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Urlaub nehmen trotz KzH Status

Begonnen von JohnLoe, 01. Dezember 2016, 08:19:10

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JohnLoe

Moin Moin,
Ich hätte da mal eine kurze frage die mich aber schön länger beschäftigt...
mit der SuFu hab ich nichts gefunden allerdings lebe ich nach dem Prinzip was nicht auf der ersten Seite steht existiert auch nicht ;)

Zur frage:
Mein Spieß möchte das ich für eine Woche Urlaub 5 Tage Schreibe (prinzipiell nicht verkehrt) ... nun ist es aber so das ich schön länger Do. + Fr. KzH geschrieben bin um eine Psychotherapie in Anspruch zu nehmen(Einsatzschädigung).
Auf nachfrage meinte er das ich ja im Hamburger Model bin und dementsprechend jeden Wochentag Schreiben müsste... selbst Bwk Befunde sagen das dass korrekte Model in dem ich mich befinde nicht aus meiner Arbeitszeit abzuleiten ist. Auf meinem 90/5 Verwendungsfähigkeit steht auch das ich Do. und Fr. KzH geführt bin... Ich schreibe jetzt meinen Urlaub seit gut einem Jahr so dabei gehen aber ne menge Tage verloren was mich ein wenig Ärgert weil sind wir mal ehrlich wer sich bisschen auskennt weiß das ne Psychotherapie die wegen einer Einsatzschädigung gemacht wird alles andere als Urlaub ist. Es geht mir auch nicht darum den Spieß bloß zu stellen... Ich wollt mich eben nur erkundigen um evtl. eine Grundlage zu haben um das mit ihm nochmal abzuklären. Selbst meine Truppenärztin wundert sich drüber...

Ich Bedank mich schon mal.

MkG Johnny

wolverine

Lassen Sie Ihre Urlaubskartei (auch rückwirkend) mit den KzH Schreibungen abgleichen und jeden Tag, an welchem Sie KzH waren, wieder gutschreiben. Alles andere ist nicht zulässig.
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Helft mit, dass es so bleiben kann

KlausP

Meine Meinung als ehemaliger Spieß dazu: Wenn man krank geschrieben ist (und der Status kzH bedeutet ja: von allen Dienstverrichtungen befreit) kann man keinen Urlaub haben.
Warum? Wenn man z.B. im genehmigten Erholungsurlaub krank wird, werden die Tage im Nachhinein auf der Urlaubskartei ja auch wieder gutgeschrieben. (Ausführungsbestimmungen zur Suldatenurlaubsverordnung).

Allerdings habe ich vom "Hamburger Modell" und den dazu eventuell ergangenen Regelungen keine Ahnung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

schlammtreiber

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wolverine

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KlausP

Wenn der Spieß sich zickig anstellt, soll er Ihnen einfach zeigen, wo das, was er behauptet, überhaupt steht. In der SUV und den AusfBest mit Sicherheit nicht.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

JohnLoe

Vielen Dank für die Antworten.

Ich hab mir das auch fast so gedacht, ich wollt nur den Spieß nicht in frage stellen.
Die Urlaubstage rückwirkend jetzt wieder einzufordern wäre demnach evtl. mein rechte aber darauf verzichte ich.
Ich weis dann eben nur das ich Nächstes Jahr Den Urlaubsantrag anders schreibe um den Erholungsurlaub auch wirklich zur ERHOLUNG zu nehmen... das ging dieses Jahr leider etwas unter...

Nochmals Vielen Danke :)

MkG Johnny

Jens79

ZitatDie Urlaubstage rückwirkend jetzt wieder einzufordern wäre demnach evtl. mein rechte aber darauf verzichte ich.

Das ist doch völliger Quatsch. Ihnen stehen diese EU Tage zu. Und wenn sie unrechtens abgerechnet wurden, sind diese wieder gutzuschreiben.
Sie brauchen der Bw nix schenken. Die Bw schenkt Ihnen auch nichts.
 

