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Selbst beschaffte Ausrüstung

Begonnen von eff.air, 02. November 2016, 00:15:02

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eff.air

Hallo liebe Community,

nach eifrigem Mitlesen vieler Beiträge fiel mir etwas auf. Ich las häufig von selbst gekauftem "besserem" Material - beispielsweise Stiefel, Chest Rigs statt der dienstlich gelieferten Koppel, Schutzbrillen, Helmen etc. Deshalb frage ich rein interessehalber:

Mich als Noch-Nicht-Soldat verwundert es, dass eine staatliche Einrichtung, in der es strikte Regelungen und Gesetze gibt (ZDv Anzugordnung), so etwas zulässt.

Versteht mich nicht falsch. Klar gibt es immer Ausrüstung, die vielleicht besser und praktischer ist - ich will das gar nicht schlecht reden. Muss ja jeder selber wissen. Mich wundert es eben nur ;)

Wer entscheidet denn im Endeffekt, ob OSG Meier seine neuen Stiefel tragen darf?

Allein vom "versicherungstechnischen" Aspekt her ist es doch fragwürdig. Damals in der Schule durfte ich beispielsweise NICHT mein eigenes Klettergeschirr benutzen, sondern musste das der Schule benutzen.

Liebe Grüße
effair




IchParshippeJetzt

Abwandlungen am Anzug befiehlt/genehmigt der Disziplinarvorgesetzte.

Ich gestatte meinen Soldaten das tragen privat beschaffter Ausrüstung ( Stiefel , Bekleidung , Westen, Ausnahme: Helme, Schutzplatten ). Solang meine Soldaten ihren "Job gut machen", sollen Sie die Ausrüstung tragen, die ihnen den Job leichter macht. Ich sehe persönlich auch keinerlei Begründung für eine strickte Durchsetzung der dienstlich gelieferten Ausrüstung. Im Einsatz auf Patroullie läuft auch kein Soldat mit Koppeltragegestell etc. herum.

Gerade das Thema Schuhwerk tritt wohl am häufigsten auf. Wieso aber soll ich meinen Soldaten das aktuelle Modell "Holzschuh" antun? Egal ob Stabsdiener oder Infantrist, jeder muss diese Schuhe tagtäglich 9 Stunden tragen und im Privatleben erschwere ich mir das Leben auch nicht mit schlechtem Schuhwerk. Warum also soll ich die "Fußgesundheit", und damit auch die Zufriedenheit meiner Soldaten gefährden, nur damit alles zu 100% einheitlich wirkt?

Hier tickt aber jeder (Vorgesetzte) anders.

Einzig und allein, wenn in Formation angetreten wird, ein Tag der offenen Tür stattfindet oder Gelöbnis ist, befehlige ich einen einheitlichen Anzug.

LwPersFw

Zitat von: eff.air am 02. November 2016, 00:15:02

Wer entscheidet denn im Endeffekt, ob OSG Meier seine neuen Stiefel tragen darf?

Allein vom "versicherungstechnischen" Aspekt her ist es doch fragwürdig. Damals in der Schule durfte ich beispielsweise NICHT mein eigenes Klettergeschirr benutzen, sondern musste das der Schule benutzen.

Liebe Grüße
effair


Wie Sie richtig erkannt haben... es zählt die Vorschrift.

Um diese zu ergänzen, erteilt der Dienstherr auch für weitere Uniformteile eine sog. Trageerlaubnis.

Entscheiden tut letztlich der zust. Disziplinarvorgesetzte.
Duldet er das Tragen von nicht genehmigter Bekleidung/Ausrüstung...trägt er dafür auch die Verantwortung.


Passiert etwas, weil der nicht genehmigte Ausrüstungsgegenstand versagt hat... kann es natürlich Probleme mit der "Versorgungsbürokratie" geben... das wird aber vom Einzelfall abhängen.
aktiver Berufssoldat im Bereich Personalwesen

BulleMölders

LwPersFw hat alles zu dem Thema gesagt.

Und da wir nicht noch einen Thread mehr zu den (gefühlten) Zehntausend zu dem Thema brauchen, ist hier dicht.