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Kampfschuhsystem Streitkräfte (SK)

Begonnen von F_K, 19. Januar 2018, 14:55:10

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objs_1987

Hallo,

in der Truppe geht ja das Gerücht rum das dass  ,,Kampfschuhsystem Streitkräfte" bis zum Ende diesen Jahres bei jeden der seinen Tagesdienst in Grün verseht abgeschlossen sein soll / muss, gibt es dafür eine Weisung Grundlage oder ähnliches?

Al Terego

Zitat von: objs_1987 am 03. Oktober 2018, 15:26:11
... bis zum Ende diesen Jahres bei jeden der seinen Tagesdienst in Grün verseht abgeschlossen sein soll / muss, gibt es dafür eine Weisung Grundlage oder ähnliches?

Stand vor kurzem mal was im Intranet darüber. Wobei es, soweit ich mich erinnern kann, eher darauf hinausläuft, dass die Absicht besteht, möglichst rasch die neuen Schuhe auszugeben. Als erstes sollen dabei neue Soldaten entsprechend ausgerüstet werden und in einem Folgeschritt soll dann auch der Austausch der schon ausgegeben Schuhe erfolgen.

Wenn ihr dran seid wird euch das schon mitgeteilt werden, also nicht ungeduldig werden.

Ralf

Zitat von: objs_1987 am 03. Oktober 2018, 15:26:11
Hallo,

in der Truppe geht ja das Gerücht rum das dass  ,,Kampfschuhsystem Streitkräfte" bis zum Ende diesen Jahres bei jeden der seinen Tagesdienst in Grün verseht abgeschlossen sein soll / muss, gibt es dafür eine Weisung Grundlage oder ähnliches?
Und da der Beitrag nichts mit Reserve zu tun hatte, habe ich das nun auch hierhin überführt. Mit ein wenig Überlegung und Suchen findet sich das passende Thema hier.
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F_K

Es war der PLAN, zumindest den Soldaten bis zum Jahresende EIN Paar Kampfschuh, Schwer auszugeben (getauscht wird ja nicht, da Stiefel nicht abgabepfichtig sind). So ein Rundschreiben - das natürlich nicht verbindlich ist.

Da die Industrie Lieferschwierigkeiten hat, wird der Plan aber wohl nicht umgesetzt werden können. ....  BWB hat die Schuhe einfach nicht.

Lukas2438

Bei uns ist der Tausch abgesehen von den Urlaubern/Lehrgangsteilnehmern nahezu vollständig abgeschlossen.
Man hat immer kleine Gruppen zur Bekleidungskammer gefahren und dort jeden Soldaten ausgiebig zwischen den verfügbaren Modellen Probe tragen lassen. Die Entscheidung, welches Paar (nach Marke) man wählt, sei verbindlich und der Umtausch aufgrund falscher Größe/Komfort nicht innerhalb der nächsten 12 Monate möglich - außer bei Material- bzw. Konstruktionsschäden.

Für die Männer gab es Modelle von Haix und Meindl, für die Frauen waren es Lowa und ich meine ebenso Meindl.

Ziel ist, wie bereits genannt, zusätzlich zu den bisherigen 2 Paaren "BW-Stiefeln", ein Paar dieser neuen "Kampfschuh, schwer" pro Soldat auszuhändigen. Wird im Laufe der nächsten Zeit eines der alten BW-Paare fällig zum Tauschen, wird dieses von der BAN genommen, ohne jedoch dafür einen Ersatz zu erhalten. Fällt auch das zweite BW-Paar aus, gibt es das zweite Paar der neuen "Kampfschuh, schwer" als Ersatz, so dass das Soll von 2x Stiefeln neuerer Art dann erreicht ist.