LwPersFw

Hamburger Modell

Bei dem sogenannten "Hamburger Modell" handelt es sich um ein Verfahren zur stufenweisen Wiedereingliederung
sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer in den Arbeitsablauf.
Im Beamtenrecht gibt es für die Wiedereingliederung keine vergleichbare gesetzliche Grundlage.
Das "Hamburger Modell" wird jedoch für Beamte und Soldaten entsprechend angewendet.
In der Praxis hat sich die Anwendung des "Hamburger Modells" bewährt.


Rechtsgrundlagen

Während des Hamburger Modells ist die Beamtin/Soldatin oder der Beamte/Soldat vorübergehend dienstunfähig (,,krankgeschrieben").

Der Status der Beamtin/Soldatin oder des Beamten/Soldaten und die Fortzahlung der Besoldung bleiben unberührt.

Da die Beamtin/Soldatin oder der Beamte/Soldat ,,krankgeschrieben" bleibt, ist die Arbeitsaufnahme freiwillig.

Die im individuellen Wiedereingliederungsplan festgelegte Zeit für die Arbeitsaufnahme gilt als Dienst.


Arbeitszeit

Während des Hamburger Modells ist die Beamtin/Soldatin oder der Beamte/Soldat  entsprechend der
von der behandelnden Ärztin oder vom behandelnden Arzt im Wiedereingliederungsplan
festgelegten täglichen Arbeitszeit zur Diensterfüllung verpflichtet.

Einzelfallabhängig sollte die Dienststelle mit der Beamtin/Soldatin oder dem Beamten/Soldaten vereinbaren,
wann der Dienst geleistet wird. Hierbei sollten erforderliche Arztbesuche oder Physiotherapietermine in den
Vormittagsstunden berücksichtigt und der Beamtin/Soldatin oder dem Beamten/Soldaten ein entsprechender
späterer Dienstbeginn ermöglicht werden. Maßgeblich bleibt aber die Situation im Einzelfall!

Urlaub und Gleitzeit

Die Beamtin/Soldatin oder der Beamte/Soldat kann während des Hamburger Modells keinen Erholungsurlaub
oder Gleitzeittage in Anspruch nehmen.

Das folgt aus dem Umstand, dass während der Wiedereingliederungsmaßnahme weiterhin Dienstunfähigkeit besteht.

Sollte jedoch für den weiteren Heilungs- und Wiedereingliederungsprozess eine Ruhephase erforderlich sein,
so kann das Hamburger Modell auf Grund einer ärztlichen Bescheinigung unterbrochen werden.

Zudem kann in Absprache mit der Personalstelle in begründeten Fällen eine kurzzeitige Unterbrechung festgelegt werden.


Sonderurlaub (Kind krank etc).

Auch die Inanspruchnahme von Sonderurlaub ist mit einem laufenden Hamburger Modell nicht vereinbar.

In Absprache mit der Personalstelle kann jedoch in begründeten Fällen eine kurzzeitige Unterbrechung der Maßnahme festgelegt werden.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

JohnLoe

Das wirft jetzt für mich mehr fragen auf als es beantwortet :D

Erstmal danke für den Text, so etwas hab ich gesucht.

um es zusammen zufassen:
-um während des HH-Models Urlaub zu nehmen müsste es unterbrochen werden (Ärztliche Bescheinigung)
-während das HH-Models steht mir weder Gleitzeit, Urlaub noch Sonderurlaub zu.


Um das aber in meinem Fall noch einmal Klar zustellen, selbst die Fachärzte bezeichnen es nicht als Hamburger Model.
Der Standard des Models ist ja die stufenweise Eingliederung ausgehen von 4 Stunden über einen gewissen Zeitraum bis zur Vollen Belastbarkeit und Dienstfähigkeit.
Ich bin allerdings Mo. - Mi. ganztägig im Dienst und fahre anschließend mehrere Hundert Kilometer um dann meine Therapie Wahrnehmen zu können. Dazu kommt das ich dieses Model schon seit Mitte 2015 fahre und ein ende eben noch nicht in Sicht ist. Davon ausgehend wie anstrengend sone Therapie werden kann und das dass anschließende Wochenende kaum der Erholung gilt kann man sich ausrechnen wie lang es dauert bis selbst der Motivierteste Soldat aus dem letzten loch pfeift.


