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Urlaub im BFD??? BITTE UM HILFE!!!

Begonnen von DOVO, 02. April 2013, 10:56:06

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DOVO

Moin Moin Kameraden!

Meine Dienstzeit endet im Oktober 2014. Ab Juli 2013 kann ich in Vollzeit BFD gehen. Ich werde eine Maßnahme zum Meister ab August machen. Diese wird bis Ende April 2014 gehen. Danach habe ich noch 5 Monate Restdienstzeit. Diese möchte ich natürlich auch noch so viel wie möglich mit Maßnahmen voll machen, damit ich viel ins Zivile Berufsleben mitnehmen kann und damit ich auch nicht mehr viel im aktiven Dienst sein muss. Nun hat man mir in meiner Kp gesagt, dass ich für den BFD nur anteilig Urlaub bekomme für die Zeit, die ich auch tatsächlich Dienst in Uniform geleistet habe. Allen anderen Urlaub würde mir die Maßnahme geben. Für 2013 leuchtet mir das auch völlig ein. Aber mit 2014 habe ich ein Problem. Insgesamt macht die Schule nur frei zwischen den Feiertagen, sonst nicht mehr. Auch für das Jahr wird mir nur anteilig Urlaub gewährt, von der Zeit, die ich im Dienst war. Das heißt: für jeden vollen Monat bekomme ich 2,4 Urlaubstage (so die Aussage vom Spieß). Wenn meine Maßnahme nun im Mai zu Ende ist, habe ich bis dahin noch keinen einzigen Tag Urlaub erwirtschaftet. Nehmen wir mal an, dass ich dann in den folgenden 5 Monaten jeweils noch eine BFD Maßnahme machen werde, dann hätte ich bis zum DZE immer noch keinen einzigen Tag Urlaub zur Verfügung.

Ist das wirklich so? Kennt sich da jemand aus? Der helfe mir bitte.

MkG

miguhamburg1

Dann schauen Sie doch einmal in dieSoldatenurlaubsverordnung. Da Sie bis Ende 2014 Soldat sind, finden Sie dort Ihren Anspruch auf Erholungsurlaub. Den müssen Sie dann, ggf. In Zusammenarbeit mit Ihrem Betreuungstruppenteil gegenüber der Ausbildungseinrichtung einfordern.

BTW: Da es auch im Zivilen so etwas wie ein Urlaubsgesetz gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass die Bediensteten der Einrichtung keinen Urlaub bekommen. In der Regel wird ja auch dort im Sommer kein Unterricht durchgeführt.

LwPersFw

ZDv 14/5 F 501

"§ 4
Erholungsurlaub der Soldatinnen auf Zeit und Soldaten auf Zeit im letzten Urlaubsjahr
und vor Beginn des Fachschulbesuches

(1) Läuft die Zeit, für die eine Soldatin auf Zeit oder ein Soldat auf Zeit in ihr oder sein
Dienstverhältnis berufen ist, vor Ende des Urlaubsjahres ab, so beträgt der Erholungsurlaub für
dieses Urlaubsjahr ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat der Dienstzeit."

D.h. hier >> DZE 31.10.14 >> Jahresanspruch 29 Tage >> 29/12x10 = 24,16 > gerundet = 24 Tage Anspruch EU.

Umsetzung :

ZDv 14/5 F 511
Ausführungsbestimmungen zur Soldatinnen- und Soldatenurlaubsverordnung

zu § 4

"40.
(1) Ist ein Soldat auf Zeit zur Durchführung einer Maßnahme der schulischen oder beruflichen
Bildung nach § 5 SVG vom militärischen Dienst freigestellt, so richtet sich der Urlaub nach den
besonderen Interessen der Bildungsstätte. Soweit diese dem Soldaten auf Zeit Semester- oder
Schulferien, lehrgangsfreie Zeit oder Urlaub gewährt, dienen diese Zeiten der Abgeltung von
Erholungsurlaub und dem Selbststudium. Der Urlaubsanspruch nach den §§ 1 oder 4 Abs. 1
darf dadurch jedoch nicht geschmälert werden.
Die Regelung der Nummer 37 Abs. 1 bleibt unberührt."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

KlausP

Meine Rede.  Ich frage mich nur, wie der Spieß zu so einer Aussage kommt. Vielleicht sollte er mal wieder die ZDv 14/5 in die Hand nehmen und sich belesen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

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