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Private Munition bei dienstlichem Schießen?

Begonnen von Säbelrassler, 18. Oktober 2015, 17:59:37

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Säbelrassler

Hallo zusammen!

Folgende Lage: als Sportschütze kann man mit der Erwerbsberechtigung völlig legal Munition erwerben - in diesem Fall im Kaliber 7.62x51 (308 Win). Wie ja allgemein bekannt ist wird diese Munition auch für das MG3 und G3 verwendet. Wenn Schießvorhaben durchgeführt werden, dann logischer weise mit dienstlich gelieferter Mun und hauptsächlich für G36/P8.

In einigen WaKas gibts jedoch recht interessante Waffen wie z.B. G3 ZF oder halt das MG. Diese werden jedoch im normalen Schießbetrieb nicht mitgenommen. Der normale Soldat wird scheinbar an diesen Waffen i.d.R. nicht mehr ausgebildet und es dürfte wohl auch der Haushaltslage geschuldet sein, dass so ohne weiteres keine Munition für diese Waffen vorhanden ist.

Wenn man jetzt aber die entsprechende Mun privat und legal kaufen kann, spricht dann etwas dagegen, mit diesen Waffen zu schießen?
Das "Problem", dass ich darin sehen würde, wäre z.B. dass die Munition natürlich nicht in der Schießkladde ausgewiesen wird. Alles andere sehe ich aber als unproblematisch - sei es die Aufsicht beim Schützen oder die Sicherheit auf dem Schießstand, der für das Kaliber 7.62x51 ohne weiteres ausgelegt ist.

Was die Sicherheit beim Schießen angeht, so würde es sich um hochwertige Mun handeln. Jede Form von Störung würde in diesem Fall dann ausschließlich an der Waffe liegen, aber nicht an der verwendeten Munition.

Insofern würde es mich interessieren, ob unter diesen Umständen ein Schießen mit entsprechenden dienstlichen Waffen möglich wäre und wen man dafür mal anhauen müsste? Evtl. den G3 - nicht zu verwechseln mit "dem" G3!! ;) ;D ;D 

Jens79

Kein Schießen ohne Dienstlich zugelassene Munition.

Das diese Waffen nicht geschossen werden liegt weder an der Haushaltslage, noch an fehlender Munition. Wohl eher daran, das jeder meint er müsse voll und ganz dem neuen Schiessausbildungskonzept folgen und andere Waffen vollends vergessen.
 

Säbelrassler

Zitat von: Jens79 am 18. Oktober 2015, 18:06:17
Kein Schießen ohne Dienstlich zugelassene Munition.

Dies ließe sich dann auch nicht unter der Rubrik "Ausbildung" oder sowas in der Art deichseln?

F_K

@ Rassler:

Der Unterschied zwischen .308 Winchester und 7,62 ist bekannt?

Dienstwaffen werden nur mit dienstlicher Munition beschossen - eine Fortbildung mit privatem Waffen und Munition lässt sich schon machen (wenns auf dem Schießbefehl steht).

Munition ist übrigens kein Problem - selber bei NSAK ca. 2000 Patronen in 3 Tagen verschossen.

Dienstlicher Zweck muss natürlich gegeben sein.


Jens79

Zitat von: Säbelrassler am 18. Oktober 2015, 18:10:29
Zitat von: Jens79 am 18. Oktober 2015, 18:06:17
Kein Schießen ohne Dienstlich zugelassene Munition.

Dies ließe sich dann auch nicht unter der Rubrik "Ausbildung" oder sowas in der Art deichseln?

Wer zieht denn den Hut auf wenn etwas passiert? Du? Derjenige der es genehmigt hat? Wer?
 

KlausP

In den Nutzungsbestimmungen für die Schießanlage sind außerdem alle Munitionssorten aufgeführt, die dort verschossen werden dürfen.
StOFä (NVA) a.D., StFw a.D.
aktiver Soldat vom 01.11.71 bis 30.06.06, gedient in zwei Armeen

MMG-2.0

Eben, weder mit
Zitat von: F_K am 18. Oktober 2015, 18:15:43[...] (wenns auf dem Schießbefehl steht).

