Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen

UZwGBw

Begonnen von S1NCO, 11. Februar 2018, 13:56:21

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

S1NCO

Was Herrn Lindner bestimmt nicht geschadet hat.
Er hat immerhin ein tatsächliches Bild von der Bundeswehr und kann als teilweise gedienter manche Dinge einfach besser verstehen.
Gerade die Statements zur Diskussion die 2016 (?) war, ob die Bw im Inland polizeiähnliche Tätigkeiten wahrnehmen darf, in denen er verdeutlicht hat, dass dies einfach nicht unser Auftrag ist, fand ich sehr zutreffend.

wolverine

Ja, die Weisheit hat man bestimmt durch ein paar Monate Dienst in der Bw erworben...
Bundeswehrforum.de-Seit 20 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann

Andi

Zitat von: S1NCO am 11. Februar 2018, 13:56:21
ob die Bw im Inland polizeiähnliche Tätigkeiten wahrnehmen darf

Das macht sie jeden Tag mit weitaus weitreichenderen Kompetenzen als jede Polizei - UZwGBw sei dank.
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Humblot

Die Meinung, dass UZwGBw "weitaus weitreichendere" Kompetenzen verleiht, als irgendeine Polizei hat, hast du aber exklusiv.

Allein die fehlende Generalklausel....

miguhamburg1

@ Humblot, wer keine tiefgehendere Ahnung vom UZwGBw hat, sollte solche "starken Sprüche" schlicht unterlassen - im Übrigen, wer verstehend lesen kann, der weiß, dass es auf die fehlende "Generalklausel" für Eingriffe gem. UZwGBw auch überhaupt nicht bedarf.


Andi

Zitat von: Humblot am 12. Februar 2018, 11:21:28
Die Meinung, dass UZwGBw "weitaus weitreichendere" Kompetenzen verleiht, als irgendeine Polizei hat, hast du aber exklusiv.

Du wirst anderes deutsches kein Gesetz finden, dass eine so niedrige Schwelle für die Anwendung tödlicher Gewalt legt, sie sogar als Normalfall vorsieht.
Du wirst kein anderes deutsches Gesetz finden, dass so umfangreiche Festhalte- und Durchsuchungsrechte gibt.
Du wirst kein anderes deutsches Gesetz finden, dass es auf Grund von vergleichbaren Interessen, wie der militärischen Sicherheit ad hoc ermöglicht Besitz von beliebigen im Interessenbereich liegenden Häusern, Liegenschaften, Grundstücken und "sonstigen Örtlichkeiten" zu ergreifen und dieses Recht mit lethalen Mitteln durchzusetzen.

Ja, es gibt einen Kernbereich der Rechte, die an einen militärischen Sicherheitsbereich gebunden ist (der aber bei Bedarf überall eingerichtet werden kann), aber Absicherungskommandos oder Feldjäger agieren hinsichtlich der Anwendung unmittelbaren Zwanges 24/7 im gesamten Bundesgebiet auf Grundlage des UZwGBw.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Humblot

Lieber migu...,

ich behaupte einfach mal, dass ich von Polizeirecht im Allgemeinen und UZwGBw im Besonderen mehr weiß, als Du jemals lernen wirst. Bereits der Vergleich mit dem Polizeirecht hinkt extrem. Ist aber, zugegeben, ein gerade auch in der Feldjägertruppe verbreiteter Irrtum.

Polizeirecht hat per Definition den Schutz der Öffentlichkeit, der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zum Zweck. UZwGBw dient "nur" dem Schutz der Truppe, nichts weiter. Aber bloß weil es dazu einzelne Befugnisse enthält, die sich auch in Polizeigesetzen finden, wird das UZwG noch nicht zu einem Gesetz, das weitreichendere Befugnisse verleiht, als sie Polizei hat.

Wenn Du das anders sehen magst, bin ich für ein Beispiel dankbar, was Bw mittels UZwGBw MEHR darf als die Polizei.

Humblot

Zitat von: Andi am 12. Februar 2018, 11:54:09
Zitat von: Humblot am 12. Februar 2018, 11:21:28
Die Meinung, dass UZwGBw "weitaus weitreichendere" Kompetenzen verleiht, als irgendeine Polizei hat, hast du aber exklusiv.

Du wirst anderes deutsches kein Gesetz finden, dass eine so niedrige Schwelle für die Anwendung tödlicher Gewalt legt, sie sogar als Normalfall vorsieht.
Du wirst kein anderes deutsches Gesetz finden, dass so umfangreiche Festhalte- und Durchsuchungsrechte gibt.
Du wirst kein anderes deutsches Gesetz finden, dass es auf Grund von vergleichbaren Interessen, wie der militärischen Sicherheit ad hoc ermöglicht Besitz von beliebigen im Interessenbereich liegenden Häusern, Liegenschaften, Grundstücken und "sonstigen Örtlichkeiten" zu ergreifen und dieses Recht mit lethalen Mitteln durchzusetzen.

Ja, es gibt einen Kernbereich der Rechte, die an einen militärischen Sicherheitsbereich gebunden ist (der aber bei Bedarf überall eingerichtet werden kann), aber Absicherungskommandos oder Feldjäger agieren hinsichtlich der Anwendung unmittelbaren Zwanges 24/7 im gesamten Bundesgebiet auf Grundlage des UZwGBw.

Gruß Andi

Alles gut und schön...

Der Punkt ist: Polizei darf das alles überall und gegenüber Jedermann. Bundeswehr darf es entweder in MSB oder bei dringendem Verdacht von Straftaten gegen die Bundeswehr, aber eben keineswegs immer und überall. Auch wenn man das immer mal wieder verkennt und sich dann wegen Körperverletzung im Amt oder Freiheitsberaubung von irgendwelchen Zivilisten vor Gericht wiederfindet.

Dass FJg 24/7 überall auf Grundlage UZwGBw agieren, ist vom Grundsatz nicht falsch, aber wie breit ist die Anwendung tatsächlich? Wie oft werden die tatsächlich und mit Recht gegen Zivilisten tätig? Promille dessen, was Polizei macht...

KlausP

Ob dem TE das nun wirklich noch weiterhilft?  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Andi

#9
Ich erlaube mir dann mal ein Vollzitat, anstatt mich jetzt in Nebenkriegsschauplätzen zu verlieren (Hervorhebungen durch mich):

"Das UZwGBw beabsichtigt den wirksamen Schutz der Einsatzbereitschaft, Schlagkraft und Sicherheit der Truppe gegen rechtswidrige Angriffe und Störungen Dritter (Amtl. Begründung, BT-Drs IV/1004 S. 6). Inhaltlich handelt es sich um Polizeirecht (Jess/Mann, Einleitung RdNr 11, Lück, S. 250 f.), ohne allerdings den berechtigten Personen, Soldaten der Bundeswehr mit Wach- und Sicherheitsaufgaben, den Status von Polizeibeamten zu verleihen. Feldjäger sind, rechtlich gesehen, keine Militärpolizei (Raap, Umbenennung der Feldjägertruppe in ,,Militärpolizei", NZWehrr 1997, S. 199 ff.).
Als spezielles Polizeirecht geht das UZwGBw dem allgemeinen Polizeirecht vor. Das UZwGBw greift nicht in die Polizeihoheit der Länder ein. Der Bund hat im Rahmen seiner Gesetzgebungskompetenz ,,Verteidigung" auch die Zuständigkeit, die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in diesem Sachbereich zu regeln (zu den Einzelheiten vgl. Heinen, Gedanken zur Novellierung des UZwGBw, NZWehrr 2002, S. 177 ff.). Das UZwGBw ist kein Kampfführungsrecht. Auch die Ausführung von Mandaten des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen im
Auslandseinsatz kann nicht auf das UZwGBw gestützt werden.
Adressaten von Maßnahmen nach dem UZwGBw können sowohl Zivilisten als auch Soldaten sein."


