Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

Überweisung zum Zivilen Arzt!!

Begonnen von -niescho-, 10. Dezember 2010, 16:39:21

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

-niescho-

Nabend Kameraden!

Es geht um folgendes wurde diese Woche von Zahnarzt behandelt und der hat es nicht so gemacht wie ich
mir es vorstellte, hab denn die Assistentin gefragt ob ich ne Überweisung bekomme und in mein Urlaub von mein
zivilen Zahnarzt weiterbehandelt werden möchte,da sagte sie zu mir brauchen sie nicht sie sind ja am 1.1.2011 wieder Zivi.

Ich sagte zu ihr ich werde nächste woche SaZ und habe jetzt urlaub bis nächstes jahr.bin noch bis 31.12.2010
GwdL.
Musste natürlich mich Auskleiden lassen das heisst natürlich kein Truppenausweis mehr halt EK.

Jetzt ist mir aber eingefallen das ich ein Merkblatt hatte wo drauf stand wenn mir was passieren sollte
solle ich den nächsten Standort aufsuchen und mich dortbehandeln lassen.

Könnte ich mir dort eine Überweisung holen und dann zu mein Zivilen Zahnarzt gehn, müsste doch machbar sein oder?

Ist echt traurig das die Bundeswehr für EK´s kein Geld mehr ausgeben will nur weil die bald wieder zivi´s sind,

MFG..........
OG
4./PzGrenBtl.401 Kampfkompanie Hagenow


(MG3,Pzfst3,SPz Marder,Grapi)

KlausP

#1
Zum Ersten: Sie haben als Soldat Anspruch auf kostenlose truppen(zahn)ärztliche Versorgung. Wenn Sie in der 5./- Ihre AGA gehabt haben, wird StFw H. Ihnen das bei seinem Unterricht nahegebracht haben, ebenso OFA Dr. P. Alles schon vergessen?

Zum Zweiten: Das mit der Ernennung zum SaZ hätte StFw P. mit einem Anruf bei Schwester M. oder der Frau Stabsarzt sicher klären können. Was hat der denn dazu gesagt?

Zum Dritten: Einen anderen Truppen(zahn)arzt können Sie natürlich aufsuchen, aber ich glaube nicht, dass dieser Ihnen eine Überweisung zu Ihrem Zahnarzt gibt. Er ist an die gleichen Vorschriften gebunden wie die Zahnärztin in Hagenow. Und Sie werden die gleichen Probleme haben, ihm zu verklickern, dass Sie nächste Woche SaZ werden.

Viele Grüße aus Hagenow.


Edit:
"Klar"namen bearbeitet (siehe auch Netiquette, Punkt 4).
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

RekrKp8

Ich denke nicht, dass die namentliche Erwähnung von KpFw´s oder von "Schwestern" zur Lösung des Problems beiträgt.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau