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Wiedereinstellung nach Kündigung?

Begonnen von Bürgerausköln, 25. Februar 2015, 15:48:40

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Bürgerausköln

Hallo mein Name ist Erik, ich bin 22 Jahre alt und habe vor 3 Jahren mein 2Jährigen (FWDL) Dienst nach ca 15Monaten abgebrochen,(wurde gekündigt im interesse des Arbeitsgebers und meiner eigenen) da ich Privat viel um die Ohren hatte und es einfach nicht geschafft habe Privat und Arbeit voneinander zutrennen war auch über einen längeren Zeitraum eigenmächtig Abwesend und, wurde dadurch auch von den Feldjägern gesucht und aufgefangen 3mal umgenauzusein. Freundin,Familie die entfernung von Köln nach Schortens es war einfach der Falsche zeitpunkt, dabei war die Bundeswehr IMMER mein großer Traum! Meine Frage jetzt, ist es möglich trodz des vorgefallenen Sachbestand erneut in die Bundeswehr zukommen? Es wäre mein größter wunsch nochmal der Bundeswehr beizutretten und alles besser zumachen jetzt wo ich den ganzen trouble in den Griff bekommen habe.

PS, es waren nicht irgendwelche Privaten oder Familiären probleme sondern es war schon tiefgründiger das ganze ist mir damals extrem auf die Psyche gegangen, doch auch das konnte ich durch lange Behandlung wiederwett machen.

über eine schnelle Antwort würde ich mich freuen.


Grüße aus Köln

KlausP

Nach 3x Eigenmächtiger Abwesenheit sollte die Bundeswehr Sie wieder einstellen? Da habe ich meine Zweifel, zumal Ihr damaliger Disziplinarvorgesetzter nach dem zweiten Mal EA zwingend an die Staatsanwaltschaft abgeben musste. Hier wird bei einer Bewerbung der Rechtsberater sicher ganz genau hinschauen, ob er dazu seine Zustimmung gibt. Gab's damals eigentlich eine Verurteilung oder einen Strafbefehl?
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bürgerausköln

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Ja es gab damals einen Strafbefehl dieser wurde aber nach meinem Auftritt(Termin) im gericht eingestellt, da ich wie gesagt echt gute Gründe hatte für mein fehlverhalten, und ich sehe auch total ein das jemand mit hoher wahrscheinlichkeit abgelehnt wird nach so einer sache, aber es war wie gesagt wirklich der Falsche zeitpunkt, alles wurde geklärt und ich wäre echt bereit alles besser und von neu zumachen da die Bundeswehr (Infantrie) wirklich mein großer Traum ist..

Das ganze hatte also kein Strafe mit sich gezogen die ich hinterherbekommen hatte zumglück.

BulleMölders

Da wir Ihnen nichts übrig bleiben und sich Bewerben und abwarten was passiert.

Auch ich sehe die Chancen nicht sehr hoch an aber man weis ja nie. Auf jede Fall sollten Sie sich auf eine längere Wartezeit, wegen der Entscheidung des Rechtsberaters, gefasst machen.
Und bei einer Einladung zur Eignungsfeststellung auf eindringliche Frage zur 3 maligen Eigenmächtigen Abwesenheit.
Test

KlausP

Mal im Ernst: Sie haben drei Wehrstraftaten nach § 15 Wehrstrafgesetz begangen (Eigenmächtige Abwesenheit), die mit Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bedroht sind und nur deshalb einer Vorstrafe entgangen, weil Sie einen "gnädigen" Richter hatten. Da habe ich schon deutlich mehr bei diversen Verhandlungen gegen ehemalige Soldaten meiner Einheit erlebt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Bürgerausköln

anfangs standen auch 2 1/2 Jahre im Raum, und mein Richter war alles andere Als GNÄDIG um genauzusein hatte ich sogar, eine der härtesten Richterinen am Amtsgericht Köln,wie gesagt meine Probleme waren tiefgründiger als  irgendein larivari den man mal Privat hat. Seelsorger und ein gutachten vom Psychiater haben es letztendlich möglichgemacht das meine begangene Straftat nicht geahndet wurde.

dennoch scheint hier keine konkrette Anwort zusammen zukommen ob es jetzt möglichwäre wieder als Wiedereinsteiger beim Bund anzufangen...