Grüße Lukas

Ralf

In dem Zusammenhang wurde gestern die neue Anzugsordnung (A1-2630/0-9804) veröffentlicht.
Diese ersetzt die bisherige Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 und beinhaltet neben diversen redaktionellen Anpassungen auch folgende wesentliche Änderungen:

- Umsetzung Kampfschuhsystem Bundeswehr (Kampfstiefel, schwer und leicht)
- Festlegung Dienstjacke, basaltgrau für Heeresuniformträger (HUT)
- Einführung Barett für alle Uniformträger im OrgBer CIR
- Verbandsabzeichen HUT - KdoCIR, ABCAbwKdoBw, KdoFJgBw, ZGeoBw
- Neuregelung zu Internen Verbandsabzeichen (u.a. Gestaltungsregeln in Anl 7.2)
- Einführung Barettabzeichen CIR
- Skgem. Tätigkeitsabzeichen ZMZ & Pioniere (Platzhalter für Scharfschütze, z.Zt. zur Billigung bei BPr)
- Sonderabzeichen Bordeinsatzkräfte Marine & Taktische Verwundetenversorgung
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OMLT

Ohne den Thread jetzt kapern zu wollen, aber in der Anzugordnung ist damit immer noch ein Widerspruch, den mir keiner erklären konnte und der nun sogar noch bestärkt wurde.
Vor allem wenn ich die von dir genannten Änderungen lese.
Punkt 403 sagt nämlich aus:

ZitatAußerhalb dieser festgelegten Truppenteile darf die Bergmütze von Soldatinnen bzw. Soldaten der
Gebirgsjägertruppe nur bei Verwendungen im Bundesministerium der Verteidigung, in
Kommandobehörden, Ämtern, Schulen, Landeskommandos und integrierten Stäben getragen werden.
In allen anderen Fällen tragen Angehörige der Gebirgsjägertruppe das grüne Barett mit dem Abzeichen
der Jägertruppe.

Somit dürften/müssten Angehörige der IT-Schule, die zuvor der Gebirgstruppe angehört haben, die Bergmütze weiter tragen.
Meines Wissens nach, wird dort aber einheitlich das CIR-Barett befohlen.
Steht auch in den "Ergänzenden Tragebestimmungen" der Vorschrift. Meiner Meinung nach ein klarer Widerspruch. Oder wiegen die Ergänzungen schwerer als die vorherigen Ausführungen?
Hilfe @Andi  ;D

MkG

F_K

Frage:

Sind die "Gebirgsjäger" in der IT Schule denn Heeressoldaten oder im OrgBereich CIR?

Diese Unterscheidung ist wichitg - und im übrigen gilt der Befehl des Kdr der Schule.

OMLT

Interessanter Denkanstoß den ich tatsächlich noch nicht betrachtet habe.
Mit Versetzung an die Schule wechseln sie natürlich in den OrgBereich CIR.

Also würde das weitertragen der Bergmütze eine Versetzung an eine "Heeresschule" erfordern.

MkG

F_K

Negativ:

Der Gebirgsjäger müsste als Heeressoldat an einer Schule dienen.

Mit Versetzung in den OrgBereich CIR ist "egal", wo der Gebirgsjäger dient, er trägt CIR Barett.

ISSO.

(Ich "darf" ja auch ein  1. German Netherland Corps Barett tragen, obwohl ich als Heeressoldat Fallschirmjäger bin .... ISSO und tut auch nicht weh .... man muss sich nur vor Augen führen, warum das Konzept "Uniform" genannt wird ...)

Eisensoldat

Und wenn jemand aus dem OrgBereich CIR wieder in z.B. das Einsatzführungskommando wechselt, trägt er dann weiterhin das CIR -Barett?

F_K

@ Eisensoldat:

Wenn der "CIR" ist, dann trägt er CIR Barett - die Welt ist doch einfach.

(OK, (in der Praxis) der GebJg wird wohl sein "Hütchen" tragen, sofern er nicht mit Waffengewalt daran gehindert wird ...)

OMLT

Zitat von: F_K am 11. Oktober 2018, 15:55:56
@ Eisensoldat:

Wenn der "CIR" ist, dann trägt er CIR Barett - die Welt ist doch einfach.

(OK, (in der Praxis) der GebJg wird wohl sein "Hütchen" tragen, sofern er nicht mit Waffengewalt daran gehindert wird ...)

