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Überstunden an einem Wochenende/Feiertag

Begonnen von D_s, 06. April 2017, 09:04:02

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D_s

Moin,
muss am Sa nächste Woche Überstunden schieben in meiner Einheit und weil Feiertag und Wochenende ist, wollte ich wissen, ob man die Überstunden doppelt angerechnet bekommt oder "normal"?

DANKE

KlausP

Die werden nicht doppelt angerechnet, allerdings bei SaZ/BS als "Dienst zu ungünstigen Zeiten" vergütet. Genaue Regularien stehen in der Erschwerniszulagenverordnung (oder wie auch immer das neuerdings heißen mag  ;)).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


KlausP

Noch vergessen: Die Vergütung für Dienst zu ungünstigen Zeiten ist unabhängig von dem zu gewährenden Dienstzeitausgleich von Amts wegen zuzuerkennen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HerrZog

Früher gabs es mal eine gesonderte Rechnung, wenn man 24-Dienst an einem Sonntag und am folgenden Montag normal Dienst hatte. Da gabs dann zwei Anrechnungsfälle >16 h.
(Sonntag etwa 0700 - 0000 und Montag 0000 bis 1630 o.ä)
Daher vermutlich die Frage ob da was doppelt angerechnet wird. Ist in Zeiten SAZV aber jetzt auch anders :)
Dienstjahr: 10

Andi

Und wenn der TE FWDL ist?
Übrigens ist der Begriff Mehrarbeit wenn es um Dienst im Rahmen der SAZV geht und nicht Überstunden. Wenn es um Dienst als Ausnahme von der SAZV geht sieht es wieder anders aus.

Gruß Andi
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D_s

Bin SaZ, und hatte nur von meiner Freundin beiläufig gehört, dass man das doppelte an Stunden angerechnet bekäme im zivilen
Aber bin nun schlauer und alles geklärt, danke nochmals

SGBunny

Ist Samstag wirklich ein "Feiertag"? Mir wäre nur der Karfreitag und Oster-Sonntag/Montag bewusst.

KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BSG1966

ZitatZulage für Dienst zu ungünstigen Zeiten

Die Zulage beträgt für Dienst

    an Sonntagen und gesetzlichen Wochenfeiertagen, an den Samstagen vor Ostern und Pfingsten nach 12.00 Uhr sowie am 24. und 31. Dezember jeden Jahres nach 12.00 Uhr, wenn diese Tage nicht auf einen Sonntag fallen, 5,13 Euro je Stunde,

    an den übrigen Samstagen in der Zeit zwischen 13.00 Uhr und 20.00 Uhr 1,21 Euro je Stunde sowie

    im Übrigen in der Zeit zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr 2,41 Euro je Stunde.

quelle: bundeswehr.de

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