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Verweigerung der Kündigung als Saz

Begonnen von Joel, 02. November 2015, 18:20:33

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Joel

Guten Abend,

ich habe nichts zu meinem Vorfall gefunden und eröffne nun diesen Thread. Nun zu meinem Problem. Ich bin Wiedereinsteller und seit dem 1.10.15 wieder bei der Bundeswehr als Saz 4,5. Am 22.10.15 wurden wir zum Saz ernannt. Heute wollte ich kündigen, da ich mich doch für den gehobenen Dienst bei der Polizei entschieden habe. Ich saß heute beim Spieß und er vermittelte mir ich kann nicht kündigen, da ich als Wiedereinsteller keine Probezeit hätte, was ich nicht glauben kann. Er zeigte mir ein Dokument mit einer Verpflichtungserklärung wo drinsteht, dass ich nicht mehr raus kann, sobald ich die Saz Ernennung hatte. Jedoch steht auf meinen Papieren ( Ihre Dienstzeit endet demnach mit Ablauf des 31.03.16). Das ist doch meine Probezeit oder täusche ich mich da? Außerdem habe ich in der Kompanie mit weiteren Wiedereinstellern gesprochen, die haben alle Probezeit. Werde ich verzeihung vollkommen verarscht? Meine Nerven liegen im Moment total blank. Bedanke mich im Vorraus über jede Hilfe.

Mfg Joel

ulli76

Nein, das ist nicht die "Probezeit". Aus irgend einem Grund hast du eine stufenweise Festsetzung der Dienstzeit. Die ist aber einseitig zu Gunsten der Bundeswehr.

Der Spieß hat dir doch das entscheidende Dokument gezeigt und offenbar steht da nichts von Widerrufsmöglichkeit. Dann hast du auch keine.
Wiedereinsteller haben kein generelles Widerrufsrecht, da man bei ihnen ja davon ausgehen kann, dass sie wissen, worauf sie sich einlassen. Sie hatten ihr "Probezeit" quasi schon in der ersten Dienstzeit.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Kevin86

Bin selber wiedereinsteller seit 10/15.
vieleicht hätten du und deine Kameraden lesen sollen was ihr unterschreibt. in dem Schreiben das ich unterschrieben habe stand (Grob übersetzt) meine "Probezeit" wird von der vordienst Zeit angerechnet somit entfällt die erneute probezeit.
Bitte um Korrektur falls ich das bei mir falsch verstanden oder erklärt habe.

Gruß Kevin

MiraC

@ulli76: Damit müsste der TE die Möglichkeit haben zum 31.03.16 zu gehen, sofern er nicht eine Verlängerung unterschreibt.

=> @TE Wie wärs mit vorher mal lesen was man unterschreibt?

dunstig

Zitat von: MiraC am 02. November 2015, 18:32:46
@ulli76: Damit müsste der TE die Möglichkeit haben zum 31.03.16 zu gehen, sofern er nicht eine Verlängerung unterschreibt.

Warum? Solch eine Stufenfestsetzung ist eine einseitige Angelegenheit. Bei OAs (SaZ 13) wird sie z.B. erst auf 4, dann auf 6 und anschließend auf die vollen 13 Jahre festgesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass man dann nach 4 Jahren rauskann, da man für die vollen 13 Jahre unterschrieben hat. Es bedeutet lediglich, dass die Bundeswehr einen nach 4 Jahren entlassen kann, falls Gründe gegen einen Verbleib in der Laufbahn sprechen (wiederholten Nichtbestehen eines Laufbahnlehrgangs, etc.).

Wiedereinsteller haben nunmal generell keine Probezeit. Drum prüfe, wer sich bindet...
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

ulli76

@Mira: Nein, eben nicht. Der Soldat verpflichtet sich auf eine bestimmte Zeit- das ist aber immer die Gesamtverpflichtungszeit. Die Bundeswehr hat die Möglichkeit der stufenweisen Dienstzeitfestsetzung- einseitig. Dazu ist keine neue Verpflichtung oder Unterschrift des Soldaten erforderlich, er hat sich nämlich schon auf die ganze Zeit verpflichtet.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

MiraC

Oh, ok das war mir neu....

Ich habe ja eh nicht vor in vier Jahren zu gehen, aber etwas "unfair" ist das schon....

Joel

Danke für die schnellen Antworten

Die können mich doch nicht festhalten. Die vorherige geleistete Dienstzeit war Fwdl und jetzt ist das Saz. Habe ja ein neues Arbeitsverhältnis und neuen Vertrag. Was soll ich denn nun machen?

wolverine

Der Begriff "Verpflichtung" erschließt sich Ihnen aber schon? Sie haben sich verpflichtet. Punkt.
Und doch: Man kann Sie an dieser Verpflichtung festhalten. Sie können bitten, dass man Sie gehen lässt. Macht man das nicht, müssen Sie Ihre Verpflichtung erfüllen.
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KlausP

Zitat von: MiraC am 02. November 2015, 18:39:53
Oh, ok das war mir neu....

Ich habe ja eh nicht vor in vier Jahren zu gehen, aber etwas "unfair" ist das schon....

Was ist daran "unfair"? Der Bewerber geht eine einseitige Verpflichtung über eine bestimmte Dienstzeit ein. Dass ihm der Dienstherr mit einer "widerruflichen Verpflichtungserklärung" eine 6monatige Widerrufsfrist einräumt ist sein Entgegekommen und das gibt es ja auch noch nicht so sehr lange. Diese erstmalige 6monatige Dienstzeitfestsetzung gab es schon sehr viel länger, sie dient nur dazu, dass der Dienstherr einen Soldaten wieder entlassen kann, wenbn sich in den 6 Monaten herausstellt, dass er doch nicht als Soldat geegnet ist, sie hat mit der Widerrufsfrist nur die 6 Monate gemeinsam. Die Nichtfestsetzung auf die volle Verpflichtungszeit bei Mannschaftern habe ich selber aner in meiner Zeit als Spieß nur ein oder zweimal erlebt, sie ist die absolute Ausnahme.

@TE: Wie lautet denn Ihre Verpflichtungserklärung? Steht darin was von widerruflich oder nicht?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MiraC

Zitat von: Joel am 02. November 2015, 18:42:05
Die vorherige geleistete Dienstzeit war Fwdl und jetzt ist das Saz.

Und was macht das für einen Unterschied?

Drum prüfe, wer sich ewig bindet, bevor Du was unterschreibst.

Joel

Ja der Begriff ist mir bekannt. Dee Spieß meinte, wenn ich nicht zum Saz ernannt worden wäre, dann gebe es keine Probleme bei der Kündigung. Im Karrierecenter haben die mir damals gesagt ich habe Probezeit, deshalb habe ich mir nichts weiter gedacht. Sonst hätte ich gar nicht unterschrieben. Der Spieß hat die Verpflichtungserklärung. Ich habe gar keine zur Hand. Es gibt bestimmt eine Möglichkeit rauszukommen. Sonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein und schreibe eine Beschwerde.

MiraC

Tu, was Du nicht lassen kannst.
Dir ist aber schon klar, das beides "Staatsbetriebe" sind?

mailman

Warum eine Beschwerde? Es stand doch sicher eindeutig alles dabei.

wolverine

Zitat von: Joel am 02. November 2015, 19:00:32
Es gibt bestimmt eine Möglichkeit rauszukommen. Sonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein und schreibe eine Beschwerde.
Das freut die Zunft; die will auch leben. Die Beschwerde wäre - wenn zeitgerecht eingelegt - zulässig aber wohl unbegründet.
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