Steve87

Die Antwort haben sie doch bekommen. Die Chancen sind sicherlich nicht sehr hoch. Aber ob es klappt sehen sie nur wenn sie es probieren!
Beamter im mittleren technischen Dienst

mailman

Zitatmeine Probleme waren tiefgründiger als  irgendein larivari den man mal Privat hat.

Man hätte auch damals mit dem Vorgesetzten oder mit dem Truppenarzt, Standortpfarrer oder Sozialdienst reden können.

Ralf

Rechtlich ist die Einstellung zwar zulässig, jedoch bedarf sie einer Einzelfallprüfung und Genehmigung des Nachfolgereferats BMVg PSZ/PM.

Das solltest du also schon etwas mitbringen (z.B. einen begehrten Zivilberuf), damit du etwas zu bieten hast.
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F_K

.. Unabhängig von den 3 Straftaten würdest Du ja fristlos entlassen, also "unehrenhaft".

Damit ist eine Wiedereinstellung praktisch unwahrscheinlich bis unmöglich - Gewissheit bringt erst die Bewerbung.

dunstig

Also bewerben und besser einen Plan B und C in petto haben, da es mit Plan A sehr wahrscheinlich nichts werden wird.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

BulleMölders

Zitat von: Bürgerausköln am 25. Februar 2015, 17:13:35
dennoch scheint hier keine konkrette Anwort zusammen zukommen ob es jetzt möglichwäre wieder als Wiedereinsteiger beim Bund anzufangen.

Da frage ich mich, warum ich das hier
Zitat von: BulleMölders am 25. Februar 2015, 16:24:14
Da wir Ihnen nichts übrig bleiben und sich Bewerben und abwarten was passiert.

Auch ich sehe die Chancen nicht sehr hoch an aber man weis ja nie. Auf jede Fall sollten Sie sich auf eine längere Wartezeit, wegen der Entscheidung des Rechtsberaters, gefasst machen.
Und bei einer Einladung zur Eignungsfeststellung auf eindringliche Frage zur 3 maligen Eigenmächtigen Abwesenheit.
geschrieben habe, wenn Sie es doch nicht lesen oder verstehen.

Oder wollten Sie nur so was hören?
"Klar werden Sie wieder eingestellt."
Bitte schön.
Test

KlausP

Zitat von: Bürgerausköln am 25. Februar 2015, 17:13:35
anfangs standen auch 2 1/2 Jahre im Raum, und mein Richter war alles andere Als GNÄDIG um genauzusein hatte ich sogar, eine der härtesten Richterinen am Amtsgericht Köln,wie gesagt meine Probleme waren tiefgründiger als  irgendein larivari den man mal Privat hat. Seelsorger und ein gutachten vom Psychiater haben es letztendlich möglichgemacht das meine begangene Straftat nicht geahndet wurde.

dennoch scheint hier keine konkrette Anwort zusammen zukommen ob es jetzt möglichwäre wieder als Wiedereinsteiger beim Bund anzufangen...

Dass Sie es mit dem Schreiben nicht so haben, ist mir schon aufgefallen. Aber beim verstehenden Lesen hapert's mindestens genauso.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Flexscan

gut das sich die Bundeswehr inzwischen aus einer Vielzahl von Bewerbern die Besten raussuchen kann und auf sowas nicht angewiesen ist.


Um es auf den Punkt zu bringen.
Möglich ist eine erneute Bewerbung, die Wahrscheinlichkeit, genommen zu werden, dürfte sehr gering sein.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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DonFluppo

Ist das hier eine Sache für die Glaskugel ?? ^^ Es ist doch gar nicht möglich Ihnen dort eine genaue Angabe zu machen..... Sprechen Sie doch mal mit Ihrem Berater in der nähe drüber.
44er Fregattenfahrer

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