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Versicherungen SAZ 2/3

Begonnen von Omerta, 28. Juli 2012, 15:47:05

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Omerta

Servus Kameraden,

Habe schon die Suchfunktion benutzt, komme aber nicht auf die gewünschten Informationen!
Zu meiner Person:
Ich bin 21 Jahre alt, ohne Kinder, und wurde am 1.7.12 zum SAZ 3, RoA, ernannt. Vorher leistete ich einen FWDL von 9 Monaten, der mir auf diese Zeit angerechnet wird.
Nun habe ich keine Ahnung, ob ich eine soziale oder eine private Pflegepflicht abschließen soll, da mir hierzu die nötigen Informationen fehlen.
Nach meiner Zeit beim Bund werde ich ganz normal studieren und somit wieder in die GKV wechseln.
Ich weiß das mir als SAZ 3 keine Übergangsgebührnisse, und somit auch keine Beihilfe nach der Dienstzeit zusteht, von daher halte ich die private Pflegeversicherung für sinnfrei.

Ums kurz zu sagen, ich habe in der ganzen Sache etwas den Überblick verloren und als SAZ 3 kann ich auch die gewünschten Antworten nicht wirklich von unseren Unterrichten ziehen.
Ich würde mich freuen wenn mir jemand hierzu einen aktuellen Überblick geben könnte.

Horrido

Omerta

ulli76

Die Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, von demher brauchst du die auf jeden Fall.
Üblicherweise ist das da, wo man auch seine Krankenversicherung hat. Da du aktuell keine hast, kannst du dir aussuchen, wo du die Pflegeversicherung abschließt. Eine Möglichkeit wäre z.B. bei deiner zukünstigen Krankenkasse, wenn du schon weisst, welche es werden soll.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

KlausP

ZitatIch weiß das mir als SAZ 3 keine Übergangsgebührnisse, und somit auch keine Beihilfe nach der Dienstzeit zusteht, von daher halte ich die private Pflegeversicherung für sinnfrei.

Die Pflegepflichtversicherung hat damit nicht das Geringste zu tun.

ZitatNach meiner Zeit beim Bund werde ich ganz normal studieren und somit wieder in die GKV wechseln.

Auch da sind Sie verpflichtet, eine solche Versicherung abzuschließen.

Vielleicht sollten Sie zu Ihrer eigenen Information mal den Begriff "Pflegeversicherung" in einer Internetsuchmaschine Ihrer Wahl eingeben.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Omerta

Mir ist es schon durchaus bewusst, dass ich eine Pflegepflicht abschließen muss.
Ich habe vorher schon eine Ausbildung gemacht und besitzte deswegen auch schon eine gesetzliche Krankenversicherungen, bei welcher ich nach meiner Dienstzeit mich wieder versichern lassen will.
Nur verstehe ich nicht den Unterschied zwischen einer privaten und einer sozialen Kranken/Pflegeversicherung und weiß auch nicht ob es möglich ist, nun eine Pflegepflicht bei einer privaten abzuschließen, welche meist mit anwartschaft verkauft wird, obwohl ich danach sowieso wieder in die gesetzliche wechsle, wonach die Anwartschaft für die Katz wäre.

Grüße

ulli76

Wieso lässt du nicht einfach deine Krankenversicherung bei deiner alten Gesellschaft ruhen und lässt die Pflegeversicherung über die weiterlaufen?

Ich sach´s ja- wenn du keine KV hast, dann kannste dir aussuchen, wo du deine Pflegeversicherung abschließt. Das kann z.B. bei einer privaten Krankenversicherung sein.
Wenn du nach den 2 oder 3 Jahren eh wieder zurück in deine gesetzliche Versicherung willst, brauchste an sich auch keine Anwartschaft.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

LwPersFw

Wenn Sie am 01.07.12 zum SaZ ernannt worden sind, hätte Ihnen mit den Unterlagen auch die Broschüre

"Wichtige Hinweise zur sozialen Absicherung und Versorgung der Soldatinnen auf Zeit und der Soldaten auf Zeit"

ausgehändigt werden müssen !

Haben Sie diese - lesen Sie den großen Abschnitt "A - Krankenversicherung" und "D-Pflegeversicherung" .

Haben Sie diese nicht bekommen - bitten Sie Ihren PersBearb das dies sofort nachgeholt wird...
...denn mit der Unterschrift auf dem Empfangsbekenntnis zur Ernennung...haben Sie den Empfang bereits bestätigt !

SOFORT deshalb, weil ggf. Fristen ablaufen !!!

z.B.:
"Wer bei Eintritt in die Bundeswehr Mitglied der GKV ist, kann für die Zeit in der
Bundeswehr das Versicherungsverhältnis als freiwilliges Mitglied fortsetzen.

Achtung:
Dies muss der Krankenkasse innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist
von drei Monaten mitgeteilt werden.
Die Frist beginnt spätestens mit der Ernennung zur Soldatin auf Zeit oder zum Soldaten auf Zeit."
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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