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Offizierbrief der Marine

Begonnen von Marinero, 25. Juli 2013, 14:13:50

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Marinero

Schönen guten Tag,

und zwar habe ich eine Frage zum Offizierbrief der Marine.

Ist es wirklich wahr, das mit bestehen des Offizierlehrgangs und dem erhalt des Offizierbriefes, eine Befähigung zum führen eines Motor- bzw Segelbootes ausgehändigt wird, auch wenn die theoretischen

Prüfungen (Motor-,Segelboot) mit >4,5 abgeschlossen worden sind.

Mir ist zu Ohren gekommen das diesee Führerscheine zwar nur innerhalb der Bundeswehr gelten, jedoch aber in einen zivilen Schein umgeschrieben werden können.

Angeblich soll es dazu eine Vorschrift geben, die ich jedoch nach langer Recherche nicht gefunden habe.

Ich bedanke mich bereits jetzt für jede Antwort.

mfg Marinero

Spiritus

Da handelt es sicht wohl um ein Gerücht. Mit Ablegen der Laufbahnprüfung zum Offizier der Marine ist keine besondere Berechtigung zum Führen eines Motor- oder Segelbootes verbunden.
Im Rahmen der Ausbildung kann der Kraftbootführerschein und auch der erste Segelschein der Marine erworben werden, wenn die zugehörige praktische Prüfung und auch die Fächer NTG und Nav (mit gew. Mindestnote) bestanden werden.
Diese können dann auch zivil umgeschrieben werden (Sportbootführerschein See bzw. Binnen).

Ebenfalls zur Umschreibung beim Deutschen Motoryachtverband bzw. Segler-Verband berechtigen auch der LN II als WO, das Zeugnis der Kommandanteneignung oder die Bestätigung des MarA/jetzt Marinekommando der abgelegten Leistungen zum Erwerb des Kraftbootführerscheins.

Vorschrift für die Bootsführerscheine der Marine ist die MDv 555/2.

DK

schau mal auf der HSU-HH Seite bei der Segel AG. Da kannste sehen welchen mil.-Scheine zivil umgeschrieben werden können und vice versa.
'Vom Einsatz her denken'

Kurpfuscher

Hallo,

weiß jemand, wo man die "MDv 555/2" herbekommen kann?

Schöne Grüße aus dem Harz

Kurpfuscher

BSG1966

Aus der Vorschriftenstelle zum Beispiel.

Sie können auch einfach mal den gewagten Versuch unternehmen, MDV 555/2 bei google einzugeben. Vielleicht finden Sie dann auch Antworten...

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