Siehe S. 14 Johannes Heinen Rechtsgrundlagen Feldjägerdienst, 10. Auflage, Walhalla Fachverlag, Regensburg 2013
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

miguhamburg1

@ Humblot - der Feldjäger hat gegenüber Bundeswehrsoldaten in militärischen Liegenschaften weitreichendere Befugnisse, als sie Polizeibeamte gegenüber welchem Bürger auch immer in der Öffentlichkeit haben. Nett, dass Sie auf Ihrer falschen Ansicht insistieren, aber Sie sollten hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Humblot

Sorry zunächst einmal, dass ich die Abtrennung übersehen und noch in den anderen Thread gepostet hatte.

Im Ergebnis ändert das Heinen-Zitat ja nichts an dem von mir Geschriebenen: Es mag ja sein, dass die formalen Hürden z.B. letaler Gewalt niedriger sind als in dem ein oder anderen Polizeigesetz - große Relevanz besitzt das zum Glück weder da noch dort, Tötungen auf der Rechtsgrundlage PolG bzw. UZwGBw sind sehr selten.

Dagegen ermöglicht UZwGBw außerhalb von MSB nicht einmal eine Personalienfeststellung, es ist vom Gesetzgeber gewollt, dass bereits dafür Polizei hinzugezogen werden muss, erst recht bei Maßnahmen, die tiefere Eingriffe darstellen.

Humblot

Zitat von: miguhamburg1 am 12. Februar 2018, 12:14:27
@ Humblot - der Feldjäger hat gegenüber Bundeswehrsoldaten in militärischen Liegenschaften weitreichendere Befugnisse, als sie Polizeibeamte gegenüber welchem Bürger auch immer in der Öffentlichkeit haben. Nett, dass Sie auf Ihrer falschen Ansicht insistieren, aber Sie sollten hier nicht Äpfel mit Birnen vergleichen.

Nur war der Feldjäger gegenüber Soldaten im MSB nicht der Punkt, es ging darum, dass UZwGBw angeblich generell weitergehende Befugnisse vermittelt...

Meinetwegen setzen wir das in dem abgetrennten Faden fort, hier ist es wohl in der Tat OT.

Andi

Das ist wohl allen Beteiligten hier klar. Die Eingriffsrechte gegenüber Jedermann sind im spezifischen Anwendungsbereich aber ungleich schwerwiegender und nicht an der klaren Systematik anderer deutscher Polizeigesetze orientiert.
Im Übrigen saugt sich Heinen hinsichtlich der Feststellung, dass es sich um ein Polizeigesetz des Bundes handelt nichts aus den Fingern, sondern bezieht sich ja direkt auf die amtliche Begründung des Gesetzes.

Und für die Anwendung Unmittelbaren Zwangs außerhalb von MSB brauche ich als berechtigte Person nach dem UZwGBw natürlich keine Polizei!

Ich glaube es würde der Diskussion sehr gut tun, wenn du nicht gleich mit absoluten Meinungen kommst (die du dann vielleicht wieder revidieren musst) und Personen, die sich mutmaßlich vielleicht bereits länger mit dieser Rechtsthematik befassen "Irrtümer" unterstellst.

Gruß Andi
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Andi

Zitat von: Humblot am 12. Februar 2018, 12:10:02
Dass FJg 24/7 überall auf Grundlage UZwGBw agieren, ist vom Grundsatz nicht falsch, aber wie breit ist die Anwendung tatsächlich? Wie oft werden die tatsächlich und mit Recht gegen Zivilisten tätig?

Fast jeden Tag...
the rest is silence...

Bundeswehrforum.de - Seit 19 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleiben kann.

Schnellantwort

Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.

Name:
E-Mail:
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau