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Versteuerung der Geld- und Sachbezüge für FWDL'er

Begonnen von Nagid92, 18. Dezember 2012, 02:23:43

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Nagid92

Ab 01. Januar 2013 sollen diverse Geld- und Sachbezüge steuerpflichtig werden.   >:(
Darunter fallen/fällt:

erhöhter Wehrsold für besondere zeitliche Belastung
Verpflegung
Unterkunft
besondere Zuwendung(Weihnachtsgeld)
Wehrdienstzuschlag
besondere Vergütung
und Entlassungsgeld

Hat hier jemand Ahnung davon und könnte mir bitte erläutern inwiefern bzw in welchem Ausmaß diese Geld- und Sachbezüge versteuert werden als FWDL?  :D

Tappe diesbezüglich leider im dunkeln und es wäre schon gut, im Voraus zu wissen, wie viel mir von meinem Sold letztendlich noch bleibt  ???

Ralf

Offizielle Aussage dazu ist:
Steuerfreiheit für:
Wehrsoldtagessatz (9,41-11,71 € pro Tag)
Sachbezug Bekleidung (37 €)
Sachbezug unent. truppenärztl Versorgung (147€)
Steuerpflichtig:
Wehrdienstzuschlag (16,50-26,50 € pro Tag)
Besondere Zuwendungen (max. 230,40 € pro Jahr)
Entlassungsgeld (max. 1766,40 € pro Jahr)
Sachbezug Verpflegung (219 €)
Unterkunft (53 €)
Erschwerniszulagen
Besondere zeitl. Belastungen
Wöchentliche Familienheimfahrten

Typischer FWDL23:
Lohnsteuer im 20. Dienstmonat ca. 30 €
Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

Nagid92

Vielen Dank für die Antwort :)

Also ist das was an Steuer wegfällt verschwindend gering wenn ich das richtig verstehe?

Ich hatte mit Abzügen von jenseits der 100€ gerechnet :D


AriFuSchr

Freiwillig Wehrdienstleistende, deren Dienstverhältnisse vor dem 01. Januar 2013 begonnen haben, sollen von den Neuregelungen ausgenommen bleiben. Die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen hängen von der individuellen Situation ab, da der Familienstand, die Entfernung zum Dienstort und die Inanspruchnahme von Familienheimfahrten sowie ggf. weitere Einkünfte zu berücksichtigen sind. Daher kann keine pauschale Vorhersage zur tatsächlichen steuerlichen Belastung getroffen werden. Bei FWDL 23 die keine anderen Einkünfte und Bezüge zu versteuern haben, als die o.a., wird sich die Belastung p.a. sehr in Grenzen halten.

Für wehrübende Reservisten gilt die Gesetzesänderung vor allem für den Leistungszuschlag, den Reserveunteroffizierzuschlag und den Reserveoffizierszuschlag. Die tatsächlichen steuerlichen Auswirkungen für Reservisten hängen von deren hauptberuflicher Einkommenssituation ab und können ebenfalls nur individuell ermittelt werden.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

MMG

+++ Steuerfreiheit aller Bezüge für Reservisten +++

Der Deutsche Bundestag hat mit Beschluss vom 25. Oktober 2012 das Jahressteuergesetz 2013 verabschiedet. In
der Beratung durch den Bundesrat am 23. November 2012 hat dieser dem Gesetz nicht zugestimmt. Der Vermittlungsausschuss wurde nicht angerufen. Strittig ist nicht die beabsichtigte Steuerbefreiung aller Bezüge der Reservisten, sondern andere Bestandteile des Das weitere Gesetzgebungsverfahren ist daher abzuwarten.
(Quelle: www.bundestag.de)


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