, dürfte es eigentlich nicht zu einer so hohen Nachzahlung kommen.

Es ist aber wie schon gesagt wurde mit den wenigen Fakten schwer das zu beurteilen.




Test

AlexandraS

Ich danke euch trotzdem für den Versucht.

Die Übergangsgebührnisse sind höher als die Ausbildungsvergütung.
Ubergangsgebührnisse ca. 2200 Euro Brutto Steuerklasse 1
Ausbildungvergütung:700 Euro Brutto Steuerklasse 6

BulleMölders

Bei den Einkünften durfte keine so hohe Nachzahlung raus kommen.
Da Mühe irgendwo ein Fehler sein.
Entweder hast du nicht alle Daten richtig eingegeben oder einer der "Arbeitgeber" hat bei der Berechnung der Lohnsteuer einen Fehler gemacht.
Sind den bei beiden Einkünften entsprechende Lohnsteuern bescheinigt und wenn ja auch in der richtigen hohe?
Das kannst du mit den zahlreich im Netz verfügbaren Brutto/Netto Rechnern nachprüfen.
Ansonsten noch mal alles neu in das Programm eingeben und neu Berechnen lassen.

Gesendet von meinem Nexus 7 mit Tapatalk 2
Test

AriFuSchr

sehe ich mit meinem Bauchgefühl auch so, da muß mit den Angaben zum steuerlichen Einkommen noch ein Fehler in der Berechnung sitzen.

Ich habe nur heute keine Zeit mehr. Würde mir das morgen mal näher anschauen...
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

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