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Kindergeld als FA?

Begonnen von Nookie, 08. März 2013, 18:16:43

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Nookie

Hallo,

ich hoffe mal ich bin hier im richtigen Forum. Also nach eigener Recherche habe ich als FA im Truppendienst keinen Anspruch auf Kindergeld. Lediglich FA im Fachdienst bekommen dies während ihrer ZAW. Ich hatte das nun aus mehreren Seiten rausgelesen, soweit ich weis bekommen nur die OA im Truppendienst Kindergeld.

Nun zu meiner Frage: Beim Unterricht mit dem Sozialdienst hat uns die Mitarbeiterin versichert, dass FA im Truppendienst auch ohne ZAW definitiv Kindergeld bekommen. Sowohl ich als auch meine Ausbilder (viele frische Fw) waren sehr verwundert. Wir haben nun alle erstmal einen Antrag gestellt und warten noch auf Antwort.

Weis jemand ob wir Erfolg haben werden oder ob sich die Mitarbeiterin einfach geirrt hat? Aktuell habe ich Dienstbezüge als Schtze FA

DeltaEcho

Auch als FA im Truppendienst hast du Anspruch auf Kindergeld, da du in den ersten Drei Jahren einen Menge Lehrgänge besuchst die du für deinen Laufbahn benötigst. Ähnlich verhält es sich bei einem Mannschaftssoldaten der zu Kraftfahrer ausgebildet wird, auch diese erhält für die Dauer der "militärischen Ausbildung" Kindergeld.

Gib dem Begriff Kindergeld mal in der Forensuche ein, es gab vor kurzem hier ein Thread wo detailliert darauf eingegangen wurde.

apollo98

Zitat von: LwPersFw am 28. Februar 2013, 20:37:29
Eine Information der "Förderungsgesellschaft des Deutschen Bundeswehr Verbandes" zum Thema Kindergeld:

Kindergeld für Zeitsoldaten

Die Einkünfte und Bezüge erwachsener Kinder in Berufsausbildung werden ab Jahr 2012 nicht mehr geprüft.
Dies ist inzwischen weitgehend bekannt.
Unser Artikel informiert Sie über die Auswirkungen beim Dienst in der Bundeswehr.
Lesen Sie gespannt weiter, denn das neue Recht bietet viele Möglichkeiten.

Offizieranwärter

Bereits mit dem Urteil vom 16.4.2002 hatte der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass sich ein Offizieranwärter
in Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung zum Offizier endet mit der Beförderung zum Leutnant, also regelmäßig
nach drei Jahren. Bis zum Jahr 2011 hatte das Urteil nur zu Beginn der Dienstzeit praktische Bedeutung, da die Einkünfte
und Bezüge geprüft werden mussten. Wenn ein angehender Leutnant im ersten Halbjahr eines Jahres noch in der Schule
(Gymnasium) war und im zweiten Halbjahr die Ausbildung zum Offizier begonnen hat, konnte der Jahresgrenzbetrag für
dieses Jahr oft unterschritten werden. Für die Folgejahre, mit ganzjährigen Bezügen, war dies so gut wie nie möglich.
Die Folge: Es gab kein Kindergeld mehr.

Ab dem Jahr 2012 spielt die Höhe der Bezüge keine Rolle mehr. Bis zur Beförderung zum Leutnant gibt es auf jeden Fall Kindergeld.
Aber auch danach muss nicht zwingend Schluss sein. Befindet sich der junge Offizier noch in einem Studium, zählt nach unserer
Auffassung auch diese Zeit zur Ausbildung. Auch wenn die Familienkasse von einer Zweitausbildung ausgeht wäre das nicht nachteilig.
Bei einer Zweitausbildung wird zwar die sogenannte ,,schädliche Erwerbstätigkeit" geprüft, der Dienst während des Studiums ist aber ein
Ausbildungsdienstverhältnis. Schließlich wird der Soldat für die Absolvierung des Studiums bezahlt und deshalb handelt es sich nicht um
eine typische Erwerbstätigkeit.

