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unehrenhaft entlassen.....

Begonnen von susi89, 30. September 2015, 21:16:15

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susi89

Hey ihr lieben,

Naja heisst.ja nicht.unehrenhaft entlassung sondern.nach Paragraph 55. Hab da mal eine frage. War als SaZ 4 bei der Bundeswehr war aber nur 2. jahre da . Wurde entlassen weil ich 2.mal.nicht zum dienst erschienen.bin. Also kamem die.mit feldjäger Heim :(.grosse Dummheit . Ja jahre später denkt man sich dann oh man. Aber naja zu meiner frage. Hätte ich eine Chance zurück zur Bundeswehr eintretten zu können, also wäre es möglich oder sollte  ich mir das lieber abschminken und abhacke?. Zur.Info bin w 26 j. Und wurde vor 4 jahren entlassen.
Lg u.d schönen Abend.euch noch

Ralf

Die Gegenfrage lautet: wieso sollte dich ein Arbeitgeber wieder einstellen, der dir fristlos gekündigt hat? Und darüber hinaus Bewerber hat, bei denen das nicht der Fall war?
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Säbelrassler

Hi Susi,

sieht schlecht aus - versuchs, aber rechne dir mal keine allzu großen Chancen aus. Nach §55 hast du deine Dienstpflicht schuldhaft verletzt und damit deine Nichteignung belegt - das sagt eigentlich ja schon alles aus.

susi89

Hey
Danke für eure antworten. Habs es mir schon so gedacht. Fragen Kost ja nix ;)

justice005

Die Feldjäger kommen eigentlich nicht so schnell nach Hause. Normalerweise kommen die erst, wenn man mehr als drei Tage abwesend ist.

Wie lange warst du denn abwesend? Falls es mehr als 3 Tage waren, gab es - neben der Entlassung - auch ein Strafverfahren?


InstUffzSEAKlima

Warum wird immer von einer "unehrenhaften Entlassung" geschrieben, wo es sich um die Beendigung des Dienstverhältnisses unter Verlust aller Dienst- und Sachbezüge handelt? Man kann Personen aus dem Knast, Krankenhaus oder woraus auch immer entlassen, aber man sollten hier schon die korrekten Termini verwenden. Immerhin ist es einigen hier ja ihr Steckenpferd, Vorschriften, Gesetze und Regularien immer genau zu kennen und fallweise zu interpretieren.

BulleMölders

Weil immer in Amerikanischen Filmen von so etwas die rede ist und wenn das da so ist, da muss es doch auch hier so sein.
Oder habe ich da was falsch verstanden?
Test

dunstig

Naja, die TE hat es ja direkt selber im Eingangspost richtig gestellt. Ist vielleicht nicht schön, aber so wusste immerhin jeder direkt, worum es geht.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Andi8111



KlausP

StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen


Andi8111

Das kann ich leider nicht mehr sagen, da es 11 Jahre her ist. Es war auf jeden Fall fristlos.
Aber aufgrund der veränderten Situation und des Personalmangels in der Truppe, vor allem bei den TrpÄrzten und meiner Qualifikation und der absolut weißen Weste (nachdem Wehrdisziplinaranwalt und Rechtberater im BAPersBW mich durchleuchtet hatten, ich sowieso als Zeitbeamter im öffentlichen Dienst bin) kam man zu dem Schluss, dass ich wieder dienen darf. :)
Das ist doch ok, oder muss ich mich nun schämen?

Tommie

Zitat von: Andi8111 am 08. Oktober 2015, 21:09:28Ich wurde auch nach §55 entlassen und werde jetzt SanOffz ;)

Sie sind ein Troll und sollten das machen, was Sie am besten können, sich trollen ;D !


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