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Wahl Gleichstellungsbeauftragte

Begonnen von Jopa, 15. Juni 2014, 14:03:30

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Jopa

Guten Tag   ;)
Bei uns stehen mal wieder die Wahlen zur Gleichstellungsbeauftragten an. Daher habe ich mir mal das:
"Gesetz zur Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr (Soldatinnen- und Soldatengleichstellungsgesetz - SGleiG)"
zu Gemüte geführt. Ich finde darin KEINE Erklärung oder Anmerkung dafür, wieso nur Frauen wählen dürfen. In §4 Abs 5 finde ich nur eine (etwas mickrige) Begründung, wieso nur Frauen wählbar sind, was ich mir ja auch einleuchtet (weil Frauen unterrepräsentiert sind).
In §1 Abs 1 steht " Dieses Gesetz dient der Gleichstellung von Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr sowie der Beseitigung bestehender und der Verhinderung künftiger Diskriminierungen wegen des Geschlechts". Wenn Mann aufgrund seines Geschlechtes NICHT wählen darf, wird er meiner Meinung nach diskriminiert!

Wie sieht ihr das? Die Gleichstellungsbeauftrage ist auch für die männlichen Soldaten da, da sollten sie auch wahlberechtigt sein!

Ich bin ehrlich gesagt kurz davor dem Wehrbeauftragen zu schreiben. "Vor allem hat er den Auftrag, möglichen Grundrechtsverletzungen bei den Soldaten oder Verletzungen der Grundsätze der Inneren Führung nachzugehen und dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten." Ich würde aber gerne zuvor eure Meinung hören. Vielleicht habe ich ja etwas übersehen.

Grüße.  :)

Verteidiger

Interessanter Gedankengang
Ich bin auf die Antwort des Wehrbeauftragten gespannt

Ralf

Das Unverständnis der Soldaten und auch mancher Soldatinnen über diese Regelung ist ja nun nichts wirklich neues.
Der Erlasshalter/ Gesetzgeber sieht halt durch die derzeitige Unterrepräsentation der Frauen in erster Linie die Aufgabe der GleiBmil darin, hier für Gleichberechtigung zu sorgen. Deshalb soll sie auch aus dem Kreis der Unterrepräsentierten gewählt werden und auch durch diese.
Würde sie von allen gewählt werden, ist die Wahrscheinlich gegeben, dass jemand gewählt werden würde, den die hauptsächlich betroffene Personengruppe nicht als ihren Vertreter gewählt hätte.
Bis zum erreichen bestimmter Prozentgrenzen wird das Gesetz (ich meine alle 2 Jahre) überprüft und dann ggf. geändert.

Ob man das gut findet bzw. ob diese Regelung der Akzeptanz der Frauen hilft, steht auf einem anderen Blatt.
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FrankP

Meine Einschätzung: Ein Schreiben an den Wehrbeauftragten ist...

- in der konkreten Sache sinnlos, weil entsprechende Regelungen nicht hinterfragt werden dürfen. Auf Gesetzesebene bzw. in der geltenden Rechtsprechung ist das alles längst "festgeklopft" worden (jedenfalls ist das im Zivilen so). Und auf politischer Ebene ist es ein Tabu, das zu hinterfragen seit langem nicht (mehr) erlaubt ist. Einstweilen wird das auch dabei bleiben.

- im übergeordneten Sinne sinnvoll, weil damit ein Mensch mehr deutlich macht, dass er nicht gewillt ist, sich der verordneten Denkweise unwidersprochen zu fügen. Wird eine kritische Masse derartiger Nachfragen überschritten, wird irgendwann eine ernsthafte Diskussion unvermeidlich (ich bin ein untherapierbarer Optimist).

Zunächst wird Dein Schreiben vermutlich lediglich in die Statistik eingehen und dort zu einer weiteren "Eintrübung des Integrationsklimas" beitragen. Ich hoffe, Du fühlst Dich schon mal prophylaktisch schuldig...  :P

wolverine

Och, so in Stein gemeißelt ist das nicht. Aber wenn ich mich richtig erinnere können Männer dann Gleichstellungsbeauftragte werden wenn in den Beruf Männer gleich- oder unterrepräsentiert sind. Dazu dauert es noch etwas in der Bw.
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