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Wieviel Geld ca mitnehmen für die ersten,zwei Wochen. ?=

Begonnen von Theo, 24. Dezember 2010, 13:23:24

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Dennis1990

Zitatzum Kasernenfriseur gehen können
Den gibts aber auch nicht überall, oder? Bei uns hab Ich zum mindest noch keinen gesehen.
Und es gibt Gerüchte, dass Kameraden selbst eine Haarschneidemaschine mitbringen, um sich gegenseitig den Kopf zu rasieren ;)
Fernmelde! HURRA!

Dennis812

Zitat von: =TRG= am 25. Dezember 2010, 10:02:47
Falls noch nicht geschehen, nehmen Sie mindestens so 20 Euro mit, damit Sie a) zum Kasernenfriseur gehen können, und b) sich etwas zu trinken kaufen können für Abends. Geld zum Telefonieren ist ja antik, aber für andere Kleinigkeiten wie z.B. vergessener Rasierer, Zahnbürste, Duschgel?

HBG-Willkommenspaket sag ich nur  :D Da ist doch alles drin  ;)
AGA: 6./SanRgt 22 - Stamm: SanZ Kerpen - OGefr d.R.

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NickB

Wird einem als SaZ eigentlich auch ein haarschnitt verpasst? Wenn ja dann lass ich die Haare so, sind nicht übermäßig lang, aber ist besser es dort zu machen :) Mit allen anderen zusammen :D

BulleMölders

Es wird keinem Soldaten ein Haarschnitt "verpasst". Zu viele Amerikanische Filme gesehen?
Wenn der Haarschnitt nicht den Vorschriften entspricht, bekommt man den Befehl das ab zu stellen.
Dann muss man sowohl als GWDL, FWDL oder SaZ zum Friseur und sich die Haare schneiden lasen. Die Kosten dafür trägt jeder selber.
Man kann sich natürlich auch von Kameraden die Haare schneiden lassen. Wenn man Glück hat, hat man einen gelernten Friseur in der Einheit.
War bei uns an Bord oftmals der Fall.



snake99

#21
Bezüglich des Haarschnitts sollte man mittlerweile als Vorgesetzter vorsichtig sein ... ein männlicher Rekrut klagte erfolgreich, als ihm befohlen wurde seine langen Haare abschneiden zu lassen. Das Gericht gab dem männlichen Rekruten Recht, da weibliche Soldatinnen ebenfalls lange Haare tragen dürfen, sofern diese die Einsatzbereitschaft nicht mindern.

Wer also einem Soldaten befehlen will die Haare zu kürzen, sollte ggf. vorher einen Anruf bei einem Rechtsberater investieren, damit daraus kein negativer Bumerang wird.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Einzelfallentscheidungen von Gerichten sollte man nicht verallgemeinern. Und solange kein Verwalrungsgericht den Haar- und Barterlass in einem Grundsatzurteil für rechtswidrig erklärt hat, wird kaum einem Vorgesetzten etwas passsieren, solange er diesen durchsetzt.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

BulleMölders

Leider unterscheidet Heute niemand mehr ob Einzelfallentscheidung oder Grundsatzurteil.
Sobald ein Finanzgerichts- oder Bundesfinanzhofurteil irgendwo in den Boulevardmedien veröffentlicht wird, klingelt bei uns das Telefon und die Leute meinen sie würden von dem Urteil profitieren.

snake99

#24
Im Grunde stimme ich zu, doch wenn sich schon ein Gericht (und wenn es evtl. nur eine Einzelfallentscheidung war) über eine ZDv hinaussetzt, wie soll ich als Vorgesetzter Handlungssicherheit in meinen Befehlen haben?

Gerade Gwdl'er des "Abiturienten Quartals" neigen sehr gerne dazu Beschwerden einzureichen, weil sie meinen, zu Unrecht in ihren persönlichen Rechten eingeschränkt worden zu sein.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

KlausP

Von mir aus - sollen sie doch. Solange ich mir als Vorgesetzter sicher bin, mich an geltende Vorschriften (und damit geltendes Recht) gehalten zu haben, sehe ich jeder Beschwerde und jeder Eingabe an den Wehrbeauftragten mit Gelassenheit entgegen. Dazu sollte man als Vorgesetzter natürlich ab und zu mal in diversen Vorschriften nachlesen, ob alles, was vor 10 Jahren drin stand, auch heute noch so drinsteht. Da pfeffert der Hase bei einigen Dienstgraden nämlich im Liegen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Die Begründung waren allerdings nicht die langen Haare der weiblichen Soldaten, sondern hängt mit der Kürze der Wehrpflicht und der Schwere des Eingriffs in die freie Entfaltung der Persönlichkeit (oder so ähnlich) zusammen.
Im besagten Fall ging es wohl um einen längeren Zopf eines Wehrpflichtigen, der mehrere Jahre gebraucht hatte, diese Länge zu erreichen (also der Zopf, nicht der Soldat). Jetzt wurde argumentiert, dass wenn er die Haare abschneidet das Wachstum selbiger die Zeit der Wehrpflicht bei Weitem überschreitet- hier also ein Missverhältnis vorliegt. (So hat es uns zumindest der Rechtsberater auf dem Cheflehrgang erklärt)
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

snake99

Ich frage mich bei solchen Begründungen nur wo die Beachtung der allgemeine Sicherheit bleibt? Lange Haare sind immer ein Sicherheitsrisiko, vor allem dann, wenn sie weder hochgesteckt noch zusammengebunden sind.
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

ulli76

Genau mit solch einer Begründung würdest du allerdings übelst auf die Nase fallen- eben weil es bei Frauen erlaubt ist und es da meiner Erkenntnis nach bisher zu keinen Problemen kam wenn sie ordentlich versorgt (zusammengebunden/hochgesteckt) waren.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

snake99

Zitat von: ulli76 am 27. Dezember 2010, 12:14:24
Genau mit solch einer Begründung würdest du allerdings übelst auf die Nase fallen-

Sehe ich nicht so ... wenn die körperliche Unversehrtheit des Soldaten / der Soldatin aufgrund nicht ordnungsgemäss gesicherte Haare gefährdet ist, befehle ich eine ordnungsgemässe Sicherung (Hochstecken, Zopf flechten, etc.) der Haare herzustellen.

Ich möchte nicht als Zeuge vernommen werden, weil die Soldatin z.B. beim Überwinden der HiBa oder generell im Gefechtsdienst mit ihren Haaren irgendwo hängen geblieben ist und sich womöglich deswegen schwer verletzte.

Ich verweise auf §10 SG "Pflichten des Vorgesetzten".
,,Frage nicht was dein Land für dich tun kann, sondern was du für dein Land tun kannst!" John F. Kennedy

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