Jens79

ZitatDavon ausgehend wie anstrengend sone Therapie werden kann und das dass anschließende Wochenende kaum der Erholung gilt kann man sich ausrechnen wie lang es dauert bis selbst der Motivierteste Soldat aus dem letzten loch pfeift.

Und genau deswegen schmeißen Sie ihren Urlaub nicht einfach so weg. Denn den brauchen Sie um sich zu erholen.  ;)
 

LwPersFw

Wie ich ja schrieb ... für Soldaten werden diese Regelungen "nur" entsprechend angewendet.

Für Sie Maßgeblich ist, was die behandelnden Ärzte dem Disziplinarvorgesetzten und dem BAPersBw
schriftlich vorgegeben haben.

Wenn es in diesem Zusammenhang keine "Wiedereingliederungsvereinbarung" getroffen wurde,
muss man halt das Beste aus dem machen, was verfügbar ist.

Die Ärzte haben entschieden :
+ Mo - Mi dürfen Sie arbeiten
+ Do - Fr sind Sie ganztägig in Krankenbehandlung

Mo - Mi sind Sie im Dienst, also können Sie auch an diesen Tagen EU/SU nehmen ( denn Sie sind ja nicht im Hamburger Modell...)

Do-Fr sind Sie in ganztägiger Krankenbehandlung im Rahmen der utV ... das kann also kein EU sein !


Mein Rat, reden Sie nochmals (unter 6 Augen /Sie + Spieß + VP) mit dem Spieß.
Bitten Sie ihn den fälschlicherweise - auf seine Anweisung hin - beantragten EU wieder gut zu schreiben.
Da EU aus  2015 erst am 31.12.16 verfällt, auch den aus 2015... und dann machen Sie gleich im Dez jeden Mo-Mi EU...
bis der aus 2015 abgegolten ist.

Wenn er sich weigert, stellen Sie einen entsprechenden schriftlichen Antrag an Ihren Disziplinarvorgesetzten.

Machen Sie sich davon eine Kopie und lassen Sie sich den Eingang bei der Einheit darauf bestätigen.

Sollte dieser - wieder erwarten - abgelehnt werden, reichen Sie eine formale Beschwerde ein.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen


ulli76

Puh- das ist nicht so einfach- sprich mal mit deinem Chef.

Normalerweise ist Hamburger Modell ja zeitlich begrenzt mit dem Ziel jemanden nach langer und/oder schwerer Krankheit wiedereinzugliedern. Und dabei ist der Patient grundsätzlich gesund. Üblicherweise dauert das 2-3 Monate.

In deinem Fall wird das evtl. Hamburger Modell genannt, weil man das so kennt. Es ist aber eher eine eingeschränkte Dienstfähigkeit aufgrund von Krankheit und belastender Therapie. Wenn ich dich richtig verstanden habe, soll das ja auch erstmal so laufen, bis die Therapie abgeschlossen ist- also auf länger und eben aktuell nicht mit dem Ziel der Heranführung an die normale Arbeitsbelastung.
Ob das jetzt identisch mit kzH ist oder nicht, ist halt die Frage.

Ich sehe das nicht so ganz wie die andern, dass du nur für die eigentlichen Diensttage, sondern dass du für die ganze Woche Urlaub nehmen musst.
Sprich mal mit der Schwerbehindertenvertretung- die könnten Erfahrung mit solchen Fällen haben. Ggf. auch der BDV- da gibt es ja den ein oder anderen Soldaten, der nicht voll Dienst leisten kann.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

F_K

Ein 90/5 legt wohl kaum einen Krankenstatus für Monate im Voraus fest.

Aus meiner Sicht ist der Kamerad dienstfähig - sonst könnte er Mo bis Mi keinen Dienst leisten und 100er Kilometer fahren.

Er nimmt während des Dienstes (Do - Fr) an Therapien teil.

Will er nun eine Woche (also 5 Tage) Urlaub haben, von Mo - Fr, so wird er nicht an der Therapie teilnehmen - also kein Dienst und auch nicht krank - ergo 5 Urlaubstage.

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