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Zeugenaussage während der AGA

Begonnen von psierra117, 30. Juni 2012, 12:43:24

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psierra117

Hallo Leute,
Ich habe ein Riesen Problem und zwar soll ich jetzt im August eine Zeugenaussage machen zu einem Vorfall den ich vor knapp einem Jahr miterlebte,
mein Problem nun dies findet mitten in meiner AGA statt (28,08,2012) und ich habe aufgrund dessen mindestens 2 Tage Dienstausfall, (Wohnort<->Kaserne 9h).
Kann ich diese Aussage irgendwie umgehen? Oder habe ich Nachteile bezüglich meiner Grundausbildung im Bezug auf meine dortige Bewertung?
Ich stecke daher ziemlich in der Zwickmühle.
Gruß Psierra117

Tommie

Wenn Sie vor einem ordentlichen deutschen Gericht als Zeuge aussagen, kommen Sie einer Ihrer staatsbürgerlichen Pflichten nach! Daraus kann, darf und wird Ihnen kein Nachteil entstehen! Nehmen Sie die Vorladung mit und zeigen Sie sie alsbald Ihren Vorgesetzten, dass diese weitere Maßnahmen veranlassen können!

psierra117

Danke sehr für die schnelle Antwort.
Ich bin daher schonmal erleichtert, das mir da keine Nachteile entstehen dürfen, mir ist die Bewertung während der AGA nämlich ziemlich wichtig.
Habe ich zu diesem Zeitpunkt als FWDLer schon eine Art Zugticket oder muss ich für diese Reise selbst löhnen?
Dies wäre nun nicht zu schlimm wenn sich der Preis dafür nicht über 200€ bewegen würde.

MfG Psierra117

ulli76

Wenn dir Kosten entstehen, werden die doch erstattet.
Als FWDL wirst du übrigens nicht unbedingt ne Bewertung am Ende der AGA bekommen. Und für was sollte die wichtig sein? Und warum solltest du ne Zeugenaussage, zu der du verpflichtet bist, negative Auswirkungen haben?
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

psierra117

Ich wollte Offz werden bin aber in Köln mit einem "derzeit nicht geeignet" gescheitert, Nun möchte ich den Umweg über die Truppe machen.
Mein Ziel ist es am Ende der AGA eine Empfehlung für den Offz zu haben, daher ist mir das wichtig.
Ich danke für die Antwort, dann werde ich mich mal überraschen lassen, ihr habt mir wenigstens meine Bedenken genommen.

Gruß Psierra117

KlausP

Für die Aussage als Zeuge ist Ihnen Sonderurlaub oder Freistellung vom Dienst in dem notwendigen Umfang zu gewähren (ZDv 14/5, F 511, Nr.72). Wenn Ihr Disziplinarvorgesetzter der Meinung ist, dass Sie zu dem Termin nicht abkömmlich sind, muss er das mit dem Gericht klären. So lange Sie dazu keine schriftliche Entscheidung des Gerichts haben, gilt die Ladung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

ulli76

Das Schreiben wird dafür aber so gut wie keine Bedeutung haben. Es gibt in dem Sinne keine "Empfehlungsschreiben".
Wenn du dich nochmal bewirbst, dann musst du eh nochmal zur OPZ.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

psierra117

@KlausP
Die Antwort hat mir jetzt am meisten geholfen ich danke daher dafür.
@ulli76
Das ich nochmal zur OPZ muss weiß ich, ich erhoffe mir nur etwas bessere Chancen auf diesem Wege, wenn es nicht klappt, dann soll es halt so sein.

Ich bin echt erstaunt wie schnell ich hier Antworten bekomme, deswegen nochmal ein Danke an alle.

justice005

Ich schließe mich dem Gesagten an. Beantragen Sie Sonderurlaub und heften Sie die Ladung an den Urlaubsantrag an. das wird dann sicherlich unproblematisch genehmigt. Die Fahrtkosten werden vom Gericht erstattet.