Uffz-/Feldwebelanwärter
Kurz nach dem genannten Urteil, konkret am 15.7.2003 entschied der BFH, dass die Ausbildung eines Unteroffizieranwärters zum
Telekommunikationselektroniker ebenfalls als Berufsausbildung zählt und ein grundsätzlicher Kindergeldanspruch besteht.
Von diesem Urteil profitieren auch die ZAW 21 – Absolventen. Nach der Dienstanweisung für die Familienkassen soll die Ausbildung
bereits mit Erreichen des ersten Unteroffiziersdienstgrads beendet sein. Dies ist eine Benachteiligung gegenüber den Offizieranwärtern
und sollte ggf. gerichtlich überprüft werden.

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz entschied am 18.5.2009: Eine Bewerbung um eine Stelle als SaZ für die Feldwebellaufbahn ist eine
Bewerbung zur Suche eines Ausbildungsplatzes. Wir sind der Auffassung: Wenn bereits die Bewerbung zu einem Kindergeldanspruch führt,
dann muss dies auch für die Ausbildung selbst gelten.

Laufbahn der Mannschaften
In einem ganz neuen Urteil des BFH vom 10.5.2012 ging es um einen Zeitsoldaten in der Laufbahn der Mannschaften, der nach Abschluss
der Grundausbildung den Führerschein Klasse CE erwarb. Auch in diesem Fall urteilte der BFH positiv. Bereits die Bewerbung führt zu einem
Kindergeldanspruch, wenn einzelne Ausbildungsinhalte genau festgelegt sind. Der Erwerb des LKW-Führerscheins ist eine Berufsausbildung,
auch wenn hierfür keine drei Jahre wie bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer benötigt werden. In der zuvor absolvierten
Grundausbildung/Gefechtsausbildung wurden u. a. Grundlagen für eine taktisch richtige Fahrweise vermittelt. Wann eine Ausbildung
beendet ist und deshalb kein Kindergeldanspruch mehr besteht, muss im jeweiligen Einzelfall geprüft und entschieden werden.

Generell gilt
Kindergeld kann nur bis Vollendung des 25. Lebensjahres gezahlt werden.
Es gibt zwar einige Verlängerungsmöglichkeiten, diese dürften aber für Soldaten eher weniger zutreffen."
Das war ich nicht! Das war schon so....!
 

pnzr

Kann mir jemand sagen wie und wo ich mich dann melden muss, weil ich ging bis vor kurzem davon aus das ein FA TrDst keinen cent kindergeld mehr bekommt.
Oder laeuft es da jetzt einfach weiter?
"Wenn du durch die Hölle gehst, geh weiter." - Winston Churchill

Ondre

Musst dich bei der Familienkasse melden und dort bekommst du dann nen Antrag welchen du ausfüllen & wieder abgeben musst.

mutter

nach langer recherche und rechtlicher beratung ist klar:auch feldwebel anwärter haben anspruch auf kindergeld für die vollen 3 jahre der ausbildung- nicht nur bis sie unteroffizier sind!!klar, sofern sie unter 25 jahre alt sind, da endet der kindergeldanspruch auf jeden fall. wir haben kürzlich kindergeld bewilligt bekommen! also antrag bei der familienkasse stellen!

Fm 1994

Aber laut dem anderen Thread bekommen die Eltern, wenn der Sohn FWD macht, keinen Cent.
Das ist doch absolut komisch, ein FWDL verdient gut die Hälfte als ein SaZ und bekommt nicht mal Kindergeld.

Ferner ist es für mich auch nicht nachzuvollziehen, warum ein Offizier im Studium und ein Uffz (FA) Kindergeld bekommen, ein Gefreiter, wenn er denn alle Lehrgänge absolviert hat, aber nicht. Auch hier übersteigt das Gehalt des Offiziers/Feldwebelanwärters das Gehalt des Mannschafters deutlich.

Liege ich so richtig? Wenn ja, machen die Regelungen vielleicht rechtlich Sinn, in der Praxis sind die aber sinnlos.

Schönes Wochenende,

wolverine

Dass UA, FA und OA eine Ausbildung machen, die zivilberuflich qualifiziert, FWDLer und Mannschaftsdienstgrade SaZ dies nicht tun, ist klar?
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Fm 1994

Natürlich, aber trotzdem verdienen sie erheblich mehr.

