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Wahlhelfer Sonderurlaub

Begonnen von kleenemaus_1990, 02. September 2019, 08:06:15

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kleenemaus_1990

Guten Morgen,

gibt es noch die Regelung, dass es einen Tag Sonderurlaub gibt, wenn man zu einer Wahl als Wahlhelfer tätig war?

Ich weiß, dass ich 2014 dafür einen Tag Sonderurlaub in der Urlaubsakte erhielt. Da gab es auch so einen alten Auszug irgendwo im Internet/Intranet.

Weiß jemand, ob diese Regelung noch aktuell ist bzw. wo man diese finden kann?

MkG

KlausP

Das sollte in der Sonderurlaubsverordnung oder den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen im Intranet nachzulesen sein.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

kleenemaus_1990

Ich kann dazu leider nichts finden. Deswegen habe ich hier gefragt, ob es vielleicht jemandem bekannt ist, ob es diese Regelung (noch) gibt.

Ralf

Bundeswehrforum.de - Seit 23 Jahren werbefrei!
Helft mit, dass es so bleibt.

FoxtrotUniform

Ja, geregelt in Nr. 307 und Nr. 308 der A-1420/12 (basierend auf einem Erlass).

Gesendet von meinem Mobilgerät

Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

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