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Dienstantritt Fragen

Begonnen von User21, 15. Februar 2015, 03:38:58

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User21

Wird man bei  Dienstantritt nochmal gewogen,Drogentest,SehTest,Hörtest etc nochmal geprüft?

Und wenn bei mir vom Arzt der T-Brief 87 steht und ich beim Dienstantritt 90kg bin,wird mir der Kopf abgehauen?
oder ist das nicht weiter tragisch?

BulleMölders

Ja, es gibt eine Untersuchung bei Dienstantritt.
Und wenn da was nicht stimmt, darf man wieder nach Hause fahren.

Wenn Sie vom Musterungsarzt eine Auflage hinsichtlich einen bestimmten Gewichts bekommen haben un diese Auflage nicht erfüllen, dürfen Sie auch gleich wieder gehen.

ulli76

Wenn dein BMI über 30 liegt, darfst auch gleich wieder heim fahren.
Und ja, es wird auf Drogen getestet und du solltest auch die Finger von irgendwelchen Anabolika und vergleichbaren Substanzen lassen- auch das kann zur Ausmusterung führen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Tommie

Zitat von: User21 am 15. Februar 2015, 03:38:58Und wenn bei mir vom Arzt der T-Brief 87 steht und ich beim Dienstantritt 90kg bin,wird mir der Kopf abgehauen?

Gibt es diesen Satz auch in deutscher Sprache ;) ?

Fakt ist, dass nicht das Gewicht maßgeblich ist, sondern der BMI, der sich aus Körpergewicht geteilt durch das Quadrat der Körpergröße in Metern ergibt!  Für manche Verwendungen (z. B. Rettungsdienst!) muss der BMI unter 27,5 sein, für alle Verwendungen muss der BMI definitiv unter 30 liegen! Ich habe ein wenig gerechnet und sage Ihnen jetzt, dass Sie dann Probleme bekommen (BMI > 30), wenn Sie bei einem Gewicht von 90 kg kleiner als 1,74 sind, und dass Sie verwendungsbezogen Probleme bekommen können (BMI > 27,5), wenn Sie kleiner als 1,81 m sind!

Sollte Ihr BMI bei der Musterung schon zwischen 27,5 und 30 gewesen sein, dann wurden Sie erst gar nicht für eine Verwendung eingeplant, die einen BMI < 27,5 erfordert. War Ihr BMI bei der Einstellung grenzwertig, dann hat man Ihnen sicherlich eine Gewichtsgrenze benannt, die Sie nicht überschreiten sollten, oder?

Ach ja, wie groß sind Sie denn nun ;) ?

qranny

Bei einem Freund von mir wurde nur gefragt ob sich seit der Musterung was verändert hat am Gesundheitszustand was er auch unterschreiben musste.
Ansonsten nur blut abgenommen und geimpft. Seh und hörtest usw. Wie bei der Musterung wurden nicht wiederholt

Mcahi92


Tommie

In der GA wird u. a. die Blutgruppe des Soldaten bestimmt. Dafür braucht man dann auch ein wenig Blut, würde ich meinen ;) !


Tommie

Oh doch :D ! Haben wir wieder einen Spritzenphobiker enttarnt ;D ? Die Blutentnahme erfolgt mit einer Nadel, gegen die das Teil beim Blutspenden ein Kindergeburtstag ist ... ;) m

KlausP

Zitat von: qranny am 15. Februar 2015, 16:42:21
Bei einem Freund von mir wurde nur gefragt ob sich seit der Musterung was verändert hat am Gesundheitszustand was er auch unterschreiben musste.
Ansonsten nur blut abgenommen und geimpft. Seh und hörtest usw. Wie bei der Musterung wurden nicht wiederholt

Den Umfang der Einstellungsuntersuchung legt ja auch der zuständige Truppenarzt fest. Das kann also in der Nachbarkaserne oder im Folgequartal schon wieder ganz anders aussehen. Und die Befragung zur Veränderung des Gesundheitszustandes inclusive Unterschrift ist auf dem Formblatt BA 90/5 schon vorgedruckt und obligatorisch für Alle, egal ob mit oder ohne weitere Untersuchung.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mcahi92


Mcahi92

Wenn ich mal unterbrechen darf. Weis jemand wie lange es dauert bis man den endgültigen Bescheid zum Dienstantritt bekommen wird. Bei mir fehlten: alte musterungsakte, Bescheinigung das ich die Ausbildung bestanden habe und die uneingeschränkte Auskunft aus dem bzr und die sü2. Die Tests etc sind zwei Wochen her und ich habe meine Bescheinigung der Ausbildung direkt am selben Tag der Rückkehr per Fax meinem einplaner zugesandt.


KlausP

ZitatWeis jemand wie lange es dauert bis man den endgültigen Bescheid zum Dienstantritt bekommen wird.

Ganz einfach: Wenn alle fehlenden Unterlagen vorliegen und sich keine Einstellungshindernisse ergeben.

Das ist hier aber völlig OT.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

Mcahi92

KlausP, da es nicht von mir abhängig ist wie schnell die Bundeswehr die Unterlagen hat, kann bestimmt jemand aus Erfahrung sprechen ;)

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