Ich weiß nicht, aber irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass bei der Bw und
bei staatlichen Organisationen immer nur der rechtliche Hintergrund zählt.
Ob es Sinn macht, oder nicht, ist erst mal zweitrangig.

Naja, da werde ich mich wohl dran gewöhnen müssen, wenn ich ab Oktober
meinen FWD antrete...

AriFuSchr

Der rechtliche Anspruch auf Kindergeld knüpft an den Tatbestand der Ausbildung. Eine Deckelung des Einkommens ist ab 2012 weggefallen.

Ergo, wer weiter Kindergeld haben möchte muss eine Aubildung machen. Basta. Und ja, das macht Volkswirtschaftlich Sinn.
Kameradschaftliche Grüsse 




AriFuSchr

wolverine

Zitat von: Fm 1994 am 24. Mai 2013, 12:24:03
Ich weiß nicht, aber irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass bei der Bw und
bei staatlichen Organisationen immer nur der rechtliche Hintergrund zählt.
Das nennt sich im weitesten Sinn Rechtsstaatsprinzip und das Gegenteil ist Willkür.
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dunstig

Zitat von: Fm 1994 am 24. Mai 2013, 12:24:03
Natürlich, aber trotzdem verdienen sie erheblich mehr.

Ich weiß nicht, aber irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass bei der Bw und
bei staatlichen Organisationen immer nur der rechtliche Hintergrund zählt.
Ob es Sinn macht, oder nicht, ist erst mal zweitrangig.

Naja, da werde ich mich wohl dran gewöhnen müssen, wenn ich ab Oktober
meinen FWD antrete...

Naja soviel erheblich mehr ist es nun auch wieder nicht. Ich bin mittlerweile fünf mal befördert worden und verdiene nun 300€ mehr als damals bei meiner Einstellung. Dafür fallen einige andere Sachen weg (Beihilfe zur Bahncard z.B.). Darüberhinaus verdient der Stabsgefreite in Erfahrungsstufe 3 auch nicht weniger als ich in Erfahrungsstufe 1.
"Ich stehe vor der Bundeswehr, zu der ich seit 22 Jahren auch "meine Armee" sagen kann. Und bin froh, weil ich zu dieser Armee und zu den Menschen, die hier dienen, aus vollem Herzen sagen kann: Diese Bundeswehr ist keine Begrenzung der Freiheit, sie ist eine Stütze unserer Freiheit." Joachim Gauck

Fm 1994

Natürlich macht es allgemein Sinn, dass man Kindergeld bekommt, wenn man eine Ausbildung macht.

Nur in dem speziellen Fall Bundeswehr ist dies komisch:
Wer viel verdient (Offz, Fw/Uffz), bekommt noch mehr (Kindergeld)

und die "armen" FWDL und SaZ-Mannschafter (bis auf die kurze Zeit, wo sie einen Lehrgang machen) gehen leer aus...

Dies ist meine Meinung. Wir müssen diesen Thread nicht ewig weiterführen, ich denke aber, dass es mehr Leute
gibt, die dies komisch oder gar ungerecht finden.

Pericranium

Weiß jemand von euch wie es sich mit dem Erhalt von Halbwaisenrente verhält?
Bin ab Juli SanOA und während dem Wehrdienst habe ich keine Waisenrente bekommen.
Werde ich diese nun weiterhin erhalten, weil ich mich als SanOA am Anfang ja noch in der Ausbildung/Studium befinde?
Und Kindergeld kriege ich ja, wenn ich richtig gelesen habe, über den Dienstgrad Leutnant hinaus, bis ich halt 25 bin, oder?

Fm 1994

Zitat von: Dustin91 am 24. Mai 2013, 12:47:58
Und Kindergeld kriege ich ja, wenn ich richtig gelesen habe, über den Dienstgrad Leutnant hinaus, bis ich halt 25 bin, oder?

Nach meiner bisherigen Recherche verlängert sich der Kindergeldanspruch mit der Dauer des Wehrdienstes.
D. h. wenn du 12 Monate FWD geleistet hast und danach studierst, bekommst du bis 26 Kindergeld.
Dem wird wohl auch bei der Bw so sein.

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