[...]

Das macht die Sache nicht richtiger. Wer garantiert denn für eine einwandfreie Waffe sowie Munition?

Säbelrassler

Hm.... wie lassen sich die entsprechenden Waffen (besonders auch mit genügender Menge dienstlicher Munition) -wenn überhaupt- anfordern? Oder anders gesagt - welcher dienstliche Zweck muss/kann da angegeben werden?

Hintergrund ist einfach der, den Jens zum Teil auch schon angesprochen hat. Ich finde es nicht nur schade, dass einige Waffen in den Tiefen der WaKa's in Vergessenheit geraten, sondern es ist auch bei jedem Schießen ein Highlight, mal was "Exotisches" (wie ein G3, Donnerwetter wie außergewöhnlich!!!) schießen zu können.

Nur kann man eine Anforderung wohl kaum mit "Highlight" oder "Jukuhu-Veranstaltung" begründen, nicht wahr?     

Jens79

Mach dir Gedanken wie du deinem Chef eine Ausbildung an G3 und MG3 schmackhaft machen willst.

Du bist doch in einer FschJgKp oder nicht? Da dürfte das nicht soooo schwer sein.
 

F_K

In einer FSchJg KP gehören alle Handwaffen zum normalen Ausbildungsprogramm, auch bei NSAK, wenn der NB fertig implementiert ist.

Ist dies bei Dir der Fall? Alle andere Ausbildung fertig? IGF/ KLF?

ulli76

Selbst wir Sanis werden im Rahmen des einsatzvorbereitenden nSAK-Lehrgangs am MG ausgebildet. Kann mir nicht vorstellen, dass das bei der Truppe gar nicht geschossen werden soll.
G3 ist halt was anderes- dafür gibt es spezielle Schützen.
•Medals are OK, but having your body and all your friends in one piece at the end of the day is better.
http://www.murphys-laws.com/murphy/murphy-war.html

Säbelrassler

Ich meine nicht Einsatzvorbereitung oder ähnliches, sondern das ganz normale Schießen. Ich komme leider nur selten zum (dienstlichen) Schießen, und dann meistens G36/P8. Von daher hätte ich (persönlich) es sehr interessant gefunden, auch mal andere Waffen auszuprobieren. Und wenn dann auch andere Soldaten aus meiner Abteilung mitschießen könnten, umso besser. Denn solche Waffen wie z.B. das G3 gehören nicht unbedingt zu unserem Standartrepertoire.

F_K

Du willst nur für Dein Jukuhu spezielle Waffen haben? (Bist aber so gnädig, ggf. andere Soldaten Schiessen zu lassen?)

So wird das nichts ... Und das ist gut so.

Säbelrassler

Für mein "persönliches Jukuhu" wäre der Ansatz tatsächlich der gewesen, dass man dafür privat Munition nimmt und der Dienstherr die Waffe stellt - ich wäre mir "sogar" nicht mal zu schade dafür, sie hinterher zu reinigen.

Das ich "gnädiger weise" andere Soldaten mitschießen ließe - daran kann ich jetzt nichts verwerfliches erkennen. Und zwar genau aus besagtem Grund, weil ich es nämlich schade finde, dass manche Waffen nicht (mehr) genutzt oder an ihnen ausgebildet wird. Zumal Interesse an derartiger Waffen- und Schießausbildung seitens der Soldaten besteht.
Und da finde ich es allemal besser, "gnädiger weise" ein Schießen (auch für andere Soldaten) organisieren zu wollen, als überhaupt nicht mit derartigen Waffen zu schießen. Völlig egal, ob diese oder jene Waffe nun zur STAN des Soldaten zählt oder nicht.

Ob das also tatsächlich "gut so" ist, dass das nichts wird, darüber kann man gewisse geteilter Ansicht sein.

F_K

Dein Ansatz ist selbstbezogen und egoistisch - und so formulierst Du auch.

Deshalb kann und darf es nichts werden.

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