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Überweisung vom Truppen arzt zum Kh und vom kh zum Zivil Arzt?

Begonnen von ErikStrausberg41011, 09. Februar 2012, 15:36:29

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ErikStrausberg41011

Hallo, ich habe hier ne geile Frage weil mich das alles ziemlich wirre macht, ich bin eigentlich in SChortens stationiert bin aber derzeit kzh wegen einer blinddarm OP so, ich sollte mich immer beim Truppen arzt in Wahn melden um mich weiter Kzh schreiben zulassen damit ich nicht immer 400KM fahren muss, nur finde ich das der Truppen arzt in Wahn nichtmehr ganz normal ist was auch diverse andere ärzte bestätigen ich wurde dort mehrmalrs Kzh geschrieben aber der neue Arzt geht garnicht und der ruf von De Truppenarzt in Wahn ist ja auch schon bei diversen anderen Ärzten angekommen, naja wie auch immer der Arzt in Wahn hat mich dann zum Kzh überwiesen und das KZH hat mich dam zum Facharzt der Chirugie (Zivilarzt) direkt im Krankenhaus geschickt, er hat ich dann direkt noch ne woche krank geschrieben weil es omplikationen bei der Narben verheilung gibt eine verkapslung so jetzt hat er mir aber auch gesagt das er nicht immer im Krankenhaus ist sondern ich dann zu ihm nach Langen kommen soll und mir direkt ne überweisung mit gegeben , was mache ich jetzt?

F_K

- Punkt, Komma und Absätze benutzen
- Krankenhaus und den Status KZH sauber trennen

- die Lage / Situation dem zuständigen TrArzt melden und um Befehle bitten
(- ich glaube nicht, dass das Krankenhaus einfach "weiterüberweisen" darf).

wolverine

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miguhamburg1

Wenn ich Ihren teilweise wirren Beitra richtig zusammenfasse, dann

-  sind Sie in Schortens/friesland stationiert und im Kölner Raum zu Hause,
-  haben Sie eine Blinddarmoperation hinter sich und wurden von Ihrem zuständigen Truppenarzt in Schortens krank zu Hause mit der Maßgabe geschrieben (und von Ihrem Diszplinarvorgesetzten nach Hause entlassen, die weitere behandlung bis zur Genesung vom Trupenarzt in Köln-Wahn durchführen zu lassen, um Ihnen die Reiserei zu ersparen,
-  Im Rahmen der Operationsnachsorge hatten Sie Probleme, und der TRruppenarzt in Wahn hat Sie zur Behandlung ins Krankenhaus überwiesen.

Jetzt kommt etwas, was so nicht korrekt ist:
-  Der behandelnde Arzt im zivilen Krankenhaus hat Sie eine weitere Woche krank geschrieben. Das ist nicht möglich, denn dies müsste zwingend der Truppenarzt auf dem dafür vorgesehenen Krankenmeldeschein tun und Ihr Disziplinargesetzter müsste dafür seine Zustimmung geben. Wenn das nicht so gelaufen ist, begehen Sie nach Ende der KzH-Frist eine Wehrstraftat in Form einer eigenmächtigen Abwesenheit, wenn Sie länger als drei Kalendertage nicht in Ihrer Einheit sind.
- Der zivile Arzt kann Ihnen viel sagen, aber Sie benötigen eine Überweisung von Ihrem Truppenarzt. Und der wird entweder an einen niedergelassenen Arzt mit Praxis oder an ein Krankenhaus überweisen, aber nie in die Privaträume irgendeinen Arztes.

Zusammengefasst: Sie begehen ein gefährliches Spiel, wenn Sie die Dinge so treiben lassen, wie beschrieben. Wenn Sie kein Vertrauen in den Truppenarzt in Wahn haben, dann setzen Sie sich mit Ihrem Truppenarzt in Schortens telefonisch in Verbindung, schildern ihm den Sachverhalt und fragen ihn, was Sie tun können.

F_K

Zitatweil mich das alles ziemlich wirre macht

@ Wolverine:

Deshalb dachte ich das auch kurz (geistige Verwirrung durch Infektion der Wunde ... Delirium) - aber in Zeiten von PISA ist dies wohl auch ohne möglich.

... vielleicht nehmt Ihr ja mal in die ANB auf, dass Fragen verständlich formuliert werden sollen (nicht nur Satzzeichen, sondern auch Grundzüge der Rechtschreibung, Absätze und "Meldungsformat" - 9liner oder METHANE, whatever ...)

BulleMölders

Also ich bewundere miguhamburg1, dass er auch nur halbwegs verstanden hat was uns diese sinnlose Aneinanderreihung von Buchstaben sagen wollte.

wolverine

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ulli76

Ich glaub, ich hab das mit dem Krankenhaus und dem Chirurgen verstanden:
Die Überweisung vom Truppenarzt war für das Krankenhaus wegen den Komplikationen.
Da war aber nicht die chirurgische Abteilung, sondern ein Chirurg zuständig, der da im Krankenhaus arbeitet. Soweit nicht das große Problem- die Überweisung kann man notfalls neu ausstellen.
ABER für die weitere Behandlung braucht der Chirurg die richtige Überweisung- erst recht, wenn er dich dann nicht Krankenhaus,sondern in seiner Praxis behandeln will. Außerdem würde der Truppenarzt prüfen, ob die Behandlung tatsächlich beim zivilen Chirurgen notwendig ist, oder die Wundkontrolle auch im SanBereich durchgeführt werden kann.
Weiterüberweisungen durch zivile Ärzte akzeptiert die Bundeswehr nicht.

Wenn es Probleme mit dem Truppenarzt gibt, gibt es die Möglichkeit der Beschwerde an seinen Chef. Außerdem kann ich mir nicht ganz vorstellen, dass es da nur einen Truppenarzt gibt.

Krankschreibungen und Überweisungen kann auch notfalls der Truppenarzt am eigentlichen Standort organisieren.

Und was hat dein Chef zu den zivilen Krankschreibungen gesagt? Letztendlich ist es Sache des DV, ob er ne zivile Krankschreibung akzeptiert (und das machen die eigentlich nur, wenn der nächste SanBereich zu weit vom Aufenthaltsort des Soldaten weg ist und das Aufsuchen einer SanEinr nicht zumutbar ist)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

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