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Zeckenbisse während Biwak mit folgender Borreliose

Begonnen von Pascal963, 12. März 2013, 11:15:15

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Pascal963

Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Während des Biwaks in der Grundausbildung habe ich etwa 30 Zeckenbisse gehabt. Das hab ich dann auch beim Gruppenführer gemeldet und es ebenfalls bei der San nach dem Biwak aufnehmen lassen. Dort wurde auch kein Termin oder Ähnliches für Folgeuntersuchungen angesprochen. Auch auf Nachfrage meinerseits war dies in deren Augen nicht nötig (ich hatte noch 10 Monate Restdienstzeit)

Nun wurde 3,5 Jahre später eine chronische Borreliose festgestellt, die ich so schnell wohl nicht wieder loswerde.
Der Arzt ist sich sicher, dass es durch Zeckenbisse übertragen wurde und das ist bei mir eindeutig auf das Biwak zurückzuführen.

Nun meine Frage:
Wie bekomme ich die Bestätigung seitens der San-Staffel, dass es dort passiert ist. Werden Patientenakten so lange aufbewahrt?
Und habt ihr schon von Rechtsfällen gehört, in denen es um so etwas ging?

Vielen Dank schon einmal.

Andi

Deine Gesundheitsakte gibt es noch. Entweder in deinem zuständigen Karrierecenter oder im Zentralarchiv.
Allerdings wird es dir kaum möglich sein nachzuweisen, dass die Begebenheit damals in der AGA zu der chronischen Borreliose geführt hat. Ist ja einige Zeit vergangen seitdem und im Ergebnis deiner Entlassungsuntersuchung wird davon wahrscheinlich nichts stehen.

Gruß Andi
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Pascal963

Vielen Dank erst einmal für die schnelle Antwort.

Das das nicht im Ergebnis der Entlassungsuntersuchung steht liegt aber daran, dass nicht darauf geprüft wurde, obwohl ich es aufnehmen lassen habe. Das wäre demnach ein Versäumnis der San-Staffel.

Kleine Anmerkung noch: Auf dem Truppenübungsplatz gab es an jedem Eingang deutliche Schilder die auf die erhöhte Zeckengefahr hinweisen. Aber die Entscheidung, ob ich das Gebiet betrete wurde mir ja bei der Bundeswehr abgenommen.

Es ist einfach nicht leicht, sich damit abzufinden solch starke Einschränkungen für den Rest seines Lebens zu haben, daher möchte ich es nicht unversucht lassen einen Schadensersatz einzufordern.

Andi

Zitat von: Pascal963 am 12. März 2013, 11:45:05
Das das nicht im Ergebnis der Entlassungsuntersuchung steht liegt aber daran, dass nicht darauf geprüft wurde, obwohl ich es aufnehmen lassen habe. Das wäre demnach ein Versäumnis der San-Staffel.

Das schreibt sich so einfach und war vielleicht auch so, aber das musst du halt beweisen.
Und wenn mir jemand sagt er hätte während eines Biwaks 30 Zeckenbisse gehabt und dass er erst nach dem Biwak zum Arzt gegangen wäre, dann klingt leider alleine schon das ziemlich unglaubwürdig. Genauso übrigens wie die Schilderung, dass niemand eine Nachuntersuchung machen wollte.
Auch wenn es so war klingt das leider für mich unglaubwürdig, weil ich persönlich noch keinen Arzt (aber auch Patient oder Vorgesetzten) kennengelernt habe, der so fahrlässig mit Zeckenbissen umgeht.

Zitat von: Pascal963 am 12. März 2013, 11:45:05
Es ist einfach nicht leicht, sich damit abzufinden solch starke Einschränkungen für den Rest seines Lebens zu haben, daher möchte ich es nicht unversucht lassen einen Schadensersatz einzufordern.

Versuch es, wenn alles so passiert, wie geschildert drücke ich die Daumen. Stell dich aber auf einen jahrelangen Rechtsstreit ein, nur um dann am Ende vielleicht 100 oder 200€ im Monat für eine Wehrdienstbeschädigung zu bekommen - wenn überhaupt.

Gruß Andi
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turbotyp

Ich hatte während einer Übung auch mehrere Zecken. Diese wurden gezogen und anschließend wurde über die Unfallvertrauensperson eine Unfallmeldung geschrieben. Das ist bei uns das übliche Prozedere bei Zeckenbissen o.ä.

So hat man bei späterer Erkrankung immer was in der Hand....

christoph1972

Das Problem bei der Anerkennung einer Borreliose als WDB bzw. "Dienst-/Arbeitsunfall" im Zivilleben, ist die Beweisführung.

Das Sozialgericht klärt zwar den Sachverhalt von Amts wegen auf, jedoch wird das Versorgungsamt argumentieren, dass Deine G-Akte keinen Hinweis auf eine Erstinfektion mit Borrelien findet.

Dazu folgendes Zitat aus einem Urteil: Verwaltungsgericht des Saarlandes 2. Kammer, Entscheidungsdatum: 20.11.2012, Aktenzeichen: 2 K 445/11

" ... Für das Vorliegen der anspruchsbegründenden Tatsachen trägt grundsätzlich der Beamte die materielle Beweislast. Dementsprechend hat er auch hinsichtlich des Kausalzusammenhangs zwischen Unfallereignis und geltend gemachtem Körperschaden grundsätzlich den vollen Beweis zu erbringen. Insoweit ist regelmäßig zu fordern, dass der jeweilige Körperschaden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf das Unfallereignis zurückzuführen ist. ...."

Vgl. BVerwG, Urteil vom 22.10.1981 -2 C 17.81-, Buchholz 232 § 46 BBG Nr. 3 sowie Beschluss vom 11.03.1997 -2 B 127.96-, dokumentiert bei juris; OVG des Saarlandes, Urteil vom 10.02.2010 -1 A 359/09-




Voraussetzungen für die Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall

VG Düsseldorf 23. Kammer, Entscheidungsdatum: 23.05.2012, Aktenzeichen: 23 K 3239/11


Leitsatz
1. Für die Anerkennung einer Erkrankung als Dienstunfall(-folge) muss sich genau bestimmen lassen, wann und wo sich das fragliche Ereignis abgespielt hat. Ort und Zeitpunkt müssen feststehen. Folglich genügt es für die zeitliche Bestimmbarkeit nicht, dass sich der Zeitraum nach Anfangs- und Schlusstag eingrenzen lässt.(Rn.22)

2. Folglich müssen die Angaben zur den Umständen des konkreten Ereignisses in zeitlicher und örtlicher Hinsicht in ihrer Gesamtheit so bestimmt sein, dass es Konturen erhält, aufgrund derer es von anderen Geschehnissen eindeutig abgegrenzt werden kann. Jede Verwechslung mit einem anderen Ereignis muss ausgeschlossen sein.(Rn.23)

Orientierungssatz
Zu Leitsatz 2: Vergleiche BVerwG, Urteil vom 25.02.2010 - 2 C 81/08 - NVwZ 2010, 708-710. (Rn.24)


Das Problem ist, ohne Borreliose-Erstinfektion in Deiner Dienstzeit, wirst Du nicht den Sach-Zusammenhang zwischen den Zeckenbissen während der Übung und Deiner jetzigen chronischen Borreliose wirst beweisen können.

Wegen der Infektionsgefahr (FSME/Lyme-Borreliose) sollten Zecken gleich entfernt werden und bei Auftreten von Frühsymptomen der Borreliose eine Behandlung mit Antibiotika eingeleitet werden. Gegen FSME gibt es eine Schutzimpfung. Wenn es keinen Hinweis aus der G-Akte auf eine Behandlung einer Borreloise gibt, wird das Versorgungsamt jeden Zusammenhang erfolgreich abstreiten.

Es ist zwar sehr ernüchternd, Dir das so mitteilen zu müssen, aber bevor Du dich vors SG quälst, solltest Du Deine Energie vermutlich besser auf die Ausheilung der Borreliose konzentrieren.
,,Pazifisten sind wie Schafe, die glauben, der Wolf sei ein Vegetarier."

Yves Montand
französischer Schauspieler und Chansonnier
* 13. 10. 1921 - Monsumagno, Italien
† 09. 11. 1991 - Senlis

LwPersFw

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Begründung : Mögliche Geltendmachung von Versorgungsansprüchen gegenüber dem Versorgungsamt

Danach suchen Sie sich einen Rechtsbeistand und lassen sich von diesem beraten,
ob ein weiteres Vorgehen sinnvoll wäre.

aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

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