Da kannst du aber Gift drauf nehmen ;D

Aber das sind Gott sei Dank alles Probleme die mich in Deutschlands schönsten StO nur am Rande tangieren.
Ist nur ne Sache die mich beschäftigt hatte, ob des (vermeintlichen) Widerspruches.

Horrido!

miguhamburg1

@ OLMT,

der von Ihnen aufgeführte Widerspruch ist nur scheinbar vorhanden. Denn dass es gab entsprechende, vereinheitlichende Regelungen für Kopfbedeckungen bereits in der alten ZDv und in der Vorgänger-Zentralregelung, deren Wortlaut fast unverändert auch in die neu erschienene Regelung gefunden haben. Es reicht also nicht, sich nur eine der regelungen herauszugreifen, um Widersprüche zu entzdecken. Denn die sind nur scheinbar.

Eigentlich ist es ganz einfach: Der HUT trägt die Kopfbedeckung seiner Truppengattung. Mit Ausnahme, er wird in die Gebirgsjägerbrigade, die DSK, die D/F-Brigade, in die dt. Anteile multinationaler Führungsstäbe (D/NL-Korps, EuroKorps, multinationales Korps Nordost etc. oder eben in den OrgBer CIR versetzt. Denn dort trägt hat er die in den jeweiligen Nummern der Regelung beschriebenen Kopfbedeckungen zur Uniform zu tragen. Neu daran ist eigentlich lediglich, dass mit dem CIR die sämtliche militärischen Angehörigen eines gesamten milOrgBer eine einheitliche Kopfbedeckung tragen, uniformträgerbereichpbergreifend.

Die von Ihnen beschriebene Regelung, dass Angehörige der GebJgTr außerhalb der GebJgBrig/Tragtierkoimpanie ihre Bergmütze nur in bestimmten anderen Bereichen weitertragen dürfen und sonszt das Jägerbarett zu tragen hätten, ist genau so auch in der Vorgängerregeöung gewesen. Nur - dass es den milOrgBer CIR mit seiner einheitlichen Kopfbedeckung bis dato nicht gab.

Ihre Frage, welche Kopfbedeckung der Gebirgsjäger denn nach seiner Verwendung im CIR zum Beispiel im EinsFüKdo zu tragen hätte, lässt sich so pauschal nicht sagen: Dazu muss man in die SlOrg schauen, wie der Dienstposten, auf den er versetzt wird, codiert ist. Ist es ein Heeresdienstposten, so darf er wieder seine Bergmütze tragen. Ist es ein von CIR zu besetzender Dienstposten, so hat er weiterhin sein CIR-Barett zu tragen, wenn er denn vorschriftsmäßig unterwegs sein will oder soll.

Wobei die Frage der richtigen Kopfbedeckung tatsächlich - gerade hinsichtlich der Bergmütze und des Fallschirmjägerbaretts - durchaus an prominenter Stelle vorschriftswidrig vorgelebt wird. Um nur zwei bekannte Beispiele zu nutzen: Unser GI müsste schon lange wieder das Artilleriebarett tragen, denn die Berechtigung zum Tragen des Fallschiormjägerbaretts erlosch mit Ende seiner Stehzeit in der LLBrig 26. Und der derzeitige stvKdr 1. PzDiv, BrigGen Matz hätte nach Abversetzung aus der GebJgBrig auch die Bergmütze ablegen und wieder sein Jägerbarett tragen müssen (denn das ist seine Truppengattung).

Ralf

ZitatIst es ein von CIR zu besetzender Dienstposten, so hat er weiterhin sein CIR-Barett zu tragen, wenn er denn vorschriftsmäßig unterwegs sein will oder soll.
Seit wann sind denn Dienstposten in "bunten" Dienststellen den MilOrgBer zugeordnet? Die DP sind in der SollOrg nach den UTB codiert. Es wäre mir neu, dass bei unmittelbar dem BMVg nger DstSt dieses Prinzip der alimentierenden UTB anders wäre.
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