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Wiedereinstieg obwohl schweres Dienstvergehen vorliegt ?

Begonnen von ExMilitary, 16. April 2015, 12:23:38

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ExMilitary

Hallo zusammen ,

ich habe ein kleines problem und zwar, bin ich wegen schweren dienstvergehen entlassen wurden aber ich möchte gerne wieder zur bundeswehr.
habe ich irgendeine möglichkeit überhaupt noch mal mal wieder als wiedereinsteiger oder komplett neu zur bundeswehr zu gehen ?

ich danke euch jetzt schon mal für eure hilfe

ulli76

Wie lange ist das her? was hast verbrochen gehabt? Welce Laufbahn damals und welche jetzt geplant?
Aber wahrscheinlich wirst du kein Soldat mehr.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

ExMilitary

ende 2012 bin ich ausgeschieden und das dienstvergehen was mir vorgeworfen wurde ist dadurch enstanden das ich krankgeschrieben war und mehrmals mich auserhalb der kaserne zum arzt begeben habe aber immer rechtzeitig im gezi bescheid gegeben habe.
und muss dazu sagen sagen ich meiner eigenen blödheit 3 tage nicht zum dienst erschienen bin.

ExMilitary


mailman

Zitatund muss dazu sagen sagen ich meiner eigenen blödheit 3 tage nicht zum dienst erschienen bin.

Quasi unerlaubt abwesend?

Ich denke damit wird es schwer bis unmöglich.

Aber wie immer: Bewerben, angeben abwarten, dann weinen oder freuen.


ExMilitary

ja aber das problem ist ja nicht das bewerben sondern das wenn die sachen begutachtet werden direct eine endscheidung fällt , obwohl die nicht wissen ob es sich in der zeit geändert hat. ich habe mitlerweile eine tochter und leider sehe ich jetzt erst was für nen scheiss ich da gebaut habe.
deswegen versuche ich alles mögliche meine fehler der vergangenheit irgend wie zu ändern weil rückgängig machen kann man es leider nicht.

KlausP

Und was wollen Sie jetzt lesen? Dass Alles vergeben und vergessen ist? Sie haben doch eine Antwort bekommen. Bewerben  Sie sich und leben Sie dann mit dem Ergebnis. Hier weiß niemand, wie beim Karrierecenter entschieden wird.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

F_K

.. wenn ich es richtig in Erinnerung habe, muss das BMVg im Einzelfall prüfen, ob eine Einstellung nach fristloser Entlassung möglich ist bzw. genehmigt wird.

Immerhin liegt hier eine Straftat im Kernbereich der soldatischen Pflichten vor - dies wiegt schwer.

mailman

Zitatja aber das problem ist ja nicht das bewerben sondern das wenn die sachen begutachtet werden direct eine endscheidung fällt , obwohl die nicht wissen ob es sich in der zeit geändert hat. ich habe mitlerweile eine tochter und leider sehe ich jetzt erst was für nen scheiss ich da gebaut habe.

Das spielt auch keine Rolle, was sich geändert hat oder nicht, und es interessiert auch nicht. Das ist wie schon geschrieben ein schweres Vergehen.

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