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Ex-Soldaten müssen Ausbildungskosten zurückzahlen

Begonnen von Beobachter, 28. Oktober 2015, 22:30:21

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Beobachter

Weil es hier im Forum auch immer wieder mal ein Thema ist: Ein aktuelles Urteil bezüglich Rückzahlung von Ausbildungs- /Studiumkosten.

Zitat[...
Soldaten müssen der Bundeswehr die Kosten für ihre Ausbildung zurückzahlen, wenn sie auf ihren Antrag hin vorzeitig bei der Armee aufhören. Dies gilt auch dann, wenn sie aussteigen, weil sie als Kriegsdienstverweigerer anerkannt worden sind. Die Kosten der Rückforderung der Bundeswehr belaufen sich in der Regel auf mehrere Zehntausend Euro und werden auch nicht um die Gelder verringert, die die Soldaten als Lehrlingsentgelt erhalten hätten, wenn sie die gleiche Ausbildung in der zivilen Wirtschaft gemacht hätten. Dies alles ergibt sich aus einem Grundsatzurteil des Bundesverwaltungsgerichts von Mittwoch (Az.: 2 C 40.13).
[...]

Quelle: Ex-Soldaten müssen Ausbildungskosten zurückzahlen

schlammtreiber

Semper Communis
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dv_uffz

Finde ich ebenfalls gut...

Man verpflichtet sich für einen Zeitraum zur Erbringung einer Dienstleistung.
Dafür gibt es Bezüge und eine hervorragende Ausbildung während dieser Zeit.


Wer A will, muss auch mit B rechnen ;)

bayern bazi

Leider  wird der höhere Ssold nicht in den Mindestlohn laut Tarifvertrag/BAFÖG bei Ausbildung umgerechnet und mit zurückverlangt   :(


weil das Gehalt eindes "einfachen" Studenten = Null - ein "regulärer" Azubi hat maximal um die 1000€ brutto

da bekommen unsere ZAW Uffze und Studierende Lt schon einen ganzn Bazen mehr und profitieren somit immer noch  >:(

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

OSG Oschi

Zitat von: bayern bazi am 29. Oktober 2015, 08:31:53

ein "regulärer" Azubi hat maximal um die 1000€ brutto


Da war ich mit meinen 330€ ja unterirdisch :D

Zählt das auch wenn ein fertig ausgebildeter Soldat aus "gesundheitlichen Gründen" ausscheidet?

bayern bazi

Zitat

Da war ich mit meinen 330€ ja unterirdisch :D


unterirdisch ???

hatte im 1. Lehrjahr noch 200 DM + 25DM Zuschlag wenn ich am Sonntag gearbeitet hab :o - Gastronomie halt

wer nicht kämpft  - hat bereits verloren
 

DK

Wird ja in der Wirtschaft (in aller Regel bei aufwändigen Weiterbildungen) genauso gehandhabt. Macht absolut auch bei der BW Sinn....
'Vom Einsatz her denken'

funker07

Zitat von: OSG Oschi am 29. Oktober 2015, 08:37:04
Zählt das auch wenn ein fertig ausgebildeter Soldat aus "gesundheitlichen Gründen" ausscheidet?
Für eine Erkrankung kann der Soldat ja nicht wirklich was und offiziell gibt es keinen Unterschied zwischen "gesundheitlichen Gründen" und tatsächlichen gesundheitlichen Gründen.

miguhamburg1

Wenn ein Soldat aus gesundheitlichen Gründen ausscheidet, dann geht dies nur über ein Dienstunfähigkeitsverfahren, an dessen Ende der Dienstherr feststellt, dass für den betreffenden Soldaten keine Verwendung möglich ist. Insofern beantwortet sich die Frage doch von selbst; Selbstverständlich muss ein solcher Soldat seine Ausbildungskosten nicht zurückerstatten.

Andi8111

Wichtig ist es, dass das nun auch resolut umgesetzt wird....
Alle SanOffze, die rausgehen, sollen wirklich bluten... da kommen teilweise 150-200k zusammen!
:D

Andi

Zitat von: Andi8111 am 29. Oktober 2015, 21:54:11
Wichtig ist es, dass das nun auch resolut umgesetzt wird....

Das wird schon immer umgesetzt - wie man ja eben an diesem Urteil sieht, denn hier wurden ja die Forderungen der Bundeswehr bestätigt. ;)
Grüße an den Stammtisch.

Zitat von: Andi8111 am 29. Oktober 2015, 21:54:11
Alle SanOffze, die rausgehen, sollen wirklich bluten... da kommen teilweise 150-200k zusammen!
:D

So so, nur gibt es da schon höchstrichterliche Urteile, die die Möglichkeiten der Forderungen nach oben hin begrenzen, da die wirtschaftliche Existenz durch eine Gewissensentscheidung nicht vernichtet werden darf. Aber 80000 - 90000€ sind schon ein Brett.

Gruß Andi
the rest is silence...

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ulli76

Es gibt auch einige SanOA, denen es vor allem um den Studienplatz geht und die dann den KDV-Antrag in den ersten Semestern stellen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

FoxtrotUniform

Wahrscheinlich sogar preiswerter als den Studienplatz einzuklagen. Früher konnte man doch sogar mit gesichertem Studienplatz die "Mir gefällt es bei der Bw doch nicht"-Karte ziehen.
Hochmut kommt vor dem Fall  ::)

dunstig

Im Jahrgang über mir gab es auch jemanden, der es von Anfang an mehr oder weniger bewusst darauf angelegt hat und jeden Monat 500€ beiseite gelegt hat, um die geforderten Ausbildungskosten zurückzuzahlen. Bei einem Gehalt von ~2000€ netto lebt es sich so als Student immer noch mehr als gut.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Beobachter

Ein weiteres Urteil zu diesem Thema:

ZitatBundeswehrärzte, die ihren Dienst vorzeitig quittieren, müssen dem Bund die Ausbildungskosten erstatten

Soldaten auf Zeit, die auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolvieren, die Bundeswehr jedoch vor Ablauf ihrer Verpflichtungszeit verlassen, sind grundsätzlich verpflichtet, dem Bund die Ausbildungskosten zu erstatten. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Bei den Klägern handelt es sich um ehemalige Soldaten auf Zeit, die während ihrer Bundeswehrzeit auf Kosten des Bundes ein Hochschulstudium absolviert haben, in der großen Mehrheit der Fälle Humanmedizin. Nach der Verpflichtungserklärung der Kläger hätten diese für einen Zeitraum von rd. zehn Jahren nach Abschluss des Studiums in der Bundeswehr als Sanitätsoffiziere Dienst leisten müssen. Die Kläger haben jedoch bereits nach etwa zwei bis drei Jahren die Bundeswehr verlassen, um einer zivilen Berufstätigkeit nachzugehen. Der Bund hat daraufhin von den Klägern das während des Studiums erhaltene Ausbildungsgeld von monatlich rd. 1 800 € sowie Fachausbildungskosten zurückgefordert, die nach dem Studium während der Tätigkeit als Sanitätsoffizier entstanden sind. Zur Begleichung der durchweg sechsstelligen Rückforderungssummen hat der Bund im Rahmen des ihm zur Vermeidung von Härtefällen eingeräumten Ermessens den Klägern Stundung und Ratenzahlung gewährt.

(...)

Quelle: Pressemitteilung Bundesverwaltungsgericht

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