Aber Achtung:  Sofern Sie an Ihrer Wohnortadresse geladen worden sind, dann sollten Sie dem Gericht mitteilen, dass Sie bei der Bundeswehr sind, demnach nicht von Ihrem Wohnort aus anreisen und eine entsprechend weite Anreise haben. Das verhindert Komplikationen, wenn es um die kostenabrechnung geht.

Es wäre denkbar, dass das Gericht sie vielleicht vor diesem Hintergrund doch nicht sooo dringend benötigt. Wenn es aber die Ladung aufrecht erhält, dann werden Ihnen die Fahrtkosten - notfalls auch Übernachtungskosten - erstattet. Das Geld gibt es meistens sogar in Bar unmittelbar nach der Aussage bei Gericht.

Dann noch was zur OPZ. Wer sich aus der Truppe bewirbt, erhält eine Beurteilung, zumindest aber einen Beurteilungsvermekr vom Disziplinarvorgesetzten und ggf. auch vom Kommandeur. Die OPZ macht sich zwar ein eigenes Bild, aber ein guter Beurteilungsbeitrag kann sicher nicht schaden. Durch die Zeugenaussage entstehen aber keine Nachteile.



ulli76

Mannschafter bekommen nur eine Stellungnahme des DV, keine Beurteilung. Und die ist oft nicht das Papier wert, auf dem sie steht.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

kazalah86

wenn du am wochenende eh zuhause bist dann mach doch ab dem montag vor dem termin krank. dann fährste nach dem termin wieder zur kaserne. für die zeit hast du dann krankenschein. fertig...

ulli76

•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: psierra117 am 30. Juni 2012, 13:12:23
Ich wollte Offz werden bin aber in Köln mit einem "derzeit nicht geeignet" gescheitert, Nun möchte ich den Umweg über die Truppe machen.

Sie wissen aber schon, dass dieser "Umweg" so nicht funktionieren wird ;) ? Sie wurden von der OPZ getestet, wie oben erwähnt für "derzeit nicht geeignet" empfunden und das war es erstmal! Es kann Ihnen passieren, dass Sie Ihre eingereichten Unterlagen schon nach relativ kurzer Zeit wieder zurück bekommen mit dem Vermerk, dass Sie sich nach Ablauf eines Jahres wieder melden dürfen!

Zitat von: psierra117 am 30. Juni 2012, 13:12:23Mein Ziel ist es am Ende der AGA eine Empfehlung für den Offz zu haben, daher ist mir das wichtig.

Was in der Stellungnahme Ihres DV nach der AGA drin steht ist für die OPZ in etwa so wichtig, wie wenn in China ein Sack Reis umfällt ;) ! Die OPZ nimmt eventuell Ihre Bewerbung gar nicht an, weil das letzte "Urteil" noch zu kurz zurück liegt.

Fazit: Was Sie sich da zusammen träumen, läuft so nicht!

@ kazalah86:

Sie wissen aber schon, dass die "Krankmeldung" bei der Bundeswehr nicht so läuft, wie im richtigen Leben ;) ? Man kann da nicht einfach nicht hingehen, denn sonst kommen eventuell die Feldjäger und holen einen ab. Das macht dann natürlich für jemanden, der Offizier werden will gleich mal alle Chancen zunichte. BTW: Warum fordern Sie hier einen Kameraden öffentlich zu einem Dienstvergehen auf?

psierra117

Alsi ersteinmal werde ich sicher nicht kzh machen wenn dem nicht so ist. Ich hab ja nichtmal in der Schule geschwänzt

Zum 2 mir wurden bei der Verkündung des Ergebnisses auch die Gründe genannt warum ich abgelehnt wurde. Das Ergebnis derzeit nicht geeignet bedeutet Bewerbungssperre fùr 6 Monate und die sind schon vor 2 Monaten rum gewesen. Und vor Oktober wird das eh nichts mit erneuter OPZ.

Gesendet von meinem Sony Xperia P mit Tapatalk 2

kazalah86

wenn ich übers we krank geworden bin, dann kann ich ja schlecht zur kaserne fahren und mich erst dort untersuchen lassen oder? is so als alternative notlösung nur geboten ;)

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