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Wohnen in der Kaserne

Begonnen von JLDG, 09. April 2014, 22:05:15

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JLDG

Moin, moin! :)

Ich beginne demnächst meine Zeit als freiwillig Wehrdienstleistender (23Monate) in Berlin.
Nun habe ich die Überlegung meine Wohnung (ebenfalls in Berlin) zu kündigen und die Kaserne als "Wohnsitz" zu nutzen.
Die eventuell entstehende "Trostlosigkeit" (gerade am Wochenende) sowie der Verzicht auf Dinge wie TV, Musikanlage, Besuch usw. sind mit bewusst.
Da mein Freund ebenfalls in Berlin wohnt und ich sowieso recht häufig bei ihm übernachte, habe ich aber durchaus einen "Rückzugsraum".

Durch einige Recherche im Internet habe ich erfahren, dass ich als 20jähriger prinzipiell "Kasernenpflichtig" bin und auch am Wochenende die Möglichkeit besteht in der Kaserne zu übernachten sowie eine Verpflegung auch am WE gewährleistet ist.
Theoretisch dürfte ein "wohnen" in der Kaserne also möglich sein.

Nun kommen allerdings Hürden bei der praktischen Umsetzung:

- Erlaubt die Bundeswehr dies überhaupt oder wird ein Wohnsitz außerhalb der Liegenschaften der Bundeswehr verlangt?

- Wann kann man in der Stammeinheit (wo man im Gegensatz zur AGA ja meist regelmäßige Dienstzeiten hat) ein- und ausgehen? 
Kann ich also, wenn z.b. um 17h "Feierabend" ist die Kaserne verlassen um mit Freunden meine Freizeit zu gestalten und Abends/Nachts in die Kaserne zurückkehren       oder gibt es dort regelte Zeiten zu denen das Tor geschlossen ist?

- Wie ist dies am Wochenende? Speziell wenn man als junger Mensch z.b. Samstag Abend noch in eine Kneipe gehen möchte und es etwas später wird...

- Wie wird es mit einer Meldeadresse geregelt? Melde ich mich beim Einwohnermeldeamt mit dem Wohnsitz "Kaserne" und entsprechender Adresse an?

- Muss ich trotzdem GEZ bezahlen oder entfällt dies?


Andi

Du kennst die dir als FWDL zustehenden Leistungen nach Unterhaltssicherungsgesetz und weißt, dass die Stadt Berlin für die Dauer deines FWDL nach diesem Gesetz für deine Wohnung aufkommt?
the rest is silence...

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ulli76

Die Wachen der Kasernen sind 24/7 besetzt. Und oft gibt es Chipkarten mit denen man jederzeit rein und raus kommt.
Ist kein Problem, am Wochenende feiern zu gehen und zu nachtschlafener Zeit in die Kaserne zurück zu kommen.
Nach der Grundausbildung kann man sich die Stube auch meist etwas wohnlicher einrichten.

Ja, du kannst von der Bundeswehr aus, komplett in der Kaserne wohnen ohne einen zivilen Wohnsitz zu haben.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

JLDG

@Andi: Vielen Dank für den Hinweis. Dies ist mir durchaus bewusst (nach meiner Recherche werden ca. 300euro der Gesamtmiete übernommen).
Allerdings geht es mir bei dieser Überlegung nicht primär um das gesparte Geld (wobei dies natürlich ein netter Nebeneffekt ist, da meine Miete mit allen Nebenkosten aktuell ca. 600euro beträgt) sondern um den Gadanken sich vom Konsum und materiellen Besitztümern weitestgehend zu lösen. So habe ich schon vor einiger Zeit meinen privaten Besitz an Bekleidung, Elektronik, Büchern usw. drastisch reduziert. Falls das Thema jemanden interessiert: http://www.neon.de/artikel/wissen/alltag/nur-100-dinge-besitzen/685932.
Und der Verzicht auf eine Wohnung und auf die damit einhergehenden Verpflichtungen würde natürlich ganz gut in dieses Konzept passen.

Wie ist es eigentlich mit der Post geregelt? Wenn ich die Liegenschaft der Bundeswehr offiziell als Wohnsitz angeben darf (und dann ja auch beim Einwohnermeldeamt muss), so werden z.b. Strafzettel fürs Falschparken usw. ja an diese Adresse geschickt. Ist dies problemlos möglich? Auch mit privater Post/Päckchen?

FmUffz

Ich habe auch Mal in der Kaserne ausschließlich gelebt und konnte mich auch beim zuständigen Einwohnermeldeamt anmelden, allerdings mit Auskunftssperre.
(lag aber glaube an dem Standort)

Allerdings kam der Spieß nach 2 Monaten und sagte mir, dass ich 3 Monate Zeit habe mir eine Wohnung zu suchen, sonst schmeißt er mich eigenhändig raus :)

Man sollte auch bedenken, das spätestens mit DZE der Wohnsitz "Bundeswehr" weg ist.
Wer anderen eine Grube gräbt, hat einen Grubengrabgerät.

Flexscan

Zitat von: JLDG am 09. April 2014, 22:45:04
Und der Verzicht auf eine Wohnung und auf die damit einhergehenden Verpflichtungen würde natürlich ganz gut in dieses Konzept passen.

Und was ist nach deiner Dienstzeit, Zeltest du oder schläfst unter Brücken?

Postzustellung ist kein Problem.
Wird dann in die Einheit zugestellt.
MkG Flex
Ich bin wirklich kein Zyniker, ich spreche bloß aus Erfahrung
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miguhamburg1

Lieber Fragensteller,

Sie sind unter 25 Jahren und somit zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft generell verpflichtet. Heißt, die Bundeswehr muss Ihnen eine Unterkunft (und für Sie als FWDL kostenfrei) zur Verfügung stellen. In der Julius-Leber-Kaserne ist das auch kein Problem. Wenn das Ihr Hauptwohnsitz sein wird, müssen Sie sich dann beim Ortsamt Reinickendorf melden.

Nach Dienst haben Sie von So bis Fr grundsätzlich Ausgang bis zum Wecken, an dienstfreien Wochenenden natürlich durchgehend. In dieser Zeit können Sie sein, wo Sie mögen. Als kasernenpflichtigem Soldaten steht Ihnen natürlich auch am Wochenende dienstlich bereitgestellte Verpflegung zu. Wie das vor Ort geregelt ist, werden Sie dann bei Ihrem Kompaniefeldwebel erfahren.

KlausP

ZitatNach Dienst haben Sie von So bis Fr grundsätzlich Ausgang bis zum Wecken,

Wurde die ZDv 10/5 geändert? In meiner steht "bis zum Frühstück" und das schon so lange ich mit der Vorschrift zu tun habe.  ::)
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

miguhamburg1


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