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Ausrüstung nach DZE neukaufen oder behalten?

Begonnen von fabifuncom, 11. März 2022, 22:43:20

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fabifuncom

Hi, mein DZE rückt immer näher und da ich ein paar Sachen gerne noch nach meinem DZE hätte, wie zum Beispiel den Schlafsack oder eine Feldhose, wollte ich mal nachfragen, ob es günstiger ist, wenn ich mir meine Sachen nachträglich im Internet bestelle oder dann bei der Auskleidung angebe, dass ich entsprechendes Material verloren habe und dieses nachbezahlen muss.

Das kann man natürlich nicht pauschal sagen, ob etwas günstiger ist oder nicht, aber das wären die Dinge, die ich dann versehentlich verlieren würde:
- Schlafsack
- Biwaksack
- Feldhose
- Fäustlinge
- Wintermütze

(Edit: Hab mal den Titel angepasst.)

SanStffEins

Na wenn du vorm DZE noch Bock auf n Diszi hast, dann machste das so.
Glaubst du dein Chef ist n Idiot?
Rolls mal von der anderen Seite her auf, nur um dir zu verdeutlichen was das für eine bescheuerte Idee ist:

Da kommt einer zu dir und behauptet, kurz vor DZE Ausrüstungsgegenstände verloren zu haben.
Jeder weiß, dass das "ganz coole Survival-Bushcraft-Wirmüssenimwaldüberleben" Klamotten sind.
Nimmst du ihm das ab? Oder denkst du, der will dich verarschen?...

Btw: das Zeug gehört nicht dir, sondern wurde dir geliehen.


dunstig

Zumal man in jedem gut organisierten Outdoor Geschäft für den jeweiligen Anwendungsbereich ohne Probleme deutlich passendere Qualität bekommt.

Aber gut, wer den Tarnfleck-Kick auch in der Freizeit braucht... ::)
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Bumblebee

Nur als Hintergrundinfo für dich:

Es ist nicht so, dass du "dafür schreibst", es fließt Geld, das Zeug wird neu gekauft und dann ist gut.

Du startest einen bürokratischen Ablauf, der sich zieht. Es ist nicht vorgesehen, dass Ausrüstung "verloren geht" - deswegen ist sowas immer ein Extraaufwand.

KlausP

#4
1. So eine getürkte Verlustmeldung stellt eine unwahre dienstliche Meldung dar und ist somit ein Dienstvergehen.
2. Wird das Fehl an Ausrüstung im Rahmen der Auskleidung festgestellt, soll der Disziplinarvorgesetzte immer auf Haftung entscheiden und in der Regel auch keine Wertminderung, wie sonst üblich, geltend machen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

HubschrauBär

Kann mich den Vorrednern nur Anschließen.

1.) Dienstvergehen, quasi mit Ansage.
Wie würde man hier Sagen: Der DV ist auch nicht auf der Brennsuppe hergeschwommen gekommen und wird seine Schlüsse schon ziehen können.
(Die Diensthaftpflichtversicherung des Bundeswehrverbands schließt Verlust von persönlicher Ausrüstung/ Bekleidung bei  und kurz vor der Entlassung übrigens deswegen auch aus.)

2.) Kameradschaft:
Sie bereiten einigen Personen in der Einheit nochmal unnötige Arbeit (Schadensbearbeitung, Vernehmungen,...)

3.) Kosten/Nutzen:
In der Regel findet sich im gut sortierten Outdooreinzelhandel bessere, leichtere und teils auf günstigere Ausrüstung.

SanStffEins

Gerade Punkt 3 vom Hubschraubär ist nicht zu ignorieren.

Ich weiß nicht, warum viele (v.a. Zivilisten) so geil auf BW Material sind. 
Murphys combat law 20: "Never forget that your weapon is made by the lowest bidder."

Ralf

Und wenn man denn den ganzen Leuten Glauben schenken darf, die sich während der Dienstzeit lieber privates Zeugs kaufen und dann u.a. hier nachfragen, ob man das Tragen darf, ist das Bw-Material sowieso grds. eher schlecht.
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Helft mit, dass es so